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Name:0202/2019  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:06.06.2019  
Betreff:Übernahme der SHG- Beratungsstelle „Zentrum für Abhängigkeitsprobleme“ Groß-Herzog-Friedrich-Straße 11, 66111 Saarbrücken, durch die Drogenhilfe Saarbrücken g GmbH
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss beschließt

im Aufsichtsrat der DHZ gGmbh den Geschäftsführer der DHZgGmbh mit den vertraglichen Verhandlungen zur Übernahme der SHG Beratungsstelle „Zentrum für Abhängigkeitsprobleme“ Großherzog – Friedrich – Straße 11, 66111 Saarbrücken durch die Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH für 2 Jahre zu beauftragen.


Sachverhalt:

 

In Zusammenhang mit dem IFT Gutachten zur Situation der Suchthilfe im Saarland und der vonseiten des Ministeriums initiierte Neuausrichtung des Drogenhilfezentrums wurden Vorschläge erarbeitet und unterbreitet. Die Erarbeitung erfolgte in verschiedenen AGs.

Das Projektteam „Übernahme der Beratungsstelle Großherzog-Friedrich-straße“ schlägt vor, dass die Drogenhilfe gGmbH (DHZ und Psychosoziale Beratungsstelle in der Saargemünderstraße) die SHG Beratungsstelle „Zentrum für Abhängigkeitsprobleme“ übernimmt.

Die bisherigen Aufgaben der Beratungsstelle der SHG lassen sich grob unterteilen in die „Ambulante Reha Sucht“ und in „Psychosozialen Beratungsangebote“.

Behandlungsleistungen der „Ambulanten Reha Sucht“ sind in entsprechenden Sozialleistungsrechten normiert, Kostenträger ist hier die Deutsche Rentenversicherung und stellt keine gesetzliche Aufgabe der Kommune dar.

Aufgaben und Leistungen der „Psychosozialen Suchthilfe“ sind bislang keinem Sozialrecht zugeordnet, als Leistungen einer kommunalen Daseinsfürsorge und einer kommunalen Gesundheits- und Ordnungspolitik werden sie im öffentlichen Haushalt als freiwillige Leistungen wahrgenommen.

 

Auswirkungen der Übernahme für die Zielgruppe:

·         Klienten, die derzeit die Ambulante Reha absolvieren, würden an die Psychosoziale Beratungsstelle in der Saargemünderstraße überwiesen,

·         damit Sicherstellung des Angebotes

·         evtl. Anstieg der stationären Therapien

·         Entlastung bzw. Veränderungen der Gruppengröße an der Johanniskirche

·         Mit dem Wegfall des „Zentrums für Abhängigkeitsprobleme“ der SHG aus Kostengründen ginge für die betroffenen drogenabhängigen Menschen ein wichtiges Beratungsangebot verloren

 

Finanzielle Auswirkungen und Risiken:

      Behandlungssätze der DRV für die „Ambulante Reha Sucht“ sind nicht kostendeckend,

      Höhe des jährlichen Verlustes ist abhängig von der Zahl der Klienten und nicht genau bezifferbar (bei 60 Klienten ca. 13.000 €)

      Einschränkungen der öffentlich finanzierten Aufgaben der Psychosozialen Beratungsstelle durch die zusätzlichen Aufgaben der ambulanten Reha bei gleichbleibendem Personalbestand

      Evtl. erforderliche Nachpersonalisierung im Bereich der Psychosozialen Beratungsstelle um den Anforderungen der Klientel gerecht zu werden

 

Die SHG hat sich bereit erklärt den jährlichen Verlust im Bereich der Personalkosten bei der ambulanten Reha Sucht für vorerst zwei Jahre zu übernehmen.

 

Der Sachkostenanteil des Verlustes ist für die Drogenhilfe gGmbH auf den derzeitigen Stand berechnet und finanziell gedeckt, eine minimale Steigerung wäre im Verbrauchsbereich zu erwarten.

 

Empfehlungen:

 

FD 53 -Gesundheitsamt- schlägt vor die Vertragsverhandlungen unter folgenden Bedingungen zu führen:

 

·         Die Übernahme erfolgt vorerst für einen Zeitraum von zwei Jahren.

·         Die Personalkosten, die durch die ambulante Reha Sucht entstehen, werden von der SHG in diesen zwei Jahren zu 100% übernommen.

·         In den zwei Jahren erfolgt eine fundierte Begleitung und Dokumentation.

·         Nach Auswertung der fachlichen und finanziellen Bilanz entscheiden die Kostenträger und der Aufsichtsrat der Drogenhilfe g GmbH über die Fortsetzung oder Beendigung der Übernahme.

·         Für den Fall der Fortführung der Übernahme beteiligt sich der Regionalverband Saarbrücken nicht an der Deckung der Finanzierungslücke der Personal- und Sachkosten.

·         Die öffentlich finanzierten Aufgaben der Psychosozialen Beratungsstelle der Drogenhilfe gGmbH in der Saargemünderstraße werden durch die o.g. Übernahme nicht eingeschränkt.

·         Sollte im Bereich der Psychosozialen Beratungsstelle der Drogenhilfe g GmbH eine Nachpersonalisierung erforderlich sein, weil die öffentlich finanzierten bisherigen und die neuen Aufgaben nicht vom vorhandenen Personal wahrgenommen werden können, beteiligt sich der Regionalverband Saarbrücken nicht an den dadurch entstehenden Kosten.