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Name: | 0202/2019 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 06.06.2019 | ||
Betreff: | Übernahme der SHG- Beratungsstelle „Zentrum für Abhängigkeitsprobleme“ Groß-Herzog-Friedrich-Straße 11, 66111 Saarbrücken, durch die Drogenhilfe Saarbrücken g GmbH |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 250 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Gesundheit empfiehlt/
Der
Regionalverbandsausschuss beschließt
im Aufsichtsrat der DHZ gGmbh den Geschäftsführer der DHZgGmbh mit den vertraglichen Verhandlungen zur Übernahme der SHG Beratungsstelle „Zentrum für Abhängigkeitsprobleme“ Großherzog – Friedrich – Straße 11, 66111 Saarbrücken durch die Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH für 2 Jahre zu beauftragen.
Sachverhalt:
In Zusammenhang mit
dem IFT Gutachten zur Situation der Suchthilfe im Saarland und der vonseiten
des Ministeriums initiierte Neuausrichtung des Drogenhilfezentrums wurden
Vorschläge erarbeitet und unterbreitet. Die Erarbeitung erfolgte in
verschiedenen AGs.
Das Projektteam
„Übernahme der Beratungsstelle Großherzog-Friedrich-straße“ schlägt vor, dass
die Drogenhilfe gGmbH (DHZ und Psychosoziale Beratungsstelle in der
Saargemünderstraße) die SHG Beratungsstelle „Zentrum für Abhängigkeitsprobleme“
übernimmt.
Die bisherigen
Aufgaben der Beratungsstelle der SHG lassen sich grob unterteilen in die
„Ambulante Reha Sucht“ und in „Psychosozialen Beratungsangebote“.
Behandlungsleistungen
der „Ambulanten Reha Sucht“ sind in entsprechenden Sozialleistungsrechten
normiert, Kostenträger ist hier die Deutsche Rentenversicherung und stellt
keine gesetzliche Aufgabe der Kommune dar.
Aufgaben und
Leistungen der „Psychosozialen Suchthilfe“ sind bislang keinem Sozialrecht
zugeordnet, als Leistungen einer kommunalen Daseinsfürsorge und einer
kommunalen Gesundheits- und Ordnungspolitik werden sie im öffentlichen Haushalt
als freiwillige Leistungen wahrgenommen.
Auswirkungen der Übernahme für die
Zielgruppe:
·
Klienten, die derzeit die Ambulante Reha
absolvieren, würden an die Psychosoziale Beratungsstelle in der
Saargemünderstraße überwiesen,
·
damit Sicherstellung des Angebotes
·
evtl. Anstieg der stationären Therapien
·
Entlastung bzw. Veränderungen der Gruppengröße
an der Johanniskirche
·
Mit dem Wegfall des „Zentrums für Abhängigkeitsprobleme“
der SHG aus Kostengründen ginge für die betroffenen drogenabhängigen Menschen
ein wichtiges Beratungsangebot verloren
Finanzielle Auswirkungen und Risiken:
• Behandlungssätze
der DRV für die „Ambulante Reha Sucht“ sind nicht kostendeckend,
• Höhe
des jährlichen Verlustes ist abhängig von der Zahl der Klienten und nicht genau
bezifferbar (bei 60 Klienten ca. 13.000 €)
• Einschränkungen
der öffentlich finanzierten Aufgaben der Psychosozialen Beratungsstelle durch
die zusätzlichen Aufgaben der ambulanten Reha bei gleichbleibendem
Personalbestand
• Evtl.
erforderliche Nachpersonalisierung im Bereich der Psychosozialen
Beratungsstelle um den Anforderungen der Klientel gerecht zu werden
Die SHG hat sich
bereit erklärt den jährlichen Verlust im Bereich der Personalkosten bei der
ambulanten Reha Sucht für vorerst zwei Jahre zu übernehmen.
Der
Sachkostenanteil des Verlustes ist für die Drogenhilfe gGmbH auf den
derzeitigen Stand berechnet und finanziell gedeckt, eine minimale Steigerung
wäre im Verbrauchsbereich zu erwarten.
Empfehlungen:
FD 53 -Gesundheitsamt- schlägt vor die
Vertragsverhandlungen unter folgenden Bedingungen zu führen:
·
Die Übernahme erfolgt vorerst für einen
Zeitraum von zwei Jahren.
·
Die Personalkosten, die durch die ambulante
Reha Sucht entstehen, werden von der SHG in diesen zwei Jahren zu 100%
übernommen.
·
In den zwei Jahren erfolgt eine fundierte
Begleitung und Dokumentation.
·
Nach Auswertung der fachlichen und finanziellen
Bilanz entscheiden die Kostenträger und der Aufsichtsrat der Drogenhilfe g GmbH
über die Fortsetzung oder Beendigung der Übernahme.
·
Für den Fall der Fortführung der Übernahme
beteiligt sich der Regionalverband Saarbrücken nicht an der Deckung der
Finanzierungslücke der Personal- und Sachkosten.
·
Die öffentlich finanzierten Aufgaben der
Psychosozialen Beratungsstelle der Drogenhilfe gGmbH in der Saargemünderstraße
werden durch die o.g. Übernahme nicht eingeschränkt.
·
Sollte im Bereich der Psychosozialen Beratungsstelle
der Drogenhilfe g GmbH eine Nachpersonalisierung erforderlich sein, weil die
öffentlich finanzierten bisherigen und die neuen Aufgaben nicht vom vorhandenen
Personal wahrgenommen werden können, beteiligt sich der Regionalverband
Saarbrücken nicht an den dadurch entstehenden Kosten.