Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0353/2019 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 23.09.2019 | ||
Betreff: | Verwendung des Anteils am Aufkommen der Feuerschutzsteuer für das Haushaltsjahr 2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 274 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss beschließt, die bei dem Konto 12210.531804 zur Verfügung stehenden Feuerschutzmittel für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zu verwenden
1.1 Förderung
überörtlicher Maßnahmen
1.1.1
Überörtliche Aus- und Fortbildung im Regionalverband Saarbrücken 25.000,00 €
(Regionalverbandsfeuerwehrschule)
1.1.2 Feuerwehrleistungsbewerbe Aktive Wehren 1.000,00 €
1.1.3 Verbesserung Führungsfähigkeit u. Unterstützung Pressearbeit 1.500,00 €
1.1.4
Feuerwehrleistungsbewerbe, besondere Aufgaben und 5.000,00 €
Veranstaltungen
Jugendfeuerwehr
1.1.5 Jährliche Dienstbesprechungen der Führung
der Freiwilligen
Feuerwehren im Regionalverband 3.000,00
€
1.1.6 Durchführung v. Ausbildungsveranstaltungen, Fachliteratur 3.000,00 €
1.1.7 Ausbildung/Geräte, Notfallseelsorger 1.500,00 €
1.1.8 Betriebskosten Digitalfunk 1.500,00 €
1.1.9 Kostenerstattung Brandinspekteur 10.734,00 €
1.2.0 Jugendbeauftragter der Freiw. Feuerwehren Regionalverband 1.482,00 €
(Aufwandsentschädigung nach der Feuerwehrentschädigungs-
verordnung)
1.2.1 Jugendsprecher der Freiw. Feuerwehren Regionalverband 198,00 €
(Aufwandsentschädigung nach der Feuerwehrentschädigungs-
verordnung)
1.2.2 Verfügungsmittel Untere Aufsichtsbehörde 3.200,00 €
1.2.3 2 Regionalverbandsbrandmeister 8.052 ,00 €
(Aufwandsentschädigung nach der Feuerwehrentschädigungs-
verordnung)
1.2.4 MP Feuer,Call-Lizenzen; einmalig für 3 Jahre 100.000,00 €
1.2.5 Gefahrstoffzug RV, Chemikalienschutzanzüge Saarbrücken 30.000,00 €
1.2.6 Gefahrstoffzug RV, Wartung Messgerät Altair,5x Püttlingen 391,51 €
1.2.7 10 Hochwasserkomponenten (für alle Kommunen des RV;
Ausschreibung durch die LHS SB;zusätzlicher Betrag zum Zuschuss in 2018):
· Stadt Friedrichsthal 3.000,00 €
· Gemeinde Großrosseln 3.000,00 €
· Gemeinde Heusweiler 3.000,00 €
· Gemeinde Kleinblittersdorf 3.000,00 €
· Stadt Püttlingen 3.000,00 €
· Gemeinde Quierschied 3.000,00 €
· Gemeinde Riegelsberg 3.000,00 €
· Landeshauptstadt Saarbrücken 3.000,00 €
· Stadt Sulzbach 3.000,00 €
· Stadt Völklingen 3.000,00 €
225.557,51
€
2.1 Förderung
von Feuerwehrfahrzeugen
2.1.1 Regelfahrzeuge (mit 40 % Förderung)
Stadt/Gemeinde Fahrzeug Anzahl Zuschussfähig. Zuschuss 2019
Kosten
€ €
Völklingen HLF 1 325.000,00 130.000,00
Saarbrücken BF HLF 1
506.335,00 1.FA
100.000,00
Saarbrücken LB 17 HLF 1 292.000,00 116.800,00
346.800,00
Zur Finanzierung der Ausgaben des 2.
Finanzabschnittes des Löschfahrzeuges der Berufsfeuerwehr SB sind Mittel in
Höhe von 102.534,00 € aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer 2019 im
Haushaltsjahr 2020 bereitzustellen.
2.1.2 Sonderfahrzeuge
(mit 50 % Förderung)
Stadt/Gemeinde Fahrzeug Anzahl Zuschussfähig. Zuschuss 2019
Kosten
€ €
Kleinblittersdorf Boot 1 25.000,00 12.500,00
Püttlingen Boot 1 8.500,00 4.250,00
16.750,00
2.1.3 Sonderfahrzeuge
(mit Festbetragsfinanzierung)
Stadt/Gemeinde Fahrzeug Anzahl Zuschussfähig. Zuschuss 2019
Kosten
€ €
Heusweiler MTW 1 25.000,00 15.000,00
Sulzbach MTW 1 35.000,00 15.000,00
Völklingen MTW 1 35.000,00 15.000,00
Saarbrücken LB17 MTW 1 70.000,00 15.000,00
Saarbrücken FW 122 MTW 1 61.281,00 15.000,00
Riegelsberg KdoW 1 50.000,00 12.000,00
87.000,00
2.1.4 Sonderfahrzeuge (mit
100% Förderung)
Stadt/Gemeinde Fahrzeug Anzahl Zuschussfähig. Zuschuss 2018
Kosten
€ €
Saarbrücken ELW 2 1 450.000,00 2.FA
212.500,00
Zur Finanzierung der Ausgaben des
3. Finanzabschnittes des
Einsatzleitwagens für den Regionalverband SB (stationiert bei der LHS SB) sind
Mittel in Höhe von 212.500,00 € aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer 2019 im
Haushaltsjahr 2020 bereitzustellen.
Die gebundenen Mittel für das
Haushaltsjahr 2020 belaufen sich somit auf insgesamt
315.034,00 €.
Die zur Verfügung stehenden Mittel für 2019 betragen:
Feuerschutzsteuer
2018 in 2019 gem. Bescheid MdI 866.946,89 €
Dispositionsmasse
aus 2018
23.954,78€
(Aus den geplanten Mitteln für die Wartung der Software
MP Feuer aus der FSS 2017/2018 i.H.v. jeweils 25.300,00 €= 50.600,00 €
sind lediglich 26.843,22 € abgeflossen für den Zeitraum 2017-2019 und 198,00 € Auf-
wandsentschädigung Jugendsprecher waren bereits im Ansatz Jugendbeauftragter
veranschlagt)
Summe:
890.901,67 €
Die zu verausgabenden Mittel betragen 888.607,51 €
Somit noch vorhandene Restmittel: 2.294,16 €
Der vorhandene Restbetrag in Höhe von 2.294,16 € fließt in
die Dispositionsmasse für die Förderung der Maßnahmen für das Jahr 2020 mit
ein.
Sachverhalt:
Nach § 48 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vom 29. November 2006 (Amtsblatt. S.2207), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.Juni 2015 (Amtsbl. Teil I des Saarlandes, S. 454) fließt das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer nach Abzug
· der dem Land für Aufgaben des Katastrophenschutzes und des landeseigenen Teils des Zivilschutzes entstehenden Kosten bis zu 10 % des zur Verfügung stehenden Betrages,
· der dem Land für den Brandschutz und die Technische Hilfe entstehenden Kosten und
·
eines dem
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zur Förderung des Brandschutzes und
der Technischen Hilfe zur Verfügung stehenden Betrags in Höhe von bis zu 2,5
vom Hundert des Steueraufkommens
den Gemeindeverbänden nach einem vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport festzusetzenden Schlüssel für Aufgaben des Brandschutzes und der Technischen Hilfe sowie zu deren Förderung in den Gemeinden zu.
Gemäß Bescheid des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport vom 29. Juli 2019 über die Höhe der Zuweisung 2018 beträgt der Anteil, der auf den Regionalverband Saarbrücken entfällt, 866.946,89 €.
Die Zuweisung aus der Feuerschutzsteuer ist zweckgebunden und dient ausschließlich zur Förderung des Feuerschutzes und des vorbeugenden Brandschutzes auf überörtlicher und örtlicher Ebene.
Die Mittel sollen unter Beachtung der am 06.04.2017 durch die Regionalversammlung beschlossenen ″Richtlinien über die Verwendung des Aufkommens an der Feuerschutzsteuer, das dem Regionalverband nach § 48 SBKG zur Förderung des Feuerschutzes und des vorbeugenden Brandschutzes in den regionalverbandsangehörigen Gemeinden zufließt″, verwendet werden.
Auf der Grundlage des von der Unteren Staatlichen Aufsichtsbehörde im Brandschutzwesen in Abstimmung mit dem Brandinspekteur erstellten Bedarfsplanes sollen im Haushaltsjahr 2019 die im Beschlussvorschlag dargestellten Maßnahmen gefördert werden.
gez.
Peter Gillo