BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0371/2019  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:11.10.2019  
Betreff:Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit der Mittelstadt Völklingen
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: Vereinbarung mit VK-Unterbringungen neu Dateigrösse: 281 KB Vereinbarung mit VK-Unterbringungen neu 281 KB

Beschlussvorschlag:

Der Regionalverbandsausschuss empfiehlt/

die Regionalversammlung beschließt,

 

1.    dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Delegation der Aufgaben und Befugnisse der Unterbringungsbehörde der Mittelstadt Völklingen an den Regionalverband Saarbrücken (Anlage 1) zuzustimmen;

 

2.    dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Delegation der Aufgaben und Befugnisse der Straßenverkehrsbehörde der Mittelstadt Völklingen für den Bereich des Großraum- und Schwerverkehrs an den Regionalverband Saarbrücken (Anlage 2) zuzustimmen

 


Sachverhalt:

Die Mittelstadt Völklingen nimmt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 8 Mittelstadtverordnung (MStV) die Befugnisse nach der Straßenverkehrs-Ordnung und gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 8 MStV die Befugnisse nach dem Gesetz über die Unterbringung von psychisch Kranken und Süchtigen, als Auftragsangelegenheit wahr.

 

Der Regionalverband Saarbrücken ist für die Bearbeitung der genannten Sachgebiete ebenfalls zuständig.

 

Nach Auskunft der Mittelstadt Völklingen werden die Aufgaben der Unterbringungsbehörde, ohne die entsprechende Rufbereitschaft, die von der Landeshauptstadt Saarbrücken aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung wahrgenommen wird, bisher mit einem Anteil von etwa 0,2 Stellen wahrgenommen. Der Bereich Großraum- und Schwertransporte wird von der Mittelstadt Völklingen bisher mit einem Personaleinsatz von ca. 0,25 Stellen bewältigt.

 

Die Mittelstadt Völklingen ist an den Regionalverband Saarbrücken mit der Bitte herangetreten, diese Aufgaben aufgrund zunehmender personeller Engpässe, zu übernehmen.

 

Aus Sicht des Ordnungsamtes des Regionalverbandes Saarbrücken ist die gewünschte Zusammenlegung der Bearbeitung der in Rede stehenden Sachgebiete durch die sich ergebenden Synergieeffekte sinnvoll.

 

Die Übertragung der Aufgaben kann durch den Abschluss einer Vereinbarung nach §§ 17 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) erfolgen.

 

Die Übertragung ist vereinbarungsgemäß nicht mit Personalüberleitungen verbunden. Die Sachbearbeitung erfolgt durch eigenes Personal des Regionalverbandes. Eine entsprechende Nachpersonalisierung ist beabsichtigt.

 

Hinsichtlich der Unterbringungsangelegenheiten enthält der Regionalverband eine Entschädigung für die entstehenden Personalkosten in Höhe von 14.060,00 €, die nach den entsprechenden Tariferhöhungen angepasst wird sowie i. H. v. 2.000 € für Auslagen für medizinische Gutachten.

 

Für die Übertragung der Großraum- und Schwertransportsachbearbeitung soll von der Mittelstadt Völklingen keine Entschädigung gezahlt werden. Der Regionalverband wird die Gebühren, die er für die Wahrnehmung der in Rede stehenden delegierten Aufgaben und Befugnisse erhebt, für sich vereinnahmen. Es ist davon auszugehen, dass die Einnahmen die Personalkosten für dieses Aufgabengebiet in etwa aufwiegen.

 

Die Vereinbarungen sind von der Kommunalaufsicht unter Beteiligung der zuständigen Ministerien vorab geprüft und freigegeben worden.