Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0375/2019 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 15.10.2019 | ||
Betreff: | Kooperationsvertrag/ Weiterleitungsvertrag zum ESF-Projekt „JUGEND STÄRKEN im Quartier„ – 2. Förderphase 01.01.2019 bis 30.06.2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 233 KB | ||
Weiterleitungsvertrag 2019 bis 2022 271 KB |
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
Der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
Die
Regionalversammlung beschließt:
die Verlängerung
des Kooperations-/ Weiterleitungsvertrages im Rahmen des Projekts „JUGEND
STÄRKEN im Quartier“ mit den Trägern Diakonisches Werk an der Saar gGmbH
(Diakonie Saar gGmbH) und Zentrum für Bildung und Beruf Saar gGmbH in Burbach
für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2022.
Sachverhalt:
"JUGEND
STÄRKEN im Quartier" wird gefördert durch das Bundesministerium für
Familie, Frauen, Senioren und Jugend, durch das Bundesministerium des Innern,
für Bau und Heimat und durch den Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel ist es,
junge Menschen auf die (Wieder-) Aufnahme von schulischer/ beruflicher Bildung,
berufsvorbereitenden Maßnahmen und Arbeit vorzubereiten. Dies geschieht durch
sozialräumlich eingebettete Hilfsangebote mit Mehrwert für benachteiligte
Gebiete.
Im Projekt des
Regionalverbandes sind dies die Gebiete SB-Malstatt und SB-Burbach.
Der
Fokus liegt dabei auf Jugendlichen am Übergang Schule-Beruf, insbesondere mit
Migrationshintergrund sowie schulverweigernden Jugendlichen in den
allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen der Zielgebiete. Auch die
Jugendzentren in den Zielgebieten werden in die Arbeit eingebunden. Das Projekt
wurde dem Jugendhilfeausschuss bereits mehrfach ausführlich vorgestellt und die
Ergebnisse der 1. Förderphase im Unterausschuss Jugendhilfeplanung am
25.03.2019 dargestellt.
Durch
das Projekt entstehen dem Regionalverband keine weiteren Kosten, da keine
zusätzlichen Eigenmittel eingesetzt werden
Der
vorliegende Vertrag bezieht sich auf die Weiterleitung von ESF-Mitteln an die
beiden Träger für die Durchführung der Teilprojekte „Perspektive im Quartier
(PIQ)“ sowie „Beratung 2. Chance bei Schulverweigerung“ in den Zielgebieten für
die Dauer der 2. Förderphase. Vertragsbeginn ist der 01.01.2019. Dass der
Vertrag erst jetzt zur Unterschrift vorgelegt werden kann, ist bedingt durch
den stark verspäteten Zugang des Zuwendungsbescheides zum Projekt, dessen
Vorgaben Bestandteil des Vertrages sein mussten.
Der Vertrag wurde mit Rechtsamt und
Rechnungsprüfungsamt des Regionalverbandes abgestimmt. Entsprechende
Änderungsvorschläge wurden berücksichtigt.
Zum Vertrag gehören zahlreiche Anlagen, die zum größten Teil aus
allgemeinen Bestimmungen und Richtlinien des ESF bestehen, die generell bei
Projektförderungen zugrunde gelegt werden. Der Vertrag ist als Anlage
beigefügt. Die umfangreichen Anlagen zum Vertrag können bei Bedarf eingesehen
werden.
Die Weiterleitung der ESF – Mittel erfolgt über das Produktkonto
36360.531828.
Anlage:
Kooperationsvertrag
/ Weiterleitungsvertrag zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und der
Diakonie Saar gGmbH und dem Zentrum für Bildung und Beruf Saar zum Projekt
„JUGEND STÄRKEN im Quartier“