BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0375/2019  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:15.10.2019  
Betreff:Kooperationsvertrag/ Weiterleitungsvertrag zum ESF-Projekt „JUGEND STÄRKEN im Quartier„ – 2. Förderphase 01.01.2019 bis 30.06.2022
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

Die Regionalversammlung beschließt:

die Verlängerung des Kooperations-/ Weiterleitungsvertrages im Rahmen des Projekts „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ mit den Trägern Diakonisches Werk an der Saar gGmbH (Diakonie Saar gGmbH) und Zentrum für Bildung und Beruf Saar gGmbH in Burbach für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2022.

 


Sachverhalt:

 

"JUGEND STÄRKEN im Quartier" wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend, durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und durch den Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel ist es, junge Menschen auf die (Wieder-) Aufnahme von schulischer/ beruflicher Bildung, berufsvorbereitenden Maßnahmen und Arbeit vorzubereiten. Dies geschieht durch sozialräumlich eingebettete Hilfsangebote mit Mehrwert für benachteiligte Gebiete.

 

Im Projekt des Regionalverbandes sind dies die Gebiete SB-Malstatt und SB-Burbach.

Der Fokus liegt dabei auf Jugendlichen am Übergang Schule-Beruf, insbesondere mit Migrationshintergrund sowie schulverweigernden Jugendlichen in den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen der Zielgebiete. Auch die Jugendzentren in den Zielgebieten werden in die Arbeit eingebunden. Das Projekt wurde dem Jugendhilfeausschuss bereits mehrfach ausführlich vorgestellt und die Ergebnisse der 1. Förderphase im Unterausschuss Jugendhilfeplanung am 25.03.2019 dargestellt.

 

Durch das Projekt entstehen dem Regionalverband keine weiteren Kosten, da keine zusätzlichen Eigenmittel eingesetzt werden

 

Der vorliegende Vertrag bezieht sich auf die Weiterleitung von ESF-Mitteln an die beiden Träger für die Durchführung der Teilprojekte „Perspektive im Quartier (PIQ)“ sowie „Beratung 2. Chance bei Schulverweigerung“ in den Zielgebieten für die Dauer der 2. Förderphase. Vertragsbeginn ist der 01.01.2019. Dass der Vertrag erst jetzt zur Unterschrift vorgelegt werden kann, ist bedingt durch den stark verspäteten Zugang des Zuwendungsbescheides zum Projekt, dessen Vorgaben Bestandteil des Vertrages sein mussten.

 

 

Der Vertrag wurde mit Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt des Regionalverbandes abgestimmt. Entsprechende Änderungsvorschläge wurden berücksichtigt.

Zum Vertrag gehören zahlreiche Anlagen, die zum größten Teil aus allgemeinen Bestimmungen und Richtlinien des ESF bestehen, die generell bei Projektförderungen zugrunde gelegt werden. Der Vertrag ist als Anlage beigefügt. Die umfangreichen Anlagen zum Vertrag können bei Bedarf eingesehen werden.

 

Die Weiterleitung der ESF – Mittel erfolgt über das Produktkonto 36360.531828.

 

Anlage:

Kooperationsvertrag / Weiterleitungsvertrag zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und der Diakonie Saar gGmbH und dem Zentrum für Bildung und Beruf Saar zum Projekt „JUGEND STÄRKEN im Quartier“