BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0434/2011  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:26.04.2011  
Betreff:Rücknahme der delegierten Aufgaben nach dem SGB XII - Sozialhilfe sowie nach dem AsylbLG für die Stadt Sulzbach und Mittelstadt Völklingen zum 01.07.2011- Änderung der Delegationssatzung zum SGB XII und AsylbLG -
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Beschlussvorschlag:

Der Beirat für Sozialhilfe nimmt zur Kenntnis/

der Ausschuss für soziale Angelegenheiten empfiehlt/

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

die Regionalversammlung beschließt,

 

die Rückübertragung der delegierten Aufgaben nach dem SGB XII – Sozialhilfe – sowie nach dem AsylbLG bei den regionalverbandsangehörigen Städten Völklingen und Sulzbach, durch folgende Änderungssatzungen zur Satzung des Regionalverbandes Saarbrücken vom 26.11.2008 zur Durchführung des SGB XII und Ausführung des AsylbLG vom 26.11.2008

 

 


ENTWURF

 

Satzung

 

zur Änderung der Satzung zur Durchführung des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe - vom 26.11.2008

 

 

Zur Durchführung des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) vom 27.12.2003 zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2011 (BGBl. I. Nr. 12) wird gemäß § 3 des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSBG XII) vom 08.03.2005 , zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21.11.2007 (Amtsblatt S. 2393) und § 199 in Verbindung mit den §§ 147 und 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11.02.2009 (Amtsblatt S. 1215) nach Anhörung der Gemeinde sowie nach Anhörung des Beirates für Sozialhilfe und gemäß Beschluss der Regionalversammlung vom 16.06.2011 folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung des Sozialgesetzesbuches Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – vom 26.11.2008 erlassen:

 

§ 1

(1)      

In § 1 der Satzung vom 26.11.2008 werden in Satz 1 die Wörter „Völklingen“ und „Sulzbach“ gestrichen.

 

(2)

In § 1 wird Satz 4 wie folgt geändert: Für die Städte Völklingen und Sulzbach wird die mit Satzung des Regionalverbandes Saarbrücken vom 26.11.2008 erfolgte Delegation mit Wirkung zum 01.07.2011 zurückgenommen.

 

(3)

In § 1 wird folgender Satz eingefügt : Die bereits erfolgten Rücknahmen der Delegationen bei den regionalverbandsangehörigen Gemeinden Großrosseln, Kleinblittersdorf, Quierschied, Riegelsberg und den regionalverbandsangehörigen Städten Püttlingen, Friedrichsthal und Saarbrücken werden durch diese Änderung der Satzung nicht tangiert.

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.07.2011 in Kraft.

 

 

Saarbrücken, den 16.06.2011

 

Regionalverband Saarbrücken

Der Regionalverbandsdirektor

 

 

Peter Gillo

Tag der öffentlichen Bekanntmachung:

 

ENTWURF

 

S a t z u n g

zur Änderung der Satzung zur Übertragung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die regionalverbandsangehörigen Städte und Gemeinden vom 25.11.2008

 

Aufgrund des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AGAsylbLG) vom 13.10.1993 (Amtsblatt S. 958), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.November 2007 (Amtsblatt S. 2393) und § 199 in Verbindung mit den §§ 147 und 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11.02.2009 (Amtsblatt S 1215), nach Anhörung der Gemeinden sowie nach Anhörung des Beirates für Sozialhilfe und gemäß Beschluss der Regionalversammlung vom 16.06.2011 folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Übertragung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die regionalverbandsangehörigen Städte und Gemeinden vom 25.11.2008 erlassen.

 

§ 1

( 1 )

In § 1 Satz  1 der Satzung von 26.11.2008 werden die Wörter „Völklingen“ und „Sulzbach“ gestrichen.

 

( 2 )

In § 1 wird Satz 2 wie folgt geändert : Für die regionalverbandsangehörigen Städte Völklingen und Sulzbach wird die mit Satzung des Regionalverbandes Saarbrücken vom 26.11.2008 erfolgte Delegation mit Wirkung zum 01.07.2011 zurückgenommen.

 

( 3 )

In § 1 wird folgender Satz eingefügt : Die bereits erfolgten Rücknahmen der Delegationen bei den regionalverbandsangehörigen Gemeinden Großrosseln, Kleinblittersdorf, Quierschied, Riegelsberg und den regionalverbandsangehörigen Städten Püttlingen, Friedrichsthal und Saarbrücken werden durch diese Änderung der Satzung nicht tangiert.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt am 01.07.2011 in Kraft.

Saarbrücken, den 16.06.2011

 

Regionalverband Saarbrücken

Der Regionalverbandsdirektor

 

 

gez. Peter Gillo

Tag der öffentlichen Bekanntmachung:

 

 


Sachverhalt:

Der Stadtverbandstag hat in seiner Sitzung am 28.06.2007 beschlossen, den regionalverbandsangehörigen Städten und Gemeinden zu ermöglichen, bis zum 31.03. eines Jahres die Rückübertragung der nach Satzung zur Durchführung des Sozialgesetzbuches (SGB) 12. Buch (XII) zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) delegierten Aufgaben zum 01.01. eines Folgejahres zu beantragen.

 

Die Mittelstadt Völklingen hat die Rückübertragung der delegierten Aufgaben nach dem SGB XII und dem AsylbLG mit Schreiben vom 06.10.2010, die Stadt Sulzbach mit Schreiben vom 24.02.2011 beantragt.

 

Die Rückübertragung der delegierten Aufgaben zur Durchführung des SGB XII und Ausführung des AsylbLG muss durch Änderung der Delegationssatzung erfolgen.

 

Der Regionalverbandsausschuss sowie die Regionalversammlung hatten in ihrer Sitzung am 14.04.2011 beschlossen, den Anträgen der Mittelstadt Völklingen und der Stadt Sulzbach auf Rückübertragung der delegierten Aufgaben nach dem AsylbLG und dem SGB XII zu entsprechen und die Aufgaben ab dem 01.07.2011 selbst auszuführen.

 

Die Anhörung gem. § 3 Abs.1 AG SGB XII bei der Mittelstadt Völklingen sowie bei der Stadt Sulzbach bzgl. der Änderung der Satzung ist erfolgt. Über das Ergebnis wird der FD 50 in der Sitzung berichten.

 

 

 

Peter Gillo