Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0386/2019 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 21.10.2019 | ||
Betreff: | Dritter Kooperationsvertrag über die Arbeit des Kinder- und Elternbildungszentrums Burbach – KIEZ |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 254 KB | ||
Vertrag_ KIEZ_Burbach_2020-2024_Gremien_Stand 16.10.2019 239 KB |
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt /
Der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
Die
Regionalversammlung beschließt
den Abschluss des dritten Kooperationsvertrages
zwischen der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland, der Landeshauptstadt
Saarbrücken und dem Regionalverband Saarbrücken für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2024.
Sachverhalt:
Vornehmliches Ziel des Projektes KIEZ Burbach ist es, der Vererblichkeit von Armut entgegen zu wirken, die Ursachen von Armut zu bekämpfen und Kinder und ihre Eltern so früh wie möglich präventiv zu unterstützen. Durch konkrete Hilfestellungen und Erweiterung ihres Erlebnishorizonts sollen die jeweils individuellen Ressourcen der Kinder gefördert und ihre Persönlichkeitsentwicklung positiv unterstützt werden.
Aus der
Resilienzforschung ist bekannt, dass bestimmte Faktoren dazu beitragen, dass
Kinder mit den Belastungen, die Armut in den Familien oft mit sich bringt,
besser umgehen können. Mit dem Projekt
KIEZ sollen auch und vor allem in den Bereichen Bildung, Kultur und Gesundheit
die Teilhabechancen der betroffenen Kinder verbessert werden.
Erfolgreiche
Projektarbeit seit 2013:
Die Arbeit des KIEZ- Burbach ist gekennzeichnet durch eine sehr gute Etablierung im Sozialraum mit einem erfolgreichen Regelbetrieb und einem mannigfaltigen qualitativen Angebot für Kinder und deren Eltern. Zusätzlich ist es gelungen durch intensive Netzwerktätigkeiten die „Präventionskette“ vor Ort weiter zu verdichten, um dem drängenden Problem der Kinderarmut zu begegnen. Mit dem Projekt werden weiterhin wertvolle Synergieeffekte und Ressourcen zum Wohle der im Stadtteil Burbach lebenden Kinder und Eltern erzeugt und gebündelt.
Finanzierung:
Der Träger legt für das Projekt jährlich bis zum 30.04. eines Jahres einen Wirtschafts- und Finanzplan für das Folgejahr vor. Dieser bedarf der Zustimmung des Regionalverbandes Saarbrücken.
Die Eckpunkte des dritten Kooperationsvertrages im Vergleich zum zweiten Vertrag:
·
§8
Personalkosten: Der Regionalverband erkennt erstmals Overheadkosten im Umfang
von max. 10 % der Gesamtpersonalkosten an. Im Gegenzug entfällt die separate
Abrechnung der Verwaltungskraft.
Vertragsbedingte Erhöhungen der Betriebskosten (Miete, Energie usw.)
müssen dem Regionalverband unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Neue
Miet- und Energieverträge können nur mit Zustimmung des Regionalverbandes
abgeschlossen werden.
Der Vertrag wurde von Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt freigegeben. Hinweise der Ämter wurden berücksichtigt,
Das Amt für Kinder und Bildung der Landeshauptstadt Saarbrücken wird den Vertrag parallel auch seinen Gremien zum Beschluss vorlegen.
Anlagen:
Vertrag für das
Kinder- und Elternbildungszentrum KIEZ Burbach, 01.01.2020 bis 31.12.2024