Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0406/2019 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 06.11.2019 | ||
Betreff: | Gewährung von Zuschüssen an die staatlich anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Regionalverband Saarbrücken rückwirkend für das Jahr 2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 366 KB | ||
Erwachsenenbildung_Kalkulation2019 32 KB |
Beschlussvorschlag:
Der
Schul- und Bauausschuss des Regionalverbandes Saarbrücken empfiehlt,
der
Regionalverbandsausschuss beschließt,
an
die staatlich anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung im
Regionalverband Saarbrücken rückwirkend für das Jahr 2018 folgende Zuschüsse zu
gewähren.
1. Volkshochschule Sulzbach 7.070,-
€
2. Volkshochschule Völklingen 51.270,-
€
3. Evgl. Akademie Saarbrücken 1.875,-
€
4. Evgl. Familienbildungsstätte 10.055,-
€
- Diakonisches Werk -
5. KEB im Bistum Trier
- Fachstelle
Saarbrücken -
(früher: Kath. Bildungswerk 2.190,-
€
- Region Saarbrücken -)
6. Kath. Familienbildungsstätte 1.555,-
€
Saarbrücken e.V. Ursulinenstr.
7. Arbeit
und Leben 485,- €
8. Landfrauenbildungseinrichtung
des
Landesverbandes SaarlandFrauen e.V. 500,- €
75.000,- €
Sachverhalt:
Gem.
§8 Abs. 3 des Saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetzes (SWFG) in der
Fassung vom 10. Februar 2010 sollen Gemeinden und Gemeindeverbände die
Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung ihres Bereichs finanziell
zusätzlich zu den Zuwendungen des Landes unterstützen.
Die
Anträge der acht staatlich anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen sowie
die zugehörigen Abrechnungsunterlagen lagen dem Ministerium für Bildung zur
Prüfung vor. Aufgrund der von dort mitgeteilten Zahlen ergeben sich
entsprechend des 1984 vom Stadtverbandsausschuss gebilligten
Verteilungsschlüssels die in der Anlage aufgeführten Zuwendungsbeträge.
Finanzierung:
Im
Haushalt sind für das Rechnungsjahr 2019 bei Fibu-Konto 21011.531800
„Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche“ Mittel in Höhe von 75.000,00 € veranschlagt.