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Name:0406/2019  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:06.11.2019  
Betreff:Gewährung von Zuschüssen an die staatlich anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Regionalverband Saarbrücken rückwirkend für das Jahr 2018
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Beschlussvorschlag:

Der Schul- und Bauausschuss des Regionalverbandes Saarbrücken empfiehlt,

der Regionalverbandsausschuss beschließt,

an die staatlich anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Regionalverband Saarbrücken rückwirkend für das Jahr 2018 folgende Zuschüsse zu gewähren.

 

1.      Volkshochschule Sulzbach                                                                   7.070,-

2.      Volkshochschule Völklingen                                                             51.270,-

3.      Evgl. Akademie Saarbrücken                                                              1.875,-

4.      Evgl. Familienbildungsstätte                                                             10.055,-

         - Diakonisches Werk -

5.      KEB im Bistum Trier

- Fachstelle Saarbrücken -

(früher: Kath. Bildungswerk                                                                2.190,-

- Region Saarbrücken -)

6.      Kath. Familienbildungsstätte                                                              1.555,-

         Saarbrücken e.V. Ursulinenstr.

7.      Arbeit und Leben                                                                                        485,-

8.      Landfrauenbildungseinrichtung des

Landesverbandes SaarlandFrauen e.V.                                               500,-

 

                                                                                                                              75.000,-

 

 


Sachverhalt:

Gem. §8 Abs. 3 des Saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetzes (SWFG) in der Fassung vom 10. Februar 2010 sollen Gemeinden und Gemeindeverbände die Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung ihres Bereichs finanziell zusätzlich zu den Zuwendungen des Landes unterstützen.

 

Die Anträge der acht staatlich anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen sowie die zugehörigen Abrechnungsunterlagen lagen dem Ministerium für Bildung zur Prüfung vor. Aufgrund der von dort mitgeteilten Zahlen ergeben sich entsprechend des 1984 vom Stadtverbandsausschuss gebilligten Verteilungsschlüssels die in der Anlage aufgeführten Zuwendungsbeträge.

 


Finanzierung:

Im Haushalt sind für das Rechnungsjahr 2019 bei Fibu-Konto 21011.531800 „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche“  Mittel in Höhe von 75.000,00 €  veranschlagt.