Betreff
Kürzung der Zuschüsse der Langgruppen der Freiwilligen Ganztagsschulen in Schulen des Regionalverbandes Saarbrücken ab dem Schuljahr 2020/21
Vorlage
0410/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Schul-/Bauausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

Die Regionalversammlung beschließt, die jährliche Zuschusshöhe des Regionalverbandes Saarbrücken an die Träger der Freiwilligen Ganztagsschulen für Langgruppen und die Gruppen im Modellversuch zur Erprobung einer neuen Gestaltung der Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule an allgemein bildenden Schulen von 800,- € auf 600,- € zu reduzieren.


Sachverhalt:

Der Regionalverband Saarbrücken ist gemäß 2.2 des Förderprogramms Freiwillige Ganztagsschulen im Saarland Sachkostenträger der Freiwilligen Ganztagsschulen (FGTS) und stellt deren Trägern Zuschüsse zur teilweisen Deckung des Sachaufwandes für die Nachmittagsbetreuung zur Verfügung.

Mit Beschluss des Regionalverbandsausschusses vom 05.02.2015 wurde der Zuschussbetrag Kurzgruppen auf je 200,- €/Jahr und Langgruppen auf je 800,- €/Jahr festgesetzt.

 

Die Träger der FGTS beantragen ihre Kostenerstattung bis maximal in Höhe der vereinbarten Zuschüsse beim FD 40 mittels Vorlage prüfbarer Originalrechnungen.

Eine Überprüfung der eingereichten Anträge hat jedoch geringere Ausgabenquoten ergeben - eine Grundausstattung ist mittlerweile an jeder FGTS vorhanden.

Eine Kürzung der Zuschüsse der Langgruppen auf 600,- € pro Gruppe und Jahr hätte für die Träger somit keine Auswirkung.

Die Verwaltung schlägt dem Schulausschuss des Regionalverbandes Saarbrücken vor, die Zuschüsse für die Langgruppen der FGTS in Schulen des Regionalverbandes Saarbrücken zum neuen Schuljahr 2020/21 (Haushalt 2021) von 800,- € auf 600,- € pro Jahr und Gruppe anzupassen.

Mit Erlass vom 01.07.2019 hat das Ministerium für Bildung und Kultur den Modellversuch zur Erprobung einer neuen Gestaltung der Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule an allgemein bildenden Schulen zum Schuljahr 2019/20 eingeführt. Der Modellversuch wird bis einschl. des Schuljahres 2021/22 eingerichtet. Hierbei umfasst das Betreuungsangebot die Zeit von Unterrichtsende bis 16:00 Uhr – auch während der Ferien. Außerdem soll nach Möglichkeit eine Früh- (ab 07:00 Uhr) und Spätbetreuung (bis 18:00 Uhr) angeboten werden. Von den Schulen des Regionalverbandes Saarbrücken nimmt die Gemeinschaftsschule Peter-Wust Püttlingen am Modellversuch teil. Das Betreuungsangebot des Modellversuchs wird analog der o.g. Regelung für die Langgruppen behandelt.