Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt
Die Regionalversammlung beschließt
den Abschluss der Vereinbarung zur
einvernehmlichen Auflösung des Kooperationsvertrages mit dem Trägerverbund über
das Angebot „Kinder- und Jugendschutzstelle inklusive Zusatzangebot
Notschlafstelle“ zum 31.12.2019.
Sachverhalt:
Seit 01.04.2017 betreibt der Trägerverbund
auf der Grundlage des Kooperationsvertrages vom 09.02.2017 die Kinder- und
Jugendschutzstelle inklusive Notschlafstelle mit 8 Plätzen für weibliche und
männliche Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 17 Jahren in 66333
Völklingen/Heidstock.
Paragraf 9 dieses Kooperationsvertrages
besagt, dass der Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende durch
einen Vertragspartner kündbar ist. Bei Beachtung dieser Bestimmung wäre eine
Kündigung somit frühestens zum 31.12.2020 möglich. Zwischen den
Vertragspartnern besteht jedoch Einvernehmen dahingehend, dass der
Kooperationsvertrag bereits zum 31.12.2019 aufgelöst wird.
Es wird die Auffassung vertreten, dass das
Angebot zur Durchführung von Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII einer umgehenden
Neuausrichtung und Weiterentwicklung bedarf.
Als nachteilig stellte sich die gemeinsame
Unterbringung von weiblichen und männlichen Kindern und Jugendlichen in der
Altersgruppe von 7 bis 17 Jahren heraus. Ein weiterer großer Nachteil bestand
darin, dass immer wieder Jugendliche, deren Lebenssituation durch eine Mehrzahl
komplexer Probleme in verschiedenen Lebensbereichen gekennzeichnet ist, in der
Aufnahmestelle zusammengekommen sind. Ohne zusätzlichen Sicherheitsdienst war
ein pädagogisches Arbeiten häufig nicht mehr möglich.
