Betreff
Vereinbarung mit dem Trägerverbund (Diakonisches Werk an der Saar gGmbH, Partnerschaftliche Erziehungshilfe e.V., SOS Kinderdorf Saarbrücken) zur einvernehmlichen Auflösung des Kooperationsvertrages „Kinder- und Jugendschutzstelle inklusive Zusatzangebot Notschlafstelle“ vom 09.02.2017
Vorlage
0432/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt

Die Regionalversammlung beschließt

den Abschluss der Vereinbarung zur einvernehmlichen Auflösung des Kooperationsvertrages mit dem Trägerverbund über das Angebot „Kinder- und Jugendschutzstelle inklusive Zusatzangebot Notschlafstelle“ zum 31.12.2019.


Sachverhalt:

 

Seit 01.04.2017 betreibt der Trägerverbund auf der Grundlage des Kooperationsvertrages vom 09.02.2017 die Kinder- und Jugendschutzstelle inklusive Notschlafstelle mit 8 Plätzen für weibliche und männliche Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 17 Jahren in 66333 Völklingen/Heidstock.

Paragraf 9 dieses Kooperationsvertrages besagt, dass der Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende durch einen Vertragspartner kündbar ist. Bei Beachtung dieser Bestimmung wäre eine Kündigung somit frühestens zum 31.12.2020 möglich. Zwischen den Vertragspartnern besteht jedoch Einvernehmen dahingehend, dass der Kooperationsvertrag bereits zum 31.12.2019 aufgelöst wird.

Es wird die Auffassung vertreten, dass das Angebot zur Durchführung von Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII einer umgehenden Neuausrichtung und Weiterentwicklung bedarf.

Als nachteilig stellte sich die gemeinsame Unterbringung von weiblichen und männlichen Kindern und Jugendlichen in der Altersgruppe von 7 bis 17 Jahren heraus. Ein weiterer großer Nachteil bestand darin, dass immer wieder Jugendliche, deren Lebenssituation durch eine Mehrzahl komplexer Probleme in verschiedenen Lebensbereichen gekennzeichnet ist, in der Aufnahmestelle zusammengekommen sind. Ohne zusätzlichen Sicherheitsdienst war ein pädagogisches Arbeiten häufig nicht mehr möglich.