Betreff
Verträge mit Trägern der Jugendhilfe (cts Margaretenstift Saarbrücken; cts Theresienheim/ Hans-Joachim-Haus Saarbrücken; Elisabeth–Zillken–Haus Saarbrücken; Jugendhilfezentrum JHZ Saarbrücken; Langwiedstift Saarbrücken; SOS Kinderdorf Saarbrücken; Vivo gGmbH Neunkirchen) als Einzelverträge im Hinblick auf stationäre sozialpädagogische Krisenintervention im Rahmen der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII im bestehenden Gruppensetting.
Vorlage
0433/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

Die Regionalversammlung beschließt:

Abschluss der bereits vom Rechtsamt und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Einzelverträge mit den beteiligten Trägern im Versorgungsnetz Inobhutnahme (cts Margaretenstift Saarbrücken; cts Theresienheim mit Hans-Joachim Haus Saarbrücken; Diakonie Saar, Elisabeth–Zillken–Haus Saarbrücken; Jugendhilfezentrum JHZ Saarbrücken; Langwiedstift Saarbrücken; SOS Kinderdorf Saarbrücken; Vivo gGmbH Neunkirchen) im Hinblick auf stationäre sozialpädagogische Krisenintervention im Rahmen der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII im bestehenden Gruppensetting.


Sachverhalt:

 

Die Entscheidung über eine Inobhutnahme als Verwaltungsakt nach § 42 SGB VIII ist eine hoheitliche Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe und wird für den Regionalverband Saarbrücken direkt durch das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken oder außerhalb der Dienstzeiten durch den dazu beauftragten Bereitschaftsdienst der Diakonie Saar für Kinder und Jugendliche durchgeführt. Nach § 76 Abs. 2 SGB VIII bleibt das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgabe verantwortlich und gesamtverantwortlich nach § 79 SGB VIII. Die Inobhutnahme stellt keine Hilfe zur Erziehung dar, sondern ist im Rahmen des staatlichen Wächteramtes eine sofortige Krisenintervention zum Schutz des Kindes bei drohender Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und gleichzeitig ein massiver Eingriff in das Grundrecht der elterlichen Sorge.

Aufgrund der einvernehmlichen Auflösung der Kinder- und Jugendschutzstelle in Völklingen, wie bereits dargestellt war eine Neuausrichtung des Inobhutnahmeverfahrens erforderlich. Die angestrebte Kooperation mit den beteiligten Träger im Versorgungsnetz Inobhutnahme und dem Regionalverband Saarbrücken soll im Hinblick auf die stationäre sozialpädagogische Krisenintervention eine spezifische stationäre Leistung nach § 42 SGB VIII ermöglichen. Die Erbringung der Hilfe erfolgt im Gruppensetting in bestehenden Gruppen des Trägers. Es erfolgt eine Belegung im Rahmen der genehmigten Platzzahl laut Betriebserlaubnis. Passgenauigkeit wird durch das jeweils spezifische pädagogische Profil und der entsprechenden Zielgruppenausrichtung sichergestellt. Eine Überbelegung wird ausgeschlossen. 

Hierzu werden die beteiligten Träger ihre bestehenden Konzeptionen erweitern und darlegen. Es ist geplant, dass mit jedem beteiligten Träger ein Einzelvertrag geschlossen wird - die Träger aber im Rahmen eines Qualitätszirkels im regelmäßigen fachlichen Austausch stehen. Die um das Modul Inobhutnahme ergänzten Konzeptionen und Leistungsbeschreibungen der Träger stehen noch aus, werden aber Bestandteil der Verträge sein. Aus diesen müssen hervorgehen in welchen Gruppen eine Aufnahme ermöglicht werden kann und inwiefern in dieser/diesen Gruppe/n sowohl die Bedürfnisse der Kinder, die bereits in der Gruppe leben, als auch die Schutzbedürfnisse der hinzukommenden Kinder berücksichtigt werden (Alter, Geschlecht, pädagogischer Bedarf etc.).

Der für Inobhutnahmen vorgehaltene Platz im bestehendem Gruppenangebot wird auch in Zeiten der Nichtbelegung in Höhe des von der Leistungs- und Entgeltkommission (LEK) vereinbarten Tagesentgeltes, welches auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung, der vom Landesjugendamt erteilten Betriebserlaubnis sowie dem benötigten Sach- und Investitionsaufwand, vergütet. Ab dem Tag der Belegung wird das Entgelt um einen Aufschlag von 10% erhöht, womit die beteiligten Träger Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Inobhutnahme stehen, finanzieren können. Die Abrechnung des Entgeltes erfolgt monatlich nach Vorlage einer Rechnung. Die Kostenaufstellung bei Belegung erfolgt durch eine klientenbezogene Einzelrechnung.

Die Träger im Versorgungsnetz Inobhutnahme stellen verbindlich und exklusiv eine jeweils im Vertrag zu konkretisierende Zahl von Inobhutnahme Plätzen dem Regionalverband Saarbrücken zur Verfügung. Insgesamt sollen so aktuell 14 Plätze zur Verfügung gestellt werden. Das Versorgungsnetz stellt durch die dezentrale Struktur ein differenziertes Angebot dar, das die jeweiligen pädagogischen Profile und Zielgruppenausrichtung der beteiligten Träger im Sinne einer passgenauen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen und ihren individuellen Schutzbedürfnissen berücksichtigt. Weitere Einrichtungswechsel im Rahmen der Inobhutnahme sollen möglichst vermieden werden. Zum Versorgungsnetz im Regionalverband Saarbrücken gehören derzeit:

Träger

Plätze

cts Margaretenstift Saarbrücken

1

cts Theresienheim/ Hans-Joachim Haus Saarbrücken

3

Diakonie Saar

1

Elisabeth–Zillken–Haus Saarbrücken

4

Jugendhilfezentrum JHZ Saarbrücken

2

Langwiedstift Saarbrücken

1

SOS Kinderdorf Saarbrücken

1

Vivo gGmbH Neunkirchen

1

Anlage:

 

Vertrag zum Versorgungsnetz Inobhutnahme