Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
Die
Regionalversammlung beschließt:
Abschluss
der bereits vom Rechtsamt und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Einzelverträge
mit den beteiligten Trägern im Versorgungsnetz Inobhutnahme (cts Margaretenstift
Saarbrücken; cts Theresienheim mit Hans-Joachim Haus Saarbrücken; Diakonie
Saar, Elisabeth–Zillken–Haus Saarbrücken; Jugendhilfezentrum JHZ Saarbrücken;
Langwiedstift Saarbrücken; SOS
Kinderdorf Saarbrücken; Vivo gGmbH Neunkirchen) im Hinblick auf stationäre sozialpädagogische
Krisenintervention im Rahmen der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII im bestehenden
Gruppensetting.
Sachverhalt:
Die Entscheidung
über eine Inobhutnahme als Verwaltungsakt nach § 42 SGB VIII ist eine
hoheitliche Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe und wird für den
Regionalverband Saarbrücken direkt durch das Jugendamt des Regionalverbandes
Saarbrücken oder außerhalb der Dienstzeiten durch den dazu beauftragten
Bereitschaftsdienst der Diakonie Saar für Kinder und Jugendliche durchgeführt.
Nach § 76 Abs. 2 SGB VIII bleibt das Jugendamt als Träger der öffentlichen
Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgabe verantwortlich und
gesamtverantwortlich nach § 79 SGB VIII. Die Inobhutnahme stellt keine Hilfe
zur Erziehung dar, sondern ist im Rahmen des staatlichen Wächteramtes eine
sofortige Krisenintervention zum Schutz des Kindes bei drohender
Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und gleichzeitig ein massiver Eingriff
in das Grundrecht der elterlichen Sorge.
Aufgrund der
einvernehmlichen Auflösung der Kinder- und Jugendschutzstelle in Völklingen,
wie bereits dargestellt war eine Neuausrichtung des Inobhutnahmeverfahrens
erforderlich. Die angestrebte Kooperation mit den beteiligten Träger im Versorgungsnetz Inobhutnahme und dem
Regionalverband Saarbrücken soll im Hinblick auf die stationäre
sozialpädagogische Krisenintervention eine spezifische stationäre Leistung nach
§ 42 SGB VIII ermöglichen. Die Erbringung der Hilfe
erfolgt im Gruppensetting in bestehenden Gruppen des Trägers. Es erfolgt eine
Belegung im Rahmen der genehmigten Platzzahl laut Betriebserlaubnis.
Passgenauigkeit wird durch das jeweils spezifische pädagogische Profil und der
entsprechenden Zielgruppenausrichtung sichergestellt. Eine Überbelegung wird
ausgeschlossen.
Hierzu werden die
beteiligten Träger ihre bestehenden Konzeptionen erweitern und darlegen. Es ist geplant, dass mit jedem beteiligten Träger ein
Einzelvertrag geschlossen wird - die Träger aber im Rahmen eines
Qualitätszirkels im regelmäßigen fachlichen Austausch stehen. Die um das Modul
Inobhutnahme ergänzten Konzeptionen und Leistungsbeschreibungen der Träger
stehen noch aus, werden aber Bestandteil der Verträge sein. Aus diesen müssen
hervorgehen in welchen Gruppen eine Aufnahme ermöglicht werden kann und
inwiefern in dieser/diesen Gruppe/n sowohl die Bedürfnisse der Kinder, die
bereits in der Gruppe leben, als auch die Schutzbedürfnisse der hinzukommenden
Kinder berücksichtigt werden (Alter, Geschlecht, pädagogischer Bedarf etc.).
Der
für Inobhutnahmen vorgehaltene Platz im bestehendem Gruppenangebot wird auch in
Zeiten der Nichtbelegung in Höhe des von der Leistungs- und Entgeltkommission
(LEK) vereinbarten Tagesentgeltes, welches auf der Grundlage der
Leistungsbeschreibung, der vom Landesjugendamt erteilten Betriebserlaubnis
sowie dem benötigten Sach- und Investitionsaufwand, vergütet. Ab dem Tag der Belegung wird das
Entgelt um einen Aufschlag von 10% erhöht, womit die beteiligten Träger
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Inobhutnahme stehen,
finanzieren können. Die Abrechnung des Entgeltes erfolgt monatlich nach Vorlage einer
Rechnung. Die Kostenaufstellung bei Belegung erfolgt durch eine
klientenbezogene Einzelrechnung.
Die Träger im Versorgungsnetz Inobhutnahme stellen
verbindlich und exklusiv eine jeweils im Vertrag zu konkretisierende Zahl von
Inobhutnahme Plätzen dem Regionalverband Saarbrücken zur Verfügung. Insgesamt
sollen so aktuell 14 Plätze zur
Verfügung gestellt werden. Das Versorgungsnetz stellt durch die dezentrale
Struktur ein differenziertes Angebot dar, das die jeweiligen pädagogischen
Profile und Zielgruppenausrichtung der beteiligten Träger im Sinne einer
passgenauen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen und ihren individuellen
Schutzbedürfnissen berücksichtigt. Weitere Einrichtungswechsel im Rahmen der
Inobhutnahme sollen möglichst vermieden werden. Zum Versorgungsnetz im
Regionalverband Saarbrücken gehören derzeit:
|
Träger |
Plätze |
|
cts
Margaretenstift Saarbrücken |
1 |
|
cts
Theresienheim/ Hans-Joachim Haus Saarbrücken |
3 |
|
Diakonie
Saar |
1 |
|
Elisabeth–Zillken–Haus
Saarbrücken |
4 |
|
Jugendhilfezentrum
JHZ Saarbrücken |
2 |
|
Langwiedstift
Saarbrücken |
1 |
|
SOS
Kinderdorf Saarbrücken |
1 |
|
Vivo gGmbH
Neunkirchen |
1 |
Anlage:
Vertrag zum Versorgungsnetz Inobhutnahme
