Betreff
Übernahme der durch den Umzug des Kinderhauses Alt-Saarbrücken entstehenden Mehrkosten durch den Bezug der neuen Immobilie.
Vorlage
0435/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt

Die Regionalversammlung beschließt

die Förderung der durch den Umzug verursachten Mehrkosten für das Kinderhaus Alt-

Saarbrücken im Haushaltsjahr 2020.


Sachverhalt:

                Das Kinderhaus Alt-Saarbrücken ist in Räumen der katholischen Kirchengemeinde Alt-Saarbrücken in der Moltkestraße 33, im 1.OG. hinter dem Kath. Montessori-Kinderhaus St. Mauritius untergebracht. 2018 hat die Kirchengemeinde dem Kinderhaus fristgerecht zum Sommer 2019 gekündigt mit der Begründung nach räumlicher Erweiterung des Kindergartens.

                Nach langen Suchen einer neuen Immobilie konnte mit dem Saarbrücker Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft als neuer Vermieter eine Absprache über eine 115 qm große Sozialwohnung in der oberen Moltkestraße 73a getroffen werden.

Die Siedlung ist bereit,

  • die notwendigen (Um-)Baumaßnahmen zur alltagstauglichen Nutzung als Kinderhaus (+zweiten Fluchtweg) umzusetzen und die Kosten dafür in die Berechnung der neuen Miete einzubeziehen.
  • unentgeltlich einen Umnutzungsantrag mit Brandschutzkonzept („Sonderbautatbestand“) mit einem zweiten Fluchtweg an die Untere Bauaufsichtsbehörde (UBA) zu stellen. Dafür fallen externe Architektenkosten an, die auch über den neuen Mietzins umzulegen sind.

Um mit der Umsetzung der Kinderhaus-Angebote in den neuen Räumen möglichst schon Anfang Januar beginnen zu können, stellt die Siedlung parallel einen „kleinen Bauantrag“ zur gleichzeitigen Betreuung von max. 10 Kindern. Hier wurde von der UBA schnelle Bearbeitung zugesagt. Damit ist zumindest ein abgespecktes Angebot zeitnah möglich. Der „große Bauantrag“ zur gleichzeitigen Betreuung von mehr als 10 Kindern wird länger dauern.

                Der Mietvertrag befindet sich zurzeit bei der Saarbrücker Siedlungsgesellschaft zur endgültigen Prüfung. Vertretbare Abweichungen von der Finanzierung sind möglich. 

Der Beginn des Mietvertrages ist auf den 01.01.2020 datiert.

                Durch die o.g. Investitionen und Aufwendungen im Rahmen des Umzugs sind Kosten in Höhe von 25.000 € abzusehen. (Die Kosten beruhen derzeit noch auf Schätzungen.)

Wird der gesamte Betrag zinslos auf einen 5-jährigen Mietvertrag umgelegt, erhöht dies laut Siedlung die Monatsmiete um 465 € auf dann etwa 1115 € pro Monat zuzüglich 450 € NK plus Strom (60 €).

Vergleich der voraussichtlichen Miet-und Mietnebenkosten:

Jahresmiete incl. NK KiHa Alt-Sbr. derzeit 10.000,00 €

Jahresmiete incl. NK KiHa Alt-Sbr. künftig 14.500.00 €

Jahresmiete incl. NK KiHa Alt-Sbr. künftig mit Umlage Investition 19.500,00 €

Die Mehrkosten in 2020 in Höhe von voraussichtlich 9.500,00 € können aus dem Rückfluss von Überzahlungen in der Projektförderung gezahlt werden. Für 2021ff. wird planungsgemäß im kommenden Jahr die Weiterführung der vier Kinderhaus-Verträge verhandelt.