Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt
Die
Regionalversammlung beschließt
die Förderung der durch den
Umzug verursachten Mehrkosten für das Kinderhaus Alt-
Saarbrücken im
Haushaltsjahr 2020.
Sachverhalt:
Das
Kinderhaus Alt-Saarbrücken ist in Räumen der katholischen Kirchengemeinde
Alt-Saarbrücken in der Moltkestraße 33, im 1.OG. hinter dem Kath.
Montessori-Kinderhaus St. Mauritius untergebracht. 2018 hat die Kirchengemeinde
dem Kinderhaus fristgerecht zum Sommer 2019 gekündigt mit der Begründung nach
räumlicher Erweiterung des Kindergartens.
Nach langen Suchen einer neuen Immobilie konnte mit
dem Saarbrücker Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft als neuer Vermieter eine
Absprache über eine 115 qm große Sozialwohnung in der oberen Moltkestraße 73a
getroffen werden.
Die Siedlung ist bereit,
- die
notwendigen (Um-)Baumaßnahmen zur alltagstauglichen Nutzung als Kinderhaus
(+zweiten Fluchtweg) umzusetzen und die Kosten dafür in die Berechnung der
neuen Miete einzubeziehen.
- unentgeltlich einen Umnutzungsantrag mit Brandschutzkonzept
(„Sonderbautatbestand“) mit einem zweiten Fluchtweg an die Untere
Bauaufsichtsbehörde (UBA) zu stellen. Dafür fallen externe
Architektenkosten an, die auch über den neuen Mietzins umzulegen sind.
Um mit der Umsetzung der Kinderhaus-Angebote
in den neuen Räumen möglichst schon Anfang Januar beginnen zu können, stellt
die Siedlung parallel einen „kleinen Bauantrag“ zur gleichzeitigen Betreuung
von max. 10 Kindern. Hier wurde von der UBA schnelle Bearbeitung zugesagt.
Damit ist zumindest ein abgespecktes Angebot zeitnah möglich. Der „große Bauantrag“
zur gleichzeitigen Betreuung von mehr als 10 Kindern wird länger dauern.
Der
Mietvertrag befindet sich zurzeit bei der Saarbrücker Siedlungsgesellschaft zur
endgültigen Prüfung. Vertretbare Abweichungen von der Finanzierung sind
möglich.
Der Beginn des Mietvertrages
ist auf den 01.01.2020 datiert.
Durch
die o.g. Investitionen und Aufwendungen im Rahmen des Umzugs sind Kosten in
Höhe von 25.000 € abzusehen. (Die Kosten beruhen derzeit noch auf Schätzungen.)
Wird der gesamte Betrag zinslos auf einen 5-jährigen
Mietvertrag umgelegt, erhöht dies laut Siedlung die Monatsmiete um 465 € auf
dann etwa 1115 € pro Monat zuzüglich 450 € NK plus Strom (60 €).
Vergleich
der voraussichtlichen Miet-und Mietnebenkosten:
Jahresmiete
incl. NK KiHa Alt-Sbr. derzeit 10.000,00 €
Jahresmiete
incl. NK KiHa Alt-Sbr. künftig 14.500.00 €
Jahresmiete
incl. NK KiHa Alt-Sbr. künftig mit Umlage Investition 19.500,00 €
Die Mehrkosten in 2020 in Höhe
von voraussichtlich 9.500,00 € können aus dem Rückfluss von Überzahlungen in der
Projektförderung gezahlt werden. Für 2021ff. wird planungsgemäß im kommenden
Jahr die Weiterführung der vier Kinderhaus-Verträge verhandelt.
