Betreff
Abschluss von Vereinbarungen zur Übernahme von Vorplanungskosten und Mehrkosten bei Investitionsmaßnahmen freier Träger von Kindertageseinrichtungen
Vorlage
0437/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,

die Regionalversammlung beschließt, die Verwaltung zu beauftragen,

im Falle geplanter Investitionsmaßnahmen (Sanierung, Umbau, Erweiterung, Neubau, Ersatzneubau) freier Träger von Kindertageseinrichtungen im jeweiligen Einzelfall Vereinbarungen analog der als Anlage beigefügten Vereinbarungsentwürfe zu schließen.


Sachverhalt:

Zur Sicherung des Bestandes von Kinderbetreuungsplätzen und zum weiteren Ausbau des Platzangebotes sind neben den Maßnahmen der kommunalen Träger Investitionsmaßnahmen freier Träger zwingend erforderlich. Die landesseitige Förderpraxis entsprechender Investitionsmaßnahmen hat sich mit den Richtlinien zum 4. Bundesprogramm („Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 – 2020) vom 26.02.2018 gegenüber den Vorjahren deutlich verbessert. Der Richtlinienentwurf für ein sich anschließendes Landesprogramm führt diese Linie fort. Es zeichnet sich eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung entsprechender investitionsmaßnahmen ab.

Dennoch können sich für Träger von Investitionsmaßnahmen Finanzierungsrisiken und Finanzierungslücken ergeben, insbesondere durch entstehende Vorplanungskosten, auftretende Mehrkosten bzw. Kostensteigerungen und landesseitig gedeckelte Baunebenkosten. Es ist nicht zu erwarten, dass freie Träger die darin begründeten Finanzierungsrisiken alleine tragen bzw. Finanzierungslücken alleine schließen. Das Bistum Trier hat die katholischen Kirchengemeinden als Bauträger von Kindertageseinrichtungen schon seit Jahren angehalten, entsprechende Vereinbarungen mit den Kommunen und Kreisen zu schließen.

Um in der Vergangenheit die Realisierung dringlicher Sanierungsmaßnahmen nicht zu gefährden, hat die Regionalversammlung bereits im Juni 2017 beschlossen, den Regionalverbandsdirektor mit dem Abschluss entsprechender Vereinbarungen für anstehende und sich abzeichnende Sanierungsmaßnahmen zu beauftragen.

Inzwischen stehen Investitionsmaßnahmen (bauliche Erweiterungen, Grundsanierungen, Neubauten bzw. Ersatzneubauten) mit Kostenvolumen von 3 bis 4 Mio. € je Maßnahme in Planung. Zur Umsetzung bedarf es des Abschlusses weitreichendender Vereinbarungen. Die hiesige Beschlusslage ist dafür nicht mehr ausreichend.

Das Bistum hat zusammen mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag (SSGT) drei Entwürfe von Vereinbarungen für die unterschiedlichen Finanzierungsbedarfe erarbeitet und vorgelegt. Der SSGT hat seinen Mitgliedern den Abschluss entsprechender Vereinbarungen empfohlen.

Der Landkreistag (LKT) Saarland war nicht eingebunden und hat sich dieser Empfehlung deshalb nicht angeschlossen.

Da der Abschluss entsprechender Vereinbarungen zumindest für die kath. Bauträger unabdingbar ist, da sie ansonsten keine Freigabe seitens des Bistums erhalten, bedarf es einer von der Haltung des LKT abweichenden Beschlussfassung der Gremien des Regionalverbandes.

In diesem Sinne wurden die vorgelegten Entwürfe zusammen mit der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Bistum überarbeitet und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst.

Die nunmehr im Entwurf vorliegenden Vereinbarungen sind geeignet, die skizzierten Finanzierungsrisiken und Finanzierungslücken zu schließen.

Eine baufachliche Prüfung und Bewertung hinsichtlich der Notwendigkeit und Zuwendungsfähigkeit der nach der jeweiligen Vereinbarung anteilig zu tragenden Kosten durch das federführende Ministerium für Bildung und Kultur ist Gegenstand der Vereinbarungen.

Seitens des Fachdienstes Jugend wird um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag gebeten.

Die Gremien der Landeshauptstadt werden parallel, beginnend mit der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kinder und Jugend, mit der Thematik befasst. Es wird erwartet, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 03.12.2019 einen gleichlautenden Beschluss herbeiführt.

Anlagen

3 Entwürfe von Vereinbarungen

-       Planungskostenvereinbarung

-       Mehrkostenvereinbarung Substanz erhaltender Sanierungsmaßnahmen

-       Mehrkostenvereinbarung zu einer Investitionsmaßnahme im Rahmen des 4. Bundesprogramms bzw. sich anschließender Landes-/Bundesprogramme