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Name:0562/2020  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:10.03.2020  
Betreff:Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Sucht-kranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen in Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in 2020
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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /

Der Regionalverbandsausschuss beschließt

unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes im Haushaltsjahr 2020 eine Förderung des psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen in Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in Höhe 39.750,50 €.

 

 


Sachverhalt:

Die vorbezeichnete Beratungsstelle ist in der Nebenstelle des Caritasverbandes in der Poststraße 5–9, 66333 Völklingen, untergebracht. Ihr Einzugsgebiet erstreckt sich auf die Mittelstadt Völklingen, die Stadt Püttlingen und die Gemeinde Großrosseln.

 

Die Einrichtung wendet sich mit ihrem Angebot an Menschen mit süchtigem Verhalten, wobei der zahlenmäßig größte Teil der Klienten Probleme mit Alkohol hat. Hinzu kommt häufig noch eine Abhängigkeit von mehreren Suchtmitteln.

 

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Arbeit mit deren Angehörigen bzw. Bezugs- und Kontaktpersonen. Unabhängig davon, ob der Betroffene selbst Hilfe sucht, können sich ihre Angehörigen, Partner und Freunde an die Beratungsstelle wenden, ebenso Arbeitgeber und Multiplikatoren.

 

Laut Jahresbericht 2018 suchten 131 Personen die PSB auf. Insgesamt erfolgten jedoch 890 Kontakte. 33 % der hilfesuchenden mit Alkoholproblematik waren Frauen. 19 % der Klienten waren Rentner/-innen.

 

Die Finanzierung wurde zwischen den Kooperationspartnern wie folgt vereinbart:

 

Von den anerkannten Personalkosten zuzüglich max. 10% der PK als Sachkosten übernimmt der Träger einen Eigenanteil von min. . An den verbleibenden Kosten beteiligen sich das Land mit einem Festbetrag in Höhe von 10.226,00 € und der Regionalverband mit einer Restfinanzierung. Die Stadt Völklingen hat ab 2014, ohne Absprache mit den Kooperationspartnern, die Förderung ersatzlos eingestellt. Der bisherige Anteil der Stadt Völklingen wird vom RVS im Rahmen der Restfinanzierung nicht übernommen.

 

Finanzierung

Laut Kosten- und Finanzierungsplan vom 23.04.2019 ergeben sich für das Jahr 2020 vorläufig und vorbehaltlich, nachträglicher Korrekturen, folgende Kosten:

 

anrechenbare Personalkosten                                                                          90.660,00 €

+  anrechenbare Sachkosten                                                                              9.066,00 €

=  Gesamtkosten                                                                                                 99.726,00 €

./. Trägeranteil (1/3 der Kosten)                                                                        33.242,00 €

=  Restkosten                                                                                                       66.484,00 €

./. Zuschuss Land (Festbetrag)                                                                         10.226,00 €

./. fiktiver Zuschuss der Mittelstadt Völklingen                                               15.000,00 €

./. Differenzbetrag (angegebenen Eigenmitteln 49.749,50 €

    verringert um fiktiven Zuschuss VK und Trägeranteil)                                1.507,50 €

=  Zuschuss Regionalverband (Rest)                                                              39.750,50 €

 

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des beantragten Zuschussbetrages