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Name: | 0563/2020 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 10.03.2020 | ||
Betreff: | Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Abhängig-keitserkrankungen und Pathologisches Glücksspielen in Saarbrücken in Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in 2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 230 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
der Regionalverbandsausschuss beschließt
unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes im Haushaltsjahr 2020 eine Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Abhängigkeits-erkrankungen und Pathologisches Glücksspielen in Saarbrücken unter der Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in Höhe 20.452,00 €.
Sachverhalt:
Die Saarbrücker Beratungsstelle richtet ihre Angebote an Erwachsene und
junge Erwachsene, die infolge des Konsums einer oder mehrerer psychotroper
Substanzen suchtgefährdet oder abhängig sind. Weitere Zielgruppen sind
Angehörige, die unter den Auswirkungen des problematischen Konsums eines
Familienmitgliedes leiden und Menschen, die pathologisch spielen oder solche
mit Essstörungen. Die Klientinnen und Klienten kommen vorwiegend aus dem
Bereich des Regionalverbandes Saarbrücken ohne die Kommunen Völklingen,
Püttlingen und Großrosseln, da dort eine eigene Beratungs- und
Behandlungsstelle betrieben wird.
Laut Jahresbericht
2018 hat die PSB insgesamt 231 Klienten betreut. Insgesamt erfolgten jedoch
1821 Kontakte. In der Orientierungsgruppe für Alkohol- bzw. Medika-mentenabhängige
fanden 230 Kontakte statt.
Die Finanzierung wurde zwischen den Kooperationspartnern
wie folgt vereinbart:
Das Land und der Regionalverband Saarbrücken beteiligen
sich an den ungedeckten Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) jeweils in
Höhe von 40%, maximal mit einem jährlichen Höchstbetrag von 20.452,00 €.
Finanzierung
Laut Kosten- und Finanzierungsplan vom 18.04.2019 ergeben
sich für das Jahr 2020 vorläufig und vorbehaltlich, nachträglicher Korrekturen,
folgende Kosten:
anrechenbare Personalkosten 127.884,90
€
+ Sachkosten 52.070,00
€
= Gesamtkosten 179.954,90
€
Einnahmen
Eigenmittel des Trägers 84.408,00
€
Zuschuss Landeshauptstadt Saarbrücken (beantragt) 5.000,00 €
Zuschuss Land 20.452,00
€
Zuschuss Regionalverband (Festbetrag) 20.452,00
€
Im Zuge der Haushaltsberatungen
wurden im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung der psychosozialen
Beratungs- und Behandlungsstelle für Abhängig-keitserkrankungen und
Pathologisches Glücksspielen in Saarbrücken eingeplant. Die Verwaltung
beantragt die Auszahlungsfreigabe des vereinbarten Höchstbetrags-zuschusses in
Höhe von 20.452,00 €.