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Name:0563/2020  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:10.03.2020  
Betreff:Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Abhängig-keitserkrankungen und Pathologisches Glücksspielen in Saarbrücken in Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in 2020
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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /

der Regionalverbandsausschuss beschließt

unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes im Haushaltsjahr 2020 eine Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Abhängigkeits-erkrankungen und Pathologisches Glücksspielen in Saarbrücken unter der Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in Höhe 20.452,00 .

 


Sachverhalt:

Die Saarbrücker Beratungsstelle richtet ihre Angebote an Erwachsene und junge Erwachsene, die infolge des Konsums einer oder mehrerer psychotroper Substanzen suchtgefährdet oder abhängig sind. Weitere Zielgruppen sind Angehörige, die unter den Auswirkungen des problematischen Konsums eines Familienmitgliedes leiden und Menschen, die pathologisch spielen oder solche mit Essstörungen. Die Klientinnen und Klienten kommen vorwiegend aus dem Bereich des Regionalverbandes Saarbrücken ohne die Kommunen Völklingen, Püttlingen und Großrosseln, da dort eine eigene Beratungs- und Behandlungsstelle betrieben wird.

 

Laut Jahresbericht 2018 hat die PSB insgesamt 231 Klienten betreut. Insgesamt erfolgten jedoch 1821 Kontakte. In der Orientierungsgruppe für Alkohol- bzw. Medika-mentenabhängige fanden 230 Kontakte statt.

 

Die Finanzierung wurde zwischen den Kooperationspartnern wie folgt vereinbart:

 

Das Land und der Regionalverband Saarbrücken beteiligen sich an den ungedeckten Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) jeweils in Höhe von 40%, maximal mit einem jährlichen Höchstbetrag von 20.452,00 €.

 

Finanzierung

Laut Kosten- und Finanzierungsplan vom 18.04.2019 ergeben sich für das Jahr 2020 vorläufig und vorbehaltlich, nachträglicher Korrekturen, folgende Kosten:

 

anrechenbare Personalkosten                                                                127.884,90 €

+ Sachkosten                                                                                                52.070,00 €

= Gesamtkosten                                                                                         179.954,90 €

 

 

 

Einnahmen

Eigenmittel des Trägers                                                                              84.408,00 €

Zuschuss Landeshauptstadt Saarbrücken (beantragt)                            5.000,00 €

Zuschuss Land                                                                                             20.452,00 €

Zuschuss Regionalverband (Festbetrag)                                                 20.452,00 €

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Abhängig-keitserkrankungen und Pathologisches Glücksspielen in Saarbrücken eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des vereinbarten Höchstbetrags-zuschusses in Höhe von 20.452,00 €.