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Name:0565/2020  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:10.03.2020  
Betreff:Förderung der Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V. (vormals Hurenselbsthilfe e.V.), Saarbrücken in 2020
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /

der Regionalverbandsausschuss beschließt

der vorgeschlagenen Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 30.669,39 € für die Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt:

Der Verein unterstützt seit seiner Gründung im März 1990 die berufliche Wiedereingliederung von ehemaligen Prostituierten und betreibt hierzu in Saarbrücken die Beratungsstellen für

·         Prostituierte und

·         Migrantinnen.

 

Die Beratungsstelle für Prostituierte wird seit 1993 gemeinsam vom Land, der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Regionalverband Saarbrücken gefördert.

 

Die Finanzierung ist wie folgt geregelt:

Von den anerkannten Personalkosten zzgl. max. 15% davon als Sachkosten übernimmt der Träger einen Eigenanteil von mind. 5%. An den verbleibenden Kosten beteiligen sich das Land mit 47,5 %, die Stadt Saarbrücken und der Regionalverband jeweils mit 23,75%.

 

 

 

Finanzierung:

Laut Kosten- und Finanzierungsplan vom 20.05.2019 ergeben sich für das Jahr 2020 folgende, vorläufige Kosten:

 

Personalkosten                                                                                          116.034,29 €

+  Sachkosten (max. 15% der PK)                                                            13.100,00 €

=  Gesamtkosten                                                                                       129.134,29 €

./. Trägeranteil (min. 5% der Gesamtausgaben)                                       6.456,72 €

=  Finanzierungsbedarf                                                                             122.677,57 €

 

Zuschuss Land                                           (47,5 %)                                  61.338,79 €

Zuschuss Stadt Saarbrücken                   (23,75 %)                                30.669,39 €

Zuschuss Regionalverband                      (23,75 %)                                30.669,39 €

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung der Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V. eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des errechneten Zuschussbetrages.

 

Im Jahr 2018 begleitete die Beratungsstelle 38 Personen. Insgesamt erfolgten 453 Kontakte im Rahmen der Aufsuchenden Arbeit und 285 Beratungen.

 

Im Rahmen der Umsetzung der Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz ist die Aldona e.V. ein wichtiger Partner. Bei den Beratungen wird stets auf die kompetente Hilfe des Vereins verwiesen.

Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des errechneten Zuschussbetrages.