Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0565/2020 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 10.03.2020 | ||
Betreff: | Förderung der Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V. (vormals Hurenselbsthilfe e.V.), Saarbrücken in 2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 240 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
der Regionalverbandsausschuss beschließt
der vorgeschlagenen Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 30.669,39 € für die Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Verein unterstützt seit seiner Gründung im März 1990
die berufliche Wiedereingliederung von ehemaligen Prostituierten und betreibt
hierzu in Saarbrücken die Beratungsstellen für
·
Prostituierte und
·
Migrantinnen.
Die Beratungsstelle für Prostituierte wird seit 1993
gemeinsam vom Land, der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Regionalverband
Saarbrücken gefördert.
Die Finanzierung ist wie folgt geregelt:
Von den anerkannten Personalkosten zzgl. max. 15% davon als
Sachkosten übernimmt der Träger einen Eigenanteil von mind. 5%. An den
verbleibenden Kosten beteiligen sich das Land mit 47,5 %, die Stadt Saarbrücken
und der Regionalverband jeweils mit 23,75%.
Finanzierung:
Laut Kosten- und Finanzierungsplan vom 20.05.2019 ergeben
sich für das Jahr 2020 folgende, vorläufige Kosten:
Personalkosten 116.034,29
€
+
Sachkosten (max. 15% der PK) 13.100,00
€
=
Gesamtkosten 129.134,29
€
./. Trägeranteil (min. 5% der
Gesamtausgaben) 6.456,72
€
=
Finanzierungsbedarf 122.677,57
€
Zuschuss Land (47,5 %) 61.338,79 €
Zuschuss Stadt Saarbrücken (23,75 %) 30.669,39 €
Zuschuss Regionalverband (23,75 %) 30.669,39 €
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die
erforderlichen Mittel zur Förderung der Beratungsstelle für Prostituierte der
Aldona e.V. eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des
errechneten Zuschussbetrages.
Im Jahr 2018 begleitete die Beratungsstelle 38 Personen.
Insgesamt erfolgten 453 Kontakte im Rahmen der Aufsuchenden Arbeit und 285
Beratungen.
Im Rahmen der Umsetzung der Aufgaben nach dem
Prostituiertenschutzgesetz ist die Aldona e.V. ein wichtiger Partner. Bei den
Beratungen wird stets auf die kompetente Hilfe des Vereins verwiesen.
Die Verwaltung beantragt die
Auszahlungsfreigabe des errechneten Zuschussbetrages.