BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0456/2011  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.05.2011  
Betreff:Erhebliche überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 11080
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss empfiehlt/ die Regionalversammlung beschließt:

 

Die Bereitstellung der Mittel für überplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2009 auf Produktkonto 21000.531500 in Höhe von 443.578,00 € wird gemäß § 89 Abs. 1 i.V.m. §§ 189 Abs. 1 und 216 KSVG beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Laut Prüfbericht zum Jahresabschluss 2009 des Eigenbetriebes Gebäude- und Betriebsmanagement Schulen (GBS) weist die Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust von 35.826.139,32 € aus. Gemäß § 8 Abs. 8 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist der zahlungswirksame Teil des Jahresverlustes in Höhe von 26.362.578,38 € aus dem Haushalt des Regionalverbandes auszugleichen.

 

Darüber hinaus sind die Auszahlungen für Tilgung vom Regionalverband zu erstatten, sodass insgesamt folgender Betrag aus Haushaltsmitteln des Regionalverbandes auszugleichen ist:

 

Zahlungswirksamer Teil des Jahresverlustes des GBS                    26.362.578,38 €

Erstattung der Tilgung durch den Regionalverband                             2.126.000,00 €

Gesamt                                                                                                   28.488.578,38 €

 

Aufgrund der Planung wurden vom Regionalverband bereits Zahlungen an den GBS geleistet in Höhe von

 

Zahlungswirksamer Teil des Jahresverlustes des GBS                    25.919.000,00 €

Erstattung der Tilgung durch den Regionalverband                             2.126.000,00 €

Gesamt                                                                                                   28.045.000,00 €

                                                                                                                                             

Es verbleibt somit eine Abrechnungsspitze in Höhe von                        443.578,00 €

die vom Regionalverband auszugleichen ist.

 

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 443.578,00 € sind gemäß § 89 KSVG i.V.m. §§ 189 Abs. 1, 216 KSVG unabweisbar und die Deckung ist im Haushalt des Regionalverbandes gegeben.

 

Nach derzeitigem Buchungsstand hat der Regionalverband das Haushaltsjahr 2009 mit einem gegenüber dem Haushaltsplan verbesserten Ergebnis abgeschlossen. Dies ist im Wesentlichen auf Mehrerträge in Höhe von rd. 1 Mio. € zurückzuführen.

Zum Ausgleich des Jahresverlustes des GBS ist Deckung durch Mehrerträge auf Produktkonto 36200.422300 „Leistungen von Sozialleistungsträgern (innerhalb von Einrichtungen)“ in Höhe von 940 T€ gewährleistet.

 

 

 

 

Peter Gillo