Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 0651/2020 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 19.05.2020 | ||
Betreff: | Förderung der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH (DHS) im Jahr 2020 für die Bereiche Drogenhilfezentrum Saarbrücken (DHZ), Brauerstraße und Psychosoziale Beratungsstellen Saarbrücken und Völklingen (PSB) |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 242 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
Der Regionalverbandsausschuss beschließt,
die Förderung der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH (DHS) im Jahr 2020 für die Bereiche Drogenhilfezentrum in der Brauerstraße und der Psychosozialen Beratungs-stellen Saarbrücken und Völklingen (PSB) in Höhe von insgesamt 575.007,91 €.
Sachverhalt:
Das Drogenhilfezentrum (DHZ) in der Brauerstraße sowie die
Psychosozialen Beratungsstellen Saarbrücken und Völklingen (PSB) sind
Anlaufstellen für Konsu-menten illegaler Drogen (vorwiegend Opiate und deren
Derivaten sowie Kokain) oder missbräuchlich verwendeter Medikamente (vorwiegend
aus der Gruppe der Benzodiazepine), die in unterschiedlichen Mischformen meist intravenös
appliziert werden.
Übergeordnetes Ziel ist es, Konsumenten illegaler Drogen
geeignete Ausstiegs- und Überlebenshilfen zur Verfügung zu stellen. Die
negativen Begleiterscheinungen des Konsums illegaler Drogen sollen abgemildert
und weitere Schädigungen vermieden werden. Das Leistungsspektrum der
Einrichtung umfasst sowohl die Herausführung von Drogenkonsumenten aus der
Abhängigkeit durch Ausstiegsberatung und lebenspraktischen Hilfen als auch
Überlebenshilfeangebote einschließlich der Infektionsprophylaxe.
Die Angebote der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH (DHS) sind
darüber hinaus geeignet, den Schutz der Allgemeinheit vor den Auswirkungen
einer offenen Drogen-szene zu verbessern.
Grundlage für die Förderung der Drogenhilfe Saarbrücken
gGmbH im Bereich des Drogenhilfezentrums (Brauerstraße) ist der
öffentlich-rechtliche Vertrag vom 31.05.1999 zwischen dem Saarland, der Stadt
Saarbrücken, dem Regionalverband Saarbrücken und dem Träger.
Danach ist die Finanzierung des Drogenhilfezentrums Saarbrücken der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH
wie folgt geregelt:
Von den anerkannten Personal- und Sachkosten, abzüglich
evtl. Einnahmen, über-nimmt das Land 45%. An den verbleibenden Kosten
beteiligen sich die Stadt Saar-brücken mit 30% und der Regionalverband Saarbrücken
mit 70%.
Hier bedarf es keiner Beschlussfassung über die Förderung
durch die Gremien des Regionalverbands Saarbrücken.
Zum 01.01.2015 erfolgte eine Betriebsübernahme der
Aktionsgemeinschaft Drogen-beratung e.V. (AGD) durch die Drogenhilfezentrum
Saarbrücken gGmbH – DHZ (inzwischen umbenannt in Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH
– DHS) und wird jetzt unter Psychosozialer Beratungsstelle (PSB Saarbrücken)
geführt.
Grundlage für die Förderung der PSB ist eine
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land, den Städten Saarbrücken und
Völklingen, dem Regionalverband Saar-brücken und dem damaligen Träger (AGD),
die vorerst weiterhin Gültigkeit hat. Es bedarf jedoch einer separaten
Beschlussfassung durch die Gremien des Regionalverbands Saarbrücken.
Danach ist die Finanzierung der beiden Psychosozialen Beratungsstellen (PSB) wie folgt geregelt:
a)
PSB
Saarbrücken:
Von den anerkannten Personal- und Sachkosten,
abzüglich evtl. Einnahmen, übernimmt das Land 35%. An den verbleibenden Kosten
beteiligen sich die Stadt Saarbrücken mit 30% und der Regionalverband
Saarbrücken mit 70%.
b)
PSB Völklingen
Von den anerkannten Personal- und Sachkosten,
abzüglich evtl. Einnahmen, übernimmt das Land 35%. An den verbleibenden Kosten
beteiligen sich die Stadt Völklingen mit einem Festbetrag in Höhe von 10.000,00
€, der Regionalverband Saarbrücken trägt den Rest.
Finanzierung 2020
Aus dem Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich für 2020 folgende, vorläufige Kosten:
DHZ Saarbrücken, Brauerstraße
Personalkosten 504.653,00 €
+ Honorarkosten 179.680,00 €
+ Sachkosten 263.590,00
€
= Gesamtausgaben 947.923,00 €
./. Einnahmen 12.000,00
€
= Finanzierungsbedarf 935.923,00 €
./. Anteil Land
(45%) 421.165,00
€
= Finanzbedarfsrest 514.758,00 €
Anteil Landeshauptstadt (30%) 154.427,40 €
Anteil Regionalverband (70%) 360.330,60 €
PSB Saarbrücken, Saargemünder Straße
Personalkosten 356.900,00 €
+ Honorarkosten 12.000,00 €
+ Sachkosten 46.995,00
€
= Gesamtausgaben 415.895,00 €
./. Einnahmen 35.133,00
€
= Finanzierungsbedarf 380.762,00 €
./. Anteil Land (35%) 133.266,70 €
= Finanzbedarfsrest 247.495,30 €
./. Anteil Stadt Saarbrücken (30%) 74.248,59 €
= Anteil Regionalverband (70%) 173.246,71 €
PSB Völklingen
Personalkosten 73.855,00 €
+ Sachkosten 5.269,00
€
= Gesamtausgaben 79.124,00 €
./. Einnahmen 0,00
€
= Gesamtausgaben 79.124,00 €
./. Anteil Land (35%) 27.693,40 €
= Finanzbedarfsrest 51.430,60 €
./. Anteil Stadt Völklingen (Festbetrag) 10.000,00 €
= Anteil Regionalverband (Restbetrag) 41.430,60 €
PSB Gesamtfinanzierungsbedarf
Saarbrücken 173.246,71 €
Völklingen 41.430,60
€
214.677,31
€
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die
erforderlichen Mittel zur Gesamtförderung der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH
(DHS) eingeplant; die Auszahlung für das Drogenhilfezentrum (DHZ) in der
Brauerstraße kann vertragsgemäß veranlasst werden.
Die Förderung der PSB Saarbrücken und Völklingen wird von der Verwaltung befürwortet. Entsprechende Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.