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Name:0668/2020  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:28.05.2020  
Betreff:Neuaufstellung einer sozialräumlichen Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

 Die Regionalversammlung beschließt:

 

die Neuaufstellung einer sozialräumlichen Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII mit einer Evaluation von zwei Jahren.

 


Sachverhalt:

 

Das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken will ein Modul Erziehungsberatung als Teil der Sozialraumteams implementieren, um u.a. den Wegfall der evangelischen Erziehungsberatungsstelle des Diakonischen Werkes zu kompensieren.

 

Während in den beiden bisherigen Erziehungsberatungsstellen des DW und des Bistum Trier überwiegend Mittelstandsfamilien Beratung suchten, soll das Andocken der Erziehungsberatung in den Sozialräumen vor allem eine größere Erreichbarkeit der zu beratenden Familien direkt in den Sozialräumen bewirken.

Die Mitarbeiter*innen der Erziehungsberatung arbeiten unabhängig von den Familienhelfern im Sozialraumteam als niederschwelliges Beratungsangebot für alle Familien im Sozialraum.

Die Dienst-und Fachaufsicht der Erziehungsberater liegt bei den Zentrumsleitungen der ambulanten Träger. Eine Person aus dem ambulanten Team im Sozialraumteam wird spezialisiert für die Aufgaben gem. § 28 SGB VIII (Erziehungsberatung).

Die Installation der Erziehungsberatung in den Sozialraumteams Völklingen, Oberes-und unteres Malstatt, City, Burbach, Sulzbach und Dudweiler, Heusweiler und Alt-Saarbrücken soll eine Verbesserung der Erziehungsberatung im Sozialraum bewirken. Die beiden bisherigen Beratungsstellen wurden überwiegend vom Mittelschichtsfamilien aufgesucht und Beratungen fanden überwiegend in den Beratungsstellen statt. Die Beratungsstelle des Bistum Trier in der Ursulinenstraße in Saarbrücken wird diese Aufgabe in unveränderter Form wie bisher auch zukünftig weiter erfüllen.

Die Erziehungsberatung der Sozialraumteams soll als zusätzliche Ressource im Sozialraum genutzt werden und zwecks Beratung vor allem vor Ort mit Präsenszeiten in Schulen und Kindergärten verortet zu werden. Das Personal dafür soll aus dem Bestand der vor Ort tätigen ambulanten Helfer rekrutiert werden, die entsprechend den Aufgaben der Erziehungsberatung bereits geschult und qualifiziert sind.

Die Mitarbeiter*innen der Erziehungsberatung nehmen nicht an den Teambesprechungen der Teams in den Sozialraumbüros teil und verstehen sich als freiwilliges und niederschwelliges Angebot, welches aber durchaus den Einstieg in weitere Hilfen der Jugendhilfe vermitteln kann. Das Angebot der Erziehungsberatung ist ein freiwilliges Angebot. Die Beratungen werden nicht dokumentiert.

Die Präsenzzeiten zur Erziehungsberatung in Schulen und Kindergärten/ Kitas in den Sozialräumen sind seit längerer Zeit immer wieder als Wunsch an den Sozialen Dienst herangetragen worden und sind ein weiterer Schritt in das sozialräumliche Arbeiten.

Den Beratungssuchenden werden lange Wege nach Saarbrücken erspart und sie müssen nicht in ihr Sozialraumbüro zum Beratungsgespräch kommen und damit den für sie direkten Weg zum Jugendamt gehen.

Die Erziehungsberatung kann auch über den Besuch eines regelmäßigen Gruppensettings, wie z.B. eines Elterncafés in einer Kita, in Anspruch genommen werden.

 

In jedem Sozialraumteam soll je nach Größe ein prozentualer Anteil einer Vollzeitstelle Erziehungsberatung gem. § 28 SGB VIII zur Verfügung stehen. Dieser Anteil soll sich an der Anzahl der im Sozialraumteam eingesetzten Vollzeitstellen-Äquivalente der SD-Mitarbeiter orientieren. Dieser Stellenanteil wird wie folgt bemessen:

 

3-5 Vollzeitstellenäquivalente SD = bis zu 0,5 VZST Erziehungsberatung.

5-10 Vollzeitstellenäquivalente SD = 0,5 - 1 VZST Erziehungsberatung.

 

Da die Mitarbeiter aus den bestehenden Stellen der Familienhelfer akquiriert werden sollen, werden keine zusätzlichen Büros benötigt. Zudem kennen die Mitarbeiter die Begebenheiten und Einrichtungen ihrer Sozialräume bereits und können daher schnell und effektiv z.B. mit Schulen, Kindergärten und Kitas in Kontakt treten und dort bereits begonnenes Arbeiten vertiefen und weiter ausbauen.

Den Familienhelfern im Sozialraum verbleibt durch die angedockte Erziehungsberatung mehr Zeit für die Arbeit in den Familien im Rahmen der Jugendhilfe gem. § 27 SGB VIII ff.