Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0668/2020 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 28.05.2020 | ||
Betreff: | Neuaufstellung einer sozialräumlichen Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 291 KB |
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
Der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
Die Regionalversammlung beschließt:
die Neuaufstellung
einer sozialräumlichen Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII mit einer Evaluation
von zwei Jahren.
Sachverhalt:
Das Jugendamt des
Regionalverbandes Saarbrücken will ein Modul Erziehungsberatung als Teil der
Sozialraumteams implementieren, um u.a. den Wegfall der evangelischen
Erziehungsberatungsstelle des Diakonischen Werkes zu kompensieren.
Während in den
beiden bisherigen Erziehungsberatungsstellen des DW und des Bistum Trier
überwiegend Mittelstandsfamilien Beratung suchten, soll das Andocken der
Erziehungsberatung in den Sozialräumen vor allem eine größere Erreichbarkeit
der zu beratenden Familien direkt in den Sozialräumen bewirken.
Die Mitarbeiter*innen
der Erziehungsberatung arbeiten unabhängig von den Familienhelfern im
Sozialraumteam als niederschwelliges Beratungsangebot für alle Familien im
Sozialraum.
Die Dienst-und
Fachaufsicht der Erziehungsberater liegt bei den Zentrumsleitungen der
ambulanten Träger. Eine Person aus dem ambulanten Team im Sozialraumteam wird
spezialisiert für die Aufgaben gem. § 28 SGB VIII (Erziehungsberatung).
Die Installation
der Erziehungsberatung in den Sozialraumteams Völklingen, Oberes-und unteres
Malstatt, City, Burbach, Sulzbach und Dudweiler, Heusweiler und Alt-Saarbrücken
soll eine Verbesserung der Erziehungsberatung im Sozialraum bewirken. Die
beiden bisherigen Beratungsstellen wurden überwiegend vom
Mittelschichtsfamilien aufgesucht und Beratungen fanden überwiegend in den
Beratungsstellen statt. Die Beratungsstelle des Bistum Trier in der
Ursulinenstraße in Saarbrücken wird diese Aufgabe in unveränderter Form wie
bisher auch zukünftig weiter erfüllen.
Die
Erziehungsberatung der Sozialraumteams soll als zusätzliche Ressource im
Sozialraum genutzt werden und zwecks Beratung vor allem vor Ort mit
Präsenszeiten in Schulen und Kindergärten verortet zu werden. Das Personal
dafür soll aus dem Bestand der vor Ort tätigen ambulanten Helfer rekrutiert
werden, die entsprechend den Aufgaben der Erziehungsberatung bereits geschult
und qualifiziert sind.
Die
Mitarbeiter*innen der Erziehungsberatung nehmen nicht an den Teambesprechungen
der Teams in den Sozialraumbüros teil und verstehen sich als freiwilliges und
niederschwelliges Angebot, welches aber durchaus den Einstieg in weitere Hilfen
der Jugendhilfe vermitteln kann. Das Angebot der Erziehungsberatung ist ein
freiwilliges Angebot. Die Beratungen werden nicht dokumentiert.
Die Präsenzzeiten
zur Erziehungsberatung in Schulen und Kindergärten/ Kitas in den Sozialräumen
sind seit längerer Zeit immer wieder als Wunsch an den Sozialen Dienst
herangetragen worden und sind ein weiterer Schritt in das sozialräumliche
Arbeiten.
Den
Beratungssuchenden werden lange Wege nach Saarbrücken erspart und sie müssen
nicht in ihr Sozialraumbüro zum Beratungsgespräch kommen und damit den für sie
direkten Weg zum Jugendamt gehen.
Die
Erziehungsberatung kann auch über den Besuch eines regelmäßigen
Gruppensettings, wie z.B. eines Elterncafés in einer Kita, in Anspruch genommen
werden.
In jedem
Sozialraumteam soll je nach Größe ein prozentualer Anteil einer Vollzeitstelle
Erziehungsberatung gem. § 28 SGB VIII zur Verfügung stehen. Dieser Anteil soll
sich an der Anzahl der im Sozialraumteam eingesetzten
Vollzeitstellen-Äquivalente der SD-Mitarbeiter orientieren. Dieser
Stellenanteil wird wie folgt bemessen:
3-5
Vollzeitstellenäquivalente SD = bis zu 0,5 VZST Erziehungsberatung.
5-10
Vollzeitstellenäquivalente SD = 0,5 - 1 VZST Erziehungsberatung.
Da die Mitarbeiter
aus den bestehenden Stellen der Familienhelfer akquiriert werden sollen, werden
keine zusätzlichen Büros benötigt. Zudem kennen die Mitarbeiter die
Begebenheiten und Einrichtungen ihrer Sozialräume bereits und können daher
schnell und effektiv z.B. mit Schulen, Kindergärten und Kitas in Kontakt treten
und dort bereits begonnenes Arbeiten vertiefen und weiter ausbauen.
Den Familienhelfern im Sozialraum verbleibt durch die angedockte Erziehungsberatung mehr Zeit für die Arbeit in den Familien im Rahmen der Jugendhilfe gem. § 27 SGB VIII ff.