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Name:0671/2020  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:29.05.2020  
Betreff:Unterstützung von Jugendverbänden und freien Trägern im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in Not: Schaffen eines „Rettungsschirms“ durch Umsteuerung von Haushaltsmitteln innerhalb der Richtlinienförderung
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

Die Regionalversammlung beschließt

 

Das Schaffen eines „Rettungsschirms“ durch Umsteuerung von Haushaltsmitteln innerhalb der Richtlinienförderung

 


Sachverhalt:

Durch die Corona-Pandemie kommen freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendverbände in finanzielle Notlagen. Stornogebühren für geplante Maßnahmen, die nicht durchgeführt werden können, bei gleichzeitig ausbleibenden TeilnehmerInnengebühren, Mietkosten, die nicht durch Einnahmen bei Veranstaltungen oder Vermietungen gedeckt werden können sind nur wenige Beispiele für die Misere, in der sich aktuell einige Träger und Verbände befinden.

 

Bisher haben sich Träger, die derzeit ihre Mietkosten nicht aufwenden können, Hilfe suchend an den Regionalverband Saarbrücken gewandt. Weitere Träger hatten einen Mehraufwand in ihrer pädagogischen Arbeit und für Materialien, die an Kinder und Jugendliche während des lockdown weitergegeben wurden und bitten ebenso um Unterstützung. Es ist wahrscheinlich, dass sich noch mehr Träger und Jugendverbände in einer unverschuldeten finanziellen Schieflage befinden, mache sogar in akuter existenzieller Gefahr.

 

In den Richtlinien zu Förderung der Kinder- und Jugendarbeit beim Regionalverband Saarbrücken sind solche Notlagen bisher nicht mitbedacht worden, so dass hier keine Fördermöglichkeit formuliert ist.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt in dieser speziellen Situation vor, einen Rettungsschirm für in Not geratene freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit einzurichten und diesen aus absehbar nicht verbrauchten Mitteln der Richtlinienförderung zu speisen.

 

Da alle Freizeitmaßnahmen in den Osterferien 2020 abgesagt und storniert wurden und kaum ein Träger noch geplant hat, in den Sommerferien zu verreisen, rechnet die Verwaltung des Jugendamtes damit, dass in den Produktkonten 36210.531800: Übernahme Teilnehmerbeiträge Ferienmaßnahmen und 36210.531821: Richtlinienförderung Haushaltsreste bleiben werden.

 

Diese absehbar nicht verbrauchten Mittel sollen als Rettungsschirm für in Not geratene freie Träger der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit eingesetzt werden.

 

Da alle Anträge zwei Monate nach Durchführung der Maßnahmen vorliegen müssen, werden diese Zahlen, bezogen auf die Osterferien ab dem 24. Juni 2020 vorliegen. Die der Sommerferien 2020 werden am 14. Oktober 2020 bekannt sein.

 

Alle Anträge werden von der Verwaltung zunächst auf Plausibilität und Bezuschussbarkeit nach den oben dargelegten Kriterien geprüft. Aus den bezuschussungsfähigen Anträgen wird eine Gesamt – Zuschussbedarfs- Summe gebildet. Übersteigt diese Summe die zur Verfügung stehende Summe aus dem Rettungsschirm für in Not geratene freie Träger der Jugendarbeit, so wird die Höhe des Zuschusses für die einzelnen Träger prozentual anteilig errechnet. Ist diese kleiner als die verfügbare Summe aus dem Rettungsschirm, wird der beantragte Zuschuss voll ausgezahlt.