Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0675/2020 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 03.06.2020 | ||
Betreff: | Zweite Stufe der Absenkung der Elternbeiträge im Bereich der Kindertagespflege |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 221 KB | ||
RS 122-20 1 MB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,
der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
die Regionalversammlung
beschließt
die Ergänzung der Anlage zur
Satzung über Leistungen und
Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Regionalverband Saarbrücken gemäß
des im Rundschreiben 122/ 2020 des Landkreistages des Saarlandes dargestellten
Entwurfs
Sachverhalt:
In der Regionalversammlung am 02.10.2019
wurde die Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege
im Regionalverband Saarbrücken beschlossen.
Bei der Heranziehung der Eltern zu den
Kosten wurde dort der landesweiten Regelung zur Absenkung des Elternbeitrages
in der Kindertagesbetreuung Rechnung getragen und der Kostenbeitrag zur
Kindertagespflege ab 01.08.2019 in einem ersten Schritt von maximal 350 Euro
pro Monat auf maximal 300 Euro pro Monat abgesenkt. Weitere Absenkungen sollten
künftig jährlich zwischen den Kreisen und dem Regionalverband beraten und den
Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.
Aktuell haben sich die Kreise und der
Regionalverband Saarbrücken auf Initiative des Landkreistages des Saarlandes
auf eine zweite Stufe der Beitragssenkung im Bereich der Kindertagespflege
analog zum Gute-Kita-Gesetz verständigt.
Demnach soll der Elternbeitrag ab 01.08.2020 von maximal 300 Euro auf
maximal 250 Euro abgesenkt werden. Es bedarf dazu einer Ergänzung der Anlage
zur Satzung um einen Punkt 4.
Haushaltsrelevanz: Die zweite Stufe der
Absenkung der Elternbeiträge ab 01.08.2021 wird im Haushaltsjahr 2021 zu
Mindereinnahmen in Höhe von voraussichtlich 130.000 Euro führen.
Ausblick: Ab 01.08.2021 ist eine weitere
Absenkung der Elternbeiträge um 16 % und ab 01.08.2022 um weitere 2 %
vorgesehen. Damit wäre dann die Halbierung der Elternbeiträge in der
Kindertagespflege analog zum Vorgehen nach dem Gute-Kita-Gesetz in den
Kindertageseinrichtungen vollzogen. Die dazu notwendigen weiteren Änderungen
der Anlage zur Satzung werden entsprechend in 2021 und 2022 zum Beschluss vorgelegt.
Anlage:
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Rundschreiben
122-20 des Landkreistages des Saarlandes incl. des Entwurfs der neuen Anlage
zur Satzung