BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0675/2020  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:03.06.2020  
Betreff:Zweite Stufe der Absenkung der Elternbeiträge im Bereich der Kindertagespflege
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: RS 122-20 Dateigrösse: 1 MB RS 122-20 1 MB

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt

 

die Ergänzung der Anlage zur Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Regionalverband Saarbrücken gemäß des im Rundschreiben 122/ 2020 des Landkreistages des Saarlandes dargestellten Entwurfs

 

 

 


Sachverhalt:

 

In der Regionalversammlung am 02.10.2019 wurde die Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Regionalverband Saarbrücken beschlossen.

 

Bei der Heranziehung der Eltern zu den Kosten wurde dort der landesweiten Regelung zur Absenkung des Elternbeitrages in der Kindertagesbetreuung Rechnung getragen und der Kostenbeitrag zur Kindertagespflege ab 01.08.2019 in einem ersten Schritt von maximal 350 Euro pro Monat auf maximal 300 Euro pro Monat abgesenkt. Weitere Absenkungen sollten künftig jährlich zwischen den Kreisen und dem Regionalverband beraten und den Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.

 

Aktuell haben sich die Kreise und der Regionalverband Saarbrücken auf Initiative des Landkreistages des Saarlandes auf eine zweite Stufe der Beitragssenkung im Bereich der Kindertagespflege analog zum Gute-Kita-Gesetz verständigt.  Demnach soll der Elternbeitrag ab 01.08.2020 von maximal 300 Euro auf maximal 250 Euro abgesenkt werden. Es bedarf dazu einer Ergänzung der Anlage zur Satzung um einen Punkt 4.

 

Haushaltsrelevanz: Die zweite Stufe der Absenkung der Elternbeiträge ab 01.08.2021 wird im Haushaltsjahr 2021 zu Mindereinnahmen in Höhe von voraussichtlich 130.000 Euro führen.

 

Ausblick: Ab 01.08.2021 ist eine weitere Absenkung der Elternbeiträge um 16 % und ab 01.08.2022 um weitere 2 % vorgesehen. Damit wäre dann die Halbierung der Elternbeiträge in der Kindertagespflege analog zum Vorgehen nach dem Gute-Kita-Gesetz in den Kindertageseinrichtungen vollzogen. Die dazu notwendigen weiteren Änderungen der Anlage zur Satzung werden entsprechend in 2021 und 2022 zum Beschluss vorgelegt.

 

Anlage:

 

-       Rundschreiben 122-20 des Landkreistages des Saarlandes incl. des Entwurfs der neuen Anlage zur Satzung