BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0463/2011  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:25.05.2011  
Betreff:Abschluss einer Grundlagenvereinbarung zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und der Bundesagentur für Arbeit Saarbrücken zur näheren Ausgestaltung der Zusammenarbeit in der gemeinsamen Einrichtung "Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken"
Untergeordnete Vorlage(n) 0463/2011/1
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss empfiehlt/

Die Regionalversammlung beschließt

 

die beigefügte Grundlagenvereinbarung und beauftragt den Regionalverbandsdirektor mit der Unterzeichnung.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach der Änderung der Grundgesetzes und der Neufassung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) arbeiten die für die Grundsicherung zuständigen Kreise bzw. kreisfreien Städte mit der Bundesagentur für Arbeit in gemeinsamen Einrichtungen, den Jobcentern, seit dem 1.1.2011 zusammen.

 

Die Regionalversammlung hatte Ende 2010 zur Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit im Jobcenter eine Grundlagenvereinbarung beschlossen. Diese Grundlagenvereinbarung wurde unterzeichnet vor dem Hintergrund, dass der Regionalverband Saarbrücken einen Antrag auf Zulassung als „Optionskommune“ stellt und zum damaligen Zeitpunkt das Ergebnis des Antragsverfahrens im Saarland noch offen war.

 

Nunmehr ist klar, dass die Umsetzung der Aufgaben des Regionalverbandes Saarbrücken nach dem SGB II in der gemeinsamen Einrichtung „Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken“ erfolgen wird.

 

Die bisherige Grundlagenvereinbarung ist daher anzupassen. Insbesondere haben die Verhandlungsgespräche der Verwaltung mit der Bundesagentur für Arbeit Saarland zu den bislang noch offenen Fragen folgende Ergebnisse gebracht:

 

Die Geschäftsführung des Jobcenters soll vom 1.07.2011 bis zum 30.06.2012 von einem Vertreter der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Im gleichen Zeitraum soll der Regionalverbandsdirektor den Vorsitz in der Trägerversammlung übernehmen.

 

Ab dem 1.7.2012 soll der Regionalverband Saarbrücken für zweieinhalb Jahre den Geschäftsführer im Jobcenter bestimmen. In dieser Zeit stellt die Bundesagentur für Arbeit den Vorsitzenden der Trägerversammlung. Ab dem 1.1.2015 wird dann die Bundesagentur für Arbeit für zweieinhalb Jahre den Geschäftsführer bestimmen und der Regionalverband Saarbrücken den Vorsitzenden der Trägerversammlung stellen.

 

Dieser zweieinhalbjährige Wechsel soll dann für die Zukunft beibehalten werden.

 

Im Sinne dieser Absprachen wurde die als Anlage beigefügte neue Grundlagenvereinbarung erstellt.

 

 


 

Peter Gillo