Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0463/2011 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 25.05.2011 | ||
Betreff: | Abschluss einer Grundlagenvereinbarung zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und der Bundesagentur für Arbeit Saarbrücken zur näheren Ausgestaltung der Zusammenarbeit in der gemeinsamen Einrichtung "Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken" | ||
Untergeordnete Vorlage(n) | 0463/2011/1 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 93 KB | ||
Neufassung Grundlagenvereinbarung 78 KB |
Beschlussvorschlag:
Der
Regionalverbandsausschuss empfiehlt/
Die
Regionalversammlung beschließt
die
beigefügte Grundlagenvereinbarung und beauftragt den Regionalverbandsdirektor
mit der Unterzeichnung.
Sachverhalt:
Nach der
Änderung der Grundgesetzes und der Neufassung des Zweiten Sozialgesetzbuches
(SGB II) arbeiten die für die Grundsicherung zuständigen Kreise bzw.
kreisfreien Städte mit der Bundesagentur für Arbeit in gemeinsamen
Einrichtungen, den Jobcentern, seit dem 1.1.2011 zusammen.
Die
Regionalversammlung hatte Ende 2010 zur Zusammenarbeit mit der Bundesagentur
für Arbeit im Jobcenter eine Grundlagenvereinbarung beschlossen. Diese
Grundlagenvereinbarung wurde unterzeichnet vor dem Hintergrund, dass der
Regionalverband Saarbrücken einen Antrag auf Zulassung als „Optionskommune“
stellt und zum damaligen Zeitpunkt das Ergebnis des Antragsverfahrens im
Saarland noch offen war.
Nunmehr
ist klar, dass die Umsetzung der Aufgaben des Regionalverbandes Saarbrücken
nach dem SGB II in der gemeinsamen Einrichtung „Jobcenter im Regionalverband
Saarbrücken“ erfolgen wird.
Die
bisherige Grundlagenvereinbarung ist daher anzupassen. Insbesondere haben die
Verhandlungsgespräche der Verwaltung mit der Bundesagentur für Arbeit Saarland
zu den bislang noch offenen Fragen folgende Ergebnisse gebracht:
Die
Geschäftsführung des Jobcenters soll vom 1.07.2011 bis zum 30.06.2012 von einem
Vertreter der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Im gleichen Zeitraum
soll der Regionalverbandsdirektor den Vorsitz in der Trägerversammlung
übernehmen.
Ab dem
1.7.2012 soll der Regionalverband Saarbrücken für zweieinhalb Jahre den
Geschäftsführer im Jobcenter bestimmen. In dieser Zeit stellt die Bundesagentur
für Arbeit den Vorsitzenden der Trägerversammlung. Ab dem 1.1.2015 wird dann
die Bundesagentur für Arbeit für zweieinhalb Jahre den Geschäftsführer
bestimmen und der Regionalverband Saarbrücken den Vorsitzenden der
Trägerversammlung stellen.
Dieser
zweieinhalbjährige Wechsel soll dann für die Zukunft beibehalten werden.
Im Sinne
dieser Absprachen wurde die als Anlage beigefügte neue
Grundlagenvereinbarung erstellt.
Peter Gillo