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Name: | 0703/2020 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 09.06.2020 | ||
Betreff: | Förderrichtlinie des Regionalverbandes Saarbrücken zur Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen im Regionalverband Saarbrücken |
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
Der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis
die
Regionalversammlung beschließt
die Förderrichtlinie des
Regionalverbandes Saarbrücken
zur Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden
Schulen im Regionalverband Saarbrücken mit der aktualisierten Anlage 1 zu den
Schulbudgets
Aktuelle Entwicklung Stand 30.06.2020:
Am 29.6.
informierte das Bildungsministerium den Fachdienst 51 über eine falsche
Berechnung der Landesmittel, die den einzelnen Kreisen und dem Regionalverband
für Schulsozialarbeit im Schuljahr 2020/21 zur Verfügung stehen.
Die Verteilung der
Landesmittel erfolgt anhand der vier Faktoren
- Anzahl
Schulstandorte (20%),
- Anzahl
der Schülerinnen und Schüler (20%),
- Anzahl
SGBII-Fälle (30%),
- Anzahl
HzE-Fälle (30%).
Es gab eine
Fehlberechnung durch das Bildungsministerium im Bereich der SGB II-Fallzahlen.
Bei der Übertragung aus dem Arbeitsmarktreport wurde versehentlich eine falsche
Zeile und daher bei einigen Landkreisen die Zahlen der Kinder unter 6 statt
zwischen 6 und 15 übernommen. Dies führt zu einer geänderten Verteilung der
Landesmittel zwischen den Landkreisen und dem Regionalverband.
Für
den Regionalverband bedeutet
das: der Anteil an den Landesmitteln sinkt von 41,66% auf 38,66%. Der
Regionalverband erhält statt 2.079.802.24 Euro jetzt 1.927.046,96 Euro Landesmittel
(also 152.755,28 Euro weniger als in der Vorlage 0703/2020 beschrieben).
Die korrigierte
Tabelle des Ministeriums befindet sich in der Anlage. Ebenso die entsprechend
geänderte Anlage 1 zur Förderrichtlinie, die die Förderbudgets für die
einzelnen Schulstandorte ausweist.
Die Förderrichtlinie ändert
sich ausschließlich in der Anlage 1.
Für das Schuljahr 2020/21 stehen demnach im Regionalverband 1.927.046,96
Euro Landesmittel und 1.869.524,- Euro regionalverbandseigene Mittel, also ein
Gesamtbudget von 3.796.570,96 € Euro für das neue Landesprogramm zur Verfügung.
Zusätzlich stehen regionalverbandseigene Mittel in Höhe von 204.764,58 Euro für
2,75 Stellen Schulsozialarbeit im Rahmen der Ganztagsschulverordnung an vier
Gemeinschaftsschulen bereit. Damit kann Schulsozialarbeit im kommenden
Schuljahr an den Bestandschulen und an neuen Standorten finanziert werden.
Aktuelle Entwicklung Stand 17.06.2020
Am 17. Juni gab
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot bekannt, dass in den laufenden
Haushaltsberatungen des Landes die für die Schulsozialarbeit zur Verfügung
stehenden Landesmittel von den bisher kommunizierten rund 4 Millionen Euro auf
nunmehr rund 5 Millionen Euro erhöht werden konnten. Das entspricht nun einer
paritätischen Finanzierung der Schulsozialarbeit durch Landes- und Kreismittel.
Für den Regionalverband Saarbrücken bedeutet das nochmals 416.600 Euro
zusätzliche Landesmittel für das kommende Schuljahr. Aufgrund der
Mittelerhöhung wurden die einzelnen Schulbudgets neu berechnet und in der neuen
Anlage 1 zur Förderrichtlinie dargestellt, die mit dieser Tischvorlage den
Gremien vorgelegt wird.
Die geänderten Textstellen
der ursprünglichen Vorlage sind hier im Folgenden in fett-kursiv dargestellt. Die
Förderrichtlinie ändert sich ausschließlich in der Anlage 1.
Sachverhalt
Im letzten Gremienlauf
wurde der Zuwendungsvertrag
zwischen Land und Regionalverband Saarbrücken beschlossen, der ab 1.8.2020
zunächst nur für das Schuljahr 2020/21 gilt. Der Zuwendungsvertrag beschreibt
die Aufgabenstellung, die Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Land,
Regionalverband und Freien Trägern sowie die Finanzierung durch Land und
Regionalverband. Laut Zuwendungsvertrag muss der ausführende Träger dazu
verpflichtet werden, die im Vertrag zwischen Land und Regionalverband
getroffenen Vereinbarungen umzusetzen. Die hier zum Beschluss vorliegende
Förderrichtlinie orientiert sich daher eng an den Formulierungen des
Zuwendungsvertrages.
Für das Schuljahr 2020/21 stehen im Regionalverband 2.079.802,24 Euro
Landesmittel und 1.869.524,- Euro regionalverbandseigene Mittel, also ein
Gesamtbudget von 3.949.326,24 € Euro für das neue Landesprogramm zur Verfügung.
Zusätzlich stehen regionalverbandseigene Mittel in Höhe von 199.677,64 Euro für
2,75 Stellen Schulsozialarbeit im Rahmen der Ganztagsschulverordnung an vier
Gemeinschaftsschulen bereit. Damit kann Schulsozialarbeit im kommenden
Schuljahr an den Bestandschulen und an neuen Standorten finanziert werden.
Berechnung der Schulbudgets
Zwischen Land und Kreisen/Regionalverband ist vereinbart, dass jede
allgemeinbildende Schule eine an Schulform und Schülerzahl orientierte
Sockelausstattung erhält. Für die Sockelausstattung steht die Hälfte des
landesweiten Gesamtbudgets zur Verfügung. Die andere Hälfte des Gesamtbudgets
soll für sozialindizierte Aufstockungen verwendet werden. Mit dem Ministerium
für Bildung und Kultur wurde Übereinkunft darüber erzielt, dass die
sozialindizierte Aufstockung nach der SGB-II-Quote des Schulbezirks und der
Schulgröße (SchülerInnenzahl) errechnet wird. Dort, wo es keine Schulbezirkszuweisung
gibt, wurden bei der Schulleitung die Haupteinzugsgebiete der Schülerschaft
erfragt und entsprechend berücksichtigt. Den 23 Schulen mit den höchsten
SGB-II-Quoten wurde der Aufstockungsfaktor 2, den 24 Schulen mit den
darauffolgenden höchsten Quoten der Aufstockungsfaktor 1 zugeordnet. Die 46
Schulen mit der geringsten sozialen Belastung bekamen zunächst keine
sozialindizierte Aufstockung. Durchbrochen wird dieses Berechnungssystem durch
die im Zuwendungsvertrag festgelegte Maxime, dass keine Schule nach dem neuen
System weniger Ressourcen haben darf, als bisher. Deshalb musste bei 38 der
Bestandsschulen das errechnete Budget entsprechend hochgesetzt werden, was die
zu verteilen Aufstockungsmittel für die restlichen Schulen verringerte.
Bündelung von Schulen
Wie bereits in der Anlage „Präsentation Schulsozialarbeit“ zur Vorlage
0611/2020 beschrieben, sollen die Anträge der Träger jeweils auf ein Bündel von
Schulen gestellt werden. Bei der Bündelung von 52 Bestandsschulen in 10 Bündel
wurde auf die bisherige Förderstruktur Rücksicht genommen, bei 38 neuen
Schulstandorten wurden regionale oder schulformspezifische Kriterien beim
Zusammenfassen in 7 Bündel berücksichtigt. Bei 2 weiteren Bestandsschulen ist
der Regionalverband durch Kooperationsverträge an einen Träger gebunden und an
einer Schule stellt die Landeshauptstadt aus eigenem Personalbestand einen
Schulsozialarbeiter. Diese drei Schulen sind deshalb nicht Bestandteil dieser
Richtlinie, werden aber dennoch durch Landesmittel kofinanziert. Privatschulen
profitieren gemäß Zuwendungsvertrag nur auf Antrag von der neuen Struktur der
Schulsozialarbeit. Vier der acht Privatschulen wünschen keine Berücksichtigung
und sind deshalb ebenfalls nicht Bestandteil der Förderrichtlinie.
Für die Bestandsschulen bestehen Trägerbescheide mit Wirkung bis
31.12.2020. Sofern sich bei den Bestandsschulen Budgeterhöhungen für den
Zeitraum 1.8.2020 bis 31.12.2020 ergeben, werden die Träger aufgefordert,
Änderungsanträge unter Berücksichtigung der möglichen Aufpersonalisierung zu
stellen. Ab 1.1.2021 gilt dann auch für die Bestandsschulen diese
Förderrichtlinie.
Die Bündel und Schulbudgets sind aus der Anlage I zu dieser Richtlinie
ersichtlich.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Analog der Landesfinanzierung laut Zuwendungsvertrag sind neben den
Personalkosten projektbezogene Sachkosten in Höhe von maximal 5% der
Personalkosten und Verwaltungskosten (Overhead) in Höhe von maximal 10% der
Personalkosten förderfähig.
Für den Fall, dass auf ein Schulbündel mehrere konkurrierende Anträge
eingehen, sind in der Richtlinie gewichtete Prüfkriterien festgelegt worden.
Zeitschiene
Die Richtlinie soll am Tag nach dem Beschluss in der Regionalversammlung
am 3. Juli in Kraft treten. Die Antragsfrist ist mit dem 31.7.2020 sehr kurz
gewählt, um eine Bescheiderstellung (vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung
2021) noch im Laufe der ersten Augusthälfte umsetzen zu können und somit die
Träger in die Lage zu versetzen, möglichst schnell die notwendigen
Stellenausschreibungen in die Wege zu leiten.
Ausblick
Die Landesmittel sollen für die Folgejahre analog der tariflichen
Entwicklung dynamisiert werden. Hierzu liegen jedoch noch
keine Beschlüsse auf Landesebene vor. Vorgesehen ist ab 1.8.2021 ein
Zuwendungsvertrag über zwei Schuljahre. Die Förderrichtlinien wären dann mit
den entsprechend neuen Laufzeiten und Fristen und einer neu berechneten Anlage
I zu aktualisieren und erneut zum Beschluss vorzulegen.
Die Förderrichtlinien wurden mit dem Rechts- und dem
Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. Deren Anmerkungen und Hinweise wurden in den Richtlinientext
eingearbeitet.