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Name:0473/2011  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:31.05.2011  
Betreff:Außerplanmäßige Aufwendungen in den Teilhaushalten 34200 und 36000
Untergeordnete Vorlage(n) 0473/2011/1
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Beschlussvorschlag:

Der Regionalverbandsausschuss empfiehlt/ die Regionalversammlung beschließt:

 

Die Bereitstellung der Mittel für außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2011 in den Teilhaushalten 34200 Kosten der Unterkunft u.a. nach SGB II und 36000 Jugendamt in Höhe von insgesamt 10.310.000 € im Rahmen des Gesetzes zur Ermittlung des Regelbedarfes und zur Änderung des SGB II und SGB XII – Bildung und Teilhabe für bedürftige Kinder - wird gemäß § 89 Abs. 1 i.V.m. §§ 189 Abs. 1 und 216 KSVG beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Mit dem Gesetz zur Ermittlung des Regelungsbedarfs und zur Änderung des SGB II und SGB XII wird den Kommunen als Sozialleistungsträgern die Durchführung des sog. Bildungs- und Teilhabepaketes als neue Aufgabe übertragen.

 

Zur Finanzierung dieser Aufgaben hat der Bund seine bisherige Beteiligung an den Kosten für Unterkunft von 24,5% auf 35,8% erhöht, wegen der neuen kommunalen Aufgaben in den Jobcenter hat er gleichzeitig auch den bisherigen kommunalen Finanzierungsanteil an den Personal- und Verwaltungskosten der Jobcenter von 12,6% auf 15,2% erhöht.

 

Nach dem Ergebnis des Vermittlungsverfahrens und auf Basis der nun in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen wird die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten dauerhaft von 24,5% auf 27,6% erhöht. Eine weitere Erhöhung um 2,8% auf dann 30,4% ist für einen Zeitraum von 3 Jahren (für 2011 bis 2013) gesetzlich festgelegt. Mit diesem Erhöhungssatz soll für 3 Jahre Schulsozialarbeit von den Kreisen durchgeführt und über den Bund finanziert werden. Eine weitere Erhöhung um 5,4% auf dann 35,8% ist ebenfalls für die Jahre 2011 bis 2013 gesetzlich geregelt worden. Mit diesen Mehreinnahmen sollen die Kommunen die materiell-rechtlichen Aufwendungen für Bildung und Teilhabe finanzieren. Ab dem Jahre 2014 werden dann allerdings die in 2013 aufgewendeten tatsächlichen Ausgaben für das Bildungspaket den Kommunen zur Verfügung gestellt – mit entsprechenden jahresbezogenen „Spitzabrechnungen“, die zu eventuellen Mehreinnahmen oder Mindereinnahmen im Nachhinein führen können, im Ergebnis für die Kommunen aber tatsächlich kostenneutral sein werden.

 

Daraus resultieren für den Haushalt 2011 des Regionalverbandes Saarbrücken folgende Auswirkungen:

 

Im Teilhaushalt 34200 Kosten der Unterkunft u.a. nach SGB II ergeben sich durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung von 24,5 % auf 35,8 % an den Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende Mehrerträge in Höhe von gerundet 10.310.000 Euro (Konto 415100). Darüber hinaus sind Mindererträge bei den Kostenerstattungen und –umlagen vom Bund in Höhe von 340.000 Euro (Konto 442000) durch die Erhöhung des kommunalen Finanzierungsanteils von 12,6 % auf 15,2 % zu erwarten. Diese Erhöhung des kommunalen Finanzierungsanteils führt bei den Kostenerstattungen an die Agentur für Arbeit zu Mehraufwendungen 429.000 Euro (Konten 525001 und 525002).

 

Mehraufwendungen für Bildung und Teilhabe (Verteilung nach einer Prognose des Bundes) fallen an für Kinder in Bezug von

·        SGB II                              3.945.000 Euro (Kontenart 542)

·        Kinderzuschlag                  628.000 Euro (Kontenart 547)

·        Wohngeld                           269.000 Euro (Kontenart 547)

·        SGB XII                              299.000 Euro (Kontenart 543)

·        AsylbLG                          (hier steht noch eine gesetzliche Regelung aus)

 

Diese Beträge basieren auf den vom Bund über die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft prognostizierten prozentualen Erhöhungen. Das heißt, dass bei einem Rückgang der Unterkunftskosten auch die Aufwendungen für Bildung und Teilhabe geringer werden können, bei einer Steigerung der Unterkunftskosten aber diese vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sich auch erhöhen können. Nach der gesetzlichen Regelung gelten diese Sätze aufgrund der Haushaltsplanung des Regionalverbandes für die Jahre 2011 bis 2013. Ab dem Jahre 2014 erfolgt die Spitzabrechnung auf Basis der Ausgaben des jeweiligen Vorjahres mit entsprechenden Ausgleichen bei Mehr- oder Minderausgaben.

 

Für Schulsozialarbeit stehen Mehreinnahmen in den Jahren 2011 bis 2013 durch die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft in Höhe von rd. 2.500.000 Euro/p.a. (= 2,8% der Kosten für Unterkunft) zur Verfügung. Entsprechend dem als Anlage beigefügten Vermerk des FD 51 plant das Jugendamt für 2011 Projekte zur Umsetzung der Schulsozialarbeit in einer Größenordnung von rd. 1.000.000 Euro. Diese Aufwendungen werden im Teilhaushalt 36000 mit 1 Mio. Euro  und im Teilhaushalt 34200 mit 1,5 Mio. Euro außerplanmäßig veranschlagt.

 

Darüber hinaus entstehen erhöhte Unterkunftskosten aufgrund einer Gesetzesänderung im Teilhaushalt 34200. Hier ist nun die zentrale Warmwasserbereitung über die Unterkunftskosten an die Leistungsberechtigten von den Kreisen zu erstatten. Dabei ist von Mehraufwendungen i.H.v. 1.900.000 Euro (Kontenart 542) auszugehen.

 

Die vorstehend genannten Mehraufwendungen sind unabweisbar. Zusammen mit den Mindererträgen ergibt sich eine Belastung des Haushaltes 2011 von insgesamt 10.310.000 Euro. Die Deckung hierfür ist bei Mehrerträgen von Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende in Höhe von 10.310.000 Euro gegeben.

 

 

 

 

 

 

Peter Gillo