BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0811/2020  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:10.09.2020  
Betreff:Abschluss eines Kooperationsvertrages und einer Begleitvereinbarung über die Einrichtung eines „Sozialpädagogischen Förder- und Inklusionsteams“ (SoFIT) an der FGTS St. Arnual (Arnulfschule
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 250 KB Vorlage 250 KB
Dokument anzeigen: 1_Vertrag ISA Arnulfschule Dateigrösse: 595 KB 1_Vertrag ISA Arnulfschule 595 KB
Dokument anzeigen: Begleitvereinbarung ISA Arnulfschule Dateigrösse: 637 KB Begleitvereinbarung ISA Arnulfschule 637 KB
Dokument anzeigen: Beschlussvorlage_0264-2018 Dateigrösse: 245 KB Beschlussvorlage_0264-2018 245 KB
Dokument anzeigen: Beschlussvorlage_0356-2016 Dateigrösse: 171 KB Beschlussvorlage_0356-2016 171 KB
Dokument anzeigen: Nebenabrede_TSG_Vertrag Dateigrösse: 230 KB Nebenabrede_TSG_Vertrag 230 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,                                                              

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt vorbehaltlich eines analogen Beschlusses der Gremien der Landeshauptstadt

 

  • den Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem Träger Pädagogisch-Soziale Aktionsgemeinschaft e.V.(PÄDSAK) sowie mit der Landeshauptstadt Saarbrücken, mit einer Laufzeit vom 01.02.2021 bis zum 31.12.2023

 

  • den Abschluss einer Begleitvereinbarung mit den zuvor genannten Vertragspartnern und dem Ministerium für Bildung und Kultur, mit einer zu den Verträgen analogen Laufzeit

über die Einrichtung eines „Sozialpädagogischen Förder- und Inklusionsteams“(SoFIT) an der FGTS St. Arnual (Arnulfschule) und zudem

 

  • den Abschluss einer Nebenabrede zum Kooperationsvertrag über den Betrieb der Therapeutischen Schülerinnen- und Schülergruppe Wackenberg.

 

 


Sachverhalt:

 

Seit 2017 sind an 12 Schulstandorten des Regionalverbandes (11 Grundschulen, eine weiterführende Schule) sogenannte Infrastrukturangebote (ISA) installiert. Detaillierte Informationen zu den Infrastrukturangeboten können der beigefügten Vorlage Nr. 0356/2016 entnommen werden.

 

Eine erste Auswertung dieser Angebote erfolgte im Jahr 2018. Am 07.05.2018 hat der Jugendhilfeausschuss von der „Auswertung der Einrichtung von Infrastrukturangeboten zur Teilhabeunterstützung an 12 Schulen im Regionalverband Saarbrücken“ Kenntnis genommen. Anschließend wurde am 24.09.2018 seitens des Jugendhilfeausschusses gemäß TOP 4 die „Verstetigung der Einrichtung von Infrastrukturangeboten zur Teilhabeunterstützung an 12 Schulen im Regionalverband Saarbrücken“ (siehe Anhang 0264/2018) einstimmig empfohlen.

Der Regionalverbandsausschuss hat dies am 27.09.2018 zur Kenntnis genommen und die Regionalversammlung hat am 15.11.2018 gemäß TOP 8 die „Verstetigung der Einrichtung von Infrastrukturangeboten zur Teilhabeunterstützung an 12 Schulen im Regionalverband Saarbrücken“ beschlossen.

 

Bei den ISA ist die Überlegung, dass ein Kind nicht eine individuelle Hilfe mitbringen muss, um in der Schule bestehen zu können, sondern im Regelsystem Ressourcen vorgehalten werden, die eine präventive Wirkung entfalten und beim Erreichen der o. g. Ziele unterstützen, leitend.

 

Nun wird beabsichtigt, an einem 13. Schulstandort ein ISA zu installieren. Die Arnulfschule St. Arnual hat sich hierbei als geeigneter Schulstandort hervorgetan. Dies liegt vor allem auch daran, dass am Standort St. Arnual bereits seit 1999 die PÄDSAK Träger einer Therapeutischen Schülerinnen- und Schülergruppe (TSG) ist und eine Verzahnung von Schule und Träger bereits gegeben ist. Das Angebot der TSG wird von der Landeshauptstadt und dem Regionalverband gemeinsam finanziert. Mitarbeiter dieses Angebotes sollen nun in die Aufgabenstellung von SoFIT teilweise mit einbezogen werden.

Derzeit sind gemäß TSG-Vertrag 4 Fachkräfte (2 x Pädagogische Fachkraft, 2 x Erzieherische Fachkraft) mit insgesamt 120 Wochenstunden zum Umsetzung von vier Gruppen finanziert. Mit den Vertragspartnern ist vereinbart, dass fortan eine der beiden Stellen Erzieherische Fachkraft (Stellenumfang von 30 Wochenstunden) ersetzt wird durch

  • zwei 0,5 VZ (2 mal 19,5 Wochenstunden) Strukturhelfer/ in (max. S 2 SuE TVöD)
  • eine 0,1215 VZ (4,74 Wochenstunden) Fachkraft (max. S 12 SuE TVöD).

 

Dieses Personal soll im ISA eingesetzt werden. Seitens der PÄDSAK werden infolgedessen künftig drei statt vier TSG angeboten. Durch diese Änderung im Bereich der Personalisierung entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Neben der zuvor aufgezeigten Personalisierung werden mittels des Kooperationsvertrags über das Angebot eines „Sozialpädagogischen Förder- und Inklusionsteams“ folgendes Personal bereitgestellt:

  • zwei 0,5 VZ (2 mal 19,5 Wochenstunden) Strukturhelfer/in (max. S 2 SuE TVöD)
  • eine 0,0992 VZ (3,87 Wochenstunden) Fachkraft (max. S 12 SuE TVöD).

 

Die Vertragsinhalte sind mit der Landeshauptstadt, dem Bildungsministerium und der Schulleitung sowie dem Träger Pädsak abgestimmt. Die Landeshauptstadt bereitet einen analogen Beschluss für den anstehenden Gremienlauf vor. Das Infrastrukturangebot soll spätestens zum nächsten Schulhalbjahr (01.02.2021) starten.

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Produktkonto 36360.545132 Therapeutische Schülerinnen- und Schülergruppen und im Produktkonto 36360.531833 Infrastrukturangebote zur Teilhabeunterstützung zur Verfügung.

 

Anlagen:

 

  • Kooperationsvertrag
  • Begleitvereinbarung
  • Beschlussvorlage 0356-2016
  • Beschlussvorlage 0264-2018
  • Nebenabrede TSG-Vertrag