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Name:0829/2020  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:16.09.2020  
Betreff:Bestellung eines/einer besonderen Vertreters/Vertreterin des Regionalverbandsdirektors zur Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandates in der Gesellschaft Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH
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Beschlussvorschlag:

 

Der Gesundheitsausschuss nimmt zur Kenntnis/

Der Regionalverbandsausschuss empfiehlt/

die Regionalversammlung beschließt,

 

die Interessen des Regionalverbandes Saarbrücken im Aufsichtsrat der Gesellschaft Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH durch die Dezernentin für Jugend, Gesundheit, Arbeit und Soziales, Frau Petra Spoo-Ludwig, als besondere Vertreterin wahrnehmen zu lassen. Für den Verhinderungsfall soll der Leiter des Gesundheitsamtes (FD 53), Herr Alexander Birk, benannt werden.     

 


Sachverhalt:

 

§ 114 des KSVG schreibt vor, dass der Regionalverbandsdirektor den Regionalverband Saarbrücken in der Gesellschafterversammlung oder in dem entsprechenden Organ eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechtes, an dem der Regionalverband Saarbrücken beteiligt ist, vertritt. Dies gilt nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit auch für Zweckverbände. Nach der Vorschrift des KSVG gilt dies auch dann, wenn dem Regionalverband Saarbrücken das Recht eingeräumt ist, ein Mitglied des Aufsichtsrates oder entsprechenden Überwachungsorgans zu entsenden oder vorzuschlagen. Dementsprechend hat der Regionalverbandsdirektor zunächst das erste Mandat in Gesellschafterversammlungen, Verbandsversammlungen, Aufsichtsräten o.ä. wahrzunehmen.

 

Gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH steht dem Regionalverband Saarbrücken ein Mandat im Aufsichtsrat zu, das bisher durch Frau Heidi Dreckmann wahrgenommen wurde. Frau Dreckmann beabsichtigt ihr Mandat im Aufsichtsrat der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH zum 15.11.2020 niederzulegen.

 

Nach § 114 Abs. 1 KSVG kann der Regionalverbandsdirektor mit Zustimmung der Regionalversammlung für Mandate in Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlungen oder Verbandsversammlungen eine besondere Vertreterin oder einen besonderen Vertreter bestellen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die besondere Vertreterin oder der besondere Vertreter ist an die Weisungen des Regionalverbandsdirektors gebunden. 

 

Die Verwaltung schlägt deshalb für die Wahrnehmung der Interessen des Regionalverbandes Saarbrücken in der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH die Dezernentin für Jugend, Gesundheit, Arbeit und Soziales, Frau Petra Spoo-Ludwig, und als Vertretung im Verhinderungsfall den Leiter des Gesundheitsamtes, Herrn Alexander Birk, vor.