BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0830/2020  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:16.09.2020  
Betreff:Beitragsfreies Mittagessen in Schulen auch für Kinder von Geringverdienern
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt

die Übernahme des 1 € Eigenanteils am Mittagessen in Schulen, befristet auf das Schuljahr 2020/2021, für den Personenkreis der Geringverdiener, d.h. der Personen, die nach dem SGB VIII leistungsberechtigt sind.

 


Sachverhalt:

 

Im Zuge des zum 01.08.2019 in Kraft getretenen „Starke Familiengesetz“, trat erstmals die Differenzierung der Übernahme des 1 € Eigenanteils der Eltern im Rahmen der Schulverpflegung auf. Konkret ist ab diesem Zeitpunkt in BuT-Leistungsbezieher und SBG VIII-Leistungsbezieher zu unterscheiden. Bei dem BuT-Leistungsbezieher (SGB XII, II, WOGG, KIZ, Asylblg) wird aufgrund der gesetzlichen Regelung der 1 € Eigenanteil der Eltern durch das Jugendamt übernommen.

 

Allerdings regelt das Gesetz in der derzeitigen Form nicht die Übernahme des 1 € Eigenanteils der Eltern, die Leistungsbezieher im Bereich des SBG VIII sind.

Dies betrifft die Eltern, die nicht dem Personenkreis der BuT-Leistungsbezieher angehören und für die eine Einkommensberechnung des Jugendamtes nach dem SBG VIII zu erfolgen hat. Unterschreiten diese Eltern die Einkommensgrenzen, werden die Elternbeiträge, sowie die Kosten der Mittagsverpflegung durch das Jugendamt übernommen, den 1 € Eigenanteil jedoch, müssen sie bislang selbst tragen.

 

Aus den besagten Gründen der Ungleichbehandlung, wurde seitens des Landes zum Schuljahres 2020/ 2021 ein „Sonderfonds“ aufgelegt, der die Übernahme des 1 € Eigenanteils für SBG VIII Leistungsbezieher praktisch für dieses Schuljahr refinanzieren wird. Im „2. Aktionsplan zur Armutsbekämpfung im Saarland“ wird als Sofortmaßnahme das „Beitragsfreie Mittagessen“ genannt.

 

Zum konkreten Verfahren hat sich das Bildungsministerium bisher nicht geäußert. Insofern sind zwei Varianten denkbar:

 

1. Das Jugendamt übernimmt den Elternanteil des 1 € und rechnet mit dem Bildungsministerium ab.

2. Das Jugendamt übernimmt wie bisher den 1 Euro Eigenanteil nicht und der Träger macht die Deckungslücke direkt beim Bildungsministerium geltend.

 

Da es derzeit noch keine angepasste Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbildungsministerium und den kommunalen Spitzenverbänden gibt, kann für den Fall der Variante 1 nur über einen Gremienbeschluss eine Rechtsgrundlage für die Übernahme des 1 Euro Elternanteils geschaffen werden.

 

Das Volumen des 1 € Eigenanteils für SBG VIII Leistungsbezieher im Rahmen der Nachmittagsbetreuung in Schulen, FGTS, GGTS, Hort beläuft sich im Regionalverband zurzeit jährlich auf 45.000,- Euro.

 

Der vom Land bereitgestellte Sozialfonds gilt für das Schuljahr 2020/ 2021. Dadurch entstehen dem Regionalverband Saarbrücken keine zusätzlichen Kosten. Für die durch das Land angekündigte Nachfolgeregelung, die dann ab dem Schuljahr 2021/ 2022 greifen soll, muss die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung und den kommunalen Spitzenverbänden angepasst und auch die Kostenverteilung geregelt werden.