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Name:0836/2020  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:21.09.2020  
Betreff:Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen – Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt
 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten empfiehlt/

Der Ausschuss für Gesundheit nimmt zur Kenntnis/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

Die Regionalversammlung beschließt

 

den Abschluss der beigefügten Kooperationsvereinbarung zur Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen – Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt.

 

 


Sachverhalt:

Die Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung ist ein Kooperationsprojekt der durch den GKV-Spitzenverband vertretenen Krankenkassen mit den SGB II-Trägern. Diese Kooperation baut auf den bundeseinheitlichen trägerübergreifenden Empfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz gem. § 20e SGB V und der Landesrahmenempfehlung des Saarlandes gem. § 20f SGB V auf. Grundgedanke der Zusammenarbeit ist, dass in den Jobcentern in Bezug auf Gesundheitsprävention besonders beraten wird und eine Förderung von Angeboten von Seiten der Krankenkassen für SGB II-Leistungsberechtigte unabhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit erfolgt.

 

Ziel ist es, arbeitslose Menschenarbeitslosen Menschen mit niedrigschwelligen gesundheitsförderlichen Angeboten zu unterstützen. In gesundheitsorientierten Beratungsgesprächen im Jobcenter sollen die Menschen für die eigene Gesundheit sensibilisiert werden. Die Integrations-, Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte werden hierzu speziell geschult und sollen die Menschen motivieren, an speziell auf sie ausgerichteten Angeboten (Stressbewältigung, Ernährung, Bewegung) auf freiwilliger Basis teilzunehmen.

 

Die Verzahnung bezieht sich dabei nicht nur auf Maßnahmen der Prävention und der Gesundheitsförderung der Krankenkassen, sondern auch auf Angebote, die es in der Kommune gibt.

 

Die Federführung im Regionalverband Saarbrücken liegt beim Jobcenter. Frau Wagner, die seit Anfang 2020 im FD 53 die vom GKV-Bündnis geförderte Stelle zum Aufbau gesundheitsfördernder Steuerungsstrukturen in der Kommune innehat, wird die Kooperation im örtlichen Steuerungsgremium begleiten.  

 

Der Beitrag und die Leistungen der GKV-Arbeitsgemeinschaft erfolgen durch die von der GKV-Arbeitsgemeinschaft beauftragte „Koordinierungsstelle für gesundheitliche Chancengleichheit bei Prävention und Gesundheit im Saarland e.V.“ (PuGiS e.V.).

 

 


Finanzierung:

Für den Regionalverband Saarbrücken entstehen außer der Gestellung bereits vorhandenen Personals (in sehr geringem Umfang) und evtl. von Räumlichkeiten zur Durchführung von Maßnahmen keine Kosten.