Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 0836/2020 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 21.09.2020 | ||
Betreff: | Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen – Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten empfiehlt/
Der Ausschuss für Gesundheit nimmt zur Kenntnis/
Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
Die Regionalversammlung beschließt
den Abschluss der beigefügten Kooperationsvereinbarung zur Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen –
Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt.
Sachverhalt:
Die Verzahnung von Arbeits- und
Gesundheitsförderung ist ein Kooperationsprojekt der durch den
GKV-Spitzenverband vertretenen Krankenkassen mit den SGB II-Trägern. Diese
Kooperation baut auf den bundeseinheitlichen trägerübergreifenden Empfehlungen
der Nationalen Präventionskonferenz gem. § 20e SGB V und der
Landesrahmenempfehlung des Saarlandes gem. § 20f SGB V auf. Grundgedanke der
Zusammenarbeit ist, dass in den Jobcentern in Bezug auf Gesundheitsprävention
besonders beraten wird und eine Förderung von Angeboten von Seiten der
Krankenkassen für SGB II-Leistungsberechtigte unabhängig von der
Krankenkassenzugehörigkeit erfolgt.
Ziel ist es, arbeitslose
Menschenarbeitslosen Menschen mit niedrigschwelligen gesundheitsförderlichen
Angeboten zu unterstützen. In gesundheitsorientierten Beratungsgesprächen im
Jobcenter sollen die Menschen für die eigene Gesundheit sensibilisiert werden.
Die Integrations-, Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte werden hierzu speziell
geschult und sollen die Menschen motivieren, an speziell auf sie ausgerichteten
Angeboten (Stressbewältigung, Ernährung, Bewegung) auf freiwilliger Basis
teilzunehmen.
Die Verzahnung bezieht sich dabei nicht nur
auf Maßnahmen der Prävention und der Gesundheitsförderung der Krankenkassen,
sondern auch auf Angebote, die es in der Kommune gibt.
Die Federführung im Regionalverband
Saarbrücken liegt beim Jobcenter. Frau Wagner, die seit Anfang 2020 im FD 53
die vom GKV-Bündnis geförderte Stelle zum Aufbau gesundheitsfördernder
Steuerungsstrukturen in der Kommune innehat, wird die Kooperation im örtlichen
Steuerungsgremium begleiten.
Der Beitrag und die Leistungen der
GKV-Arbeitsgemeinschaft erfolgen durch die von der GKV-Arbeitsgemeinschaft
beauftragte „Koordinierungsstelle für gesundheitliche Chancengleichheit bei
Prävention und Gesundheit im Saarland e.V.“ (PuGiS e.V.).
Finanzierung:
Für den Regionalverband Saarbrücken
entstehen außer der Gestellung bereits vorhandenen Personals (in sehr geringem
Umfang) und evtl. von Räumlichkeiten zur Durchführung von Maßnahmen keine
Kosten.