Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0883/2020 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 29.10.2020 | ||
Betreff: | Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Entwicklung und zum Betrieb einer Europäischen Schule |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 216 KB |
Beschlussvorschlag:
Der
Schul- und Bauausschuss empfiehlt/
Die
Regionalversammlung beschließt
die Verwaltung mit dem Abschluss einer Öffentlich-Rechtlichen
Vereinbarung zur Entwicklung und zum Betrieb einer Europäischen Schule zwischen
dem Regionalverband Saarbrücken und der Landeshauptstadt Saarbrücken zu
beauftragen. Der Regionalverband Saarbrücken spricht sich für einen Standort
der Schule im Umfeld der Universität des Saarlandes, auf dem Gebiet der
Landeshauptstadt Saarbrücken, aus.
Sachverhalt:
Die ursprünglichen Planungen für die
Akkreditierte Europäische Schule sahen eine Doppelzuständigkeit des
Regionalverbandes Saarbrücken für den Sekundarbereich ab der Klassenstufe 6 und
der Landeshauptstadt Saarbrücken für den Primarbereich in den Klassenstufen 1
bis 5 vor. Für die Finanzierung der Baukosten und den Abruf der
Investitionszuschüsse des Landes war der Regionalverband federführend. Für die
Planung, Ausführung und Finanzierung der Raumausstattungen war jeder Träger für
sich verantwortlich. Dem Regionalverband war es vorbehalten, der
Landeshauptstadt Saarbrücken im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung zusätzliche
Miet-, Betriebs- und Personalkosten für das im Eigentum des RV stehenden
Schulgebäudes in der Paul-Schmook-Straße in Rechnung zu stellen.
Diese Zuständigkeitsregelung hätte von beiden
Trägern einen regelmäßigen und sehr zeitintensiven Kommunikations- und
Abstimmungsaufwand und regelmäßige Beschlussfassungen der politischen Gremien
beider Verwaltungsbehörden erfordert.
Die Verwaltungsspitzen der Landeshauptstadt
Saarbrücken und des Regionalverbandes Saarbrücken haben sich erklärt, dem
Regionalverband Saarbrücken die Erledigung der Aufgaben des Schulträgers auch
für den Primarbereich, beginnend mit der Übergangsphase zum Schuljahr 2021/22,
zu übertragen.
Die als Anlage beigefügte Vereinbarung regelt
die grundsätzlichen Absprachen hinsichtlich des aufwachsenden Schulstandortes,
der Findung des finalen Standortes im Umfeld der Universität des Saarlandes,
der Re-Finanzierung der Investitionskosten und der Vertragslaufzeit.