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Name:0883/2020  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:29.10.2020  
Betreff:Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Entwicklung und zum Betrieb einer Europäischen Schule
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

Der Schul- und Bauausschuss empfiehlt/

Die Regionalversammlung beschließt

die Verwaltung mit dem Abschluss einer Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung zur Entwicklung und zum Betrieb einer Europäischen Schule zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und der Landeshauptstadt Saarbrücken zu beauftragen. Der Regionalverband Saarbrücken spricht sich für einen Standort der Schule im Umfeld der Universität des Saarlandes, auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken, aus.

 


Sachverhalt:

Die ursprünglichen Planungen für die Akkreditierte Europäische Schule sahen eine Doppelzuständigkeit des Regionalverbandes Saarbrücken für den Sekundarbereich ab der Klassenstufe 6 und der Landeshauptstadt Saarbrücken für den Primarbereich in den Klassenstufen 1 bis 5 vor. Für die Finanzierung der Baukosten und den Abruf der Investitionszuschüsse des Landes war der Regionalverband federführend. Für die Planung, Ausführung und Finanzierung der Raumausstattungen war jeder Träger für sich verantwortlich. Dem Regionalverband war es vorbehalten, der Landeshauptstadt Saarbrücken im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung zusätzliche Miet-, Betriebs- und Personalkosten für das im Eigentum des RV stehenden Schulgebäudes in der Paul-Schmook-Straße in Rechnung zu stellen.

 

Diese Zuständigkeitsregelung hätte von beiden Trägern einen regelmäßigen und sehr zeitintensiven Kommunikations- und Abstimmungsaufwand und regelmäßige Beschlussfassungen der politischen Gremien beider Verwaltungsbehörden erfordert.

 

Die Verwaltungsspitzen der Landeshauptstadt Saarbrücken und des Regionalverbandes Saarbrücken haben sich erklärt, dem Regionalverband Saarbrücken die Erledigung der Aufgaben des Schulträgers auch für den Primarbereich, beginnend mit der Übergangsphase zum Schuljahr 2021/22, zu übertragen.

 

Die als Anlage beigefügte Vereinbarung regelt die grundsätzlichen Absprachen hinsichtlich des aufwachsenden Schulstandortes, der Findung des finalen Standortes im Umfeld der Universität des Saarlandes, der Re-Finanzierung der Investitionskosten und der Vertragslaufzeit.