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Name:0912/2020  
Art:Tischvorlage  
Datum:09.11.2020  
Betreff:Anordnung des Regionalverbandsdirektors in dringenden Fällen für das Haushaltsjahr 2020 (§ 180 Abs. 1 i.V.m. § 213 Abs. 6 KSVG) hier: überplanmäßige Aufwendungen im Budget 65000 Bauamt
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Sachverhalt

 

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden mehrere mögliche Maßnahmen an den Fachdienst 65 herangetragen und geprüft. Dies betrifft die Beschaffung von CO2-Meldern, der Einbau von Lüftungsanlagen sowie die Beschaffung von mobilen Luftfilteranlagen.

 

Die steigenden Infektionszahlen haben seitens der Politik und seitens der Öffentlichkeit die Diskussion verschiedener möglicher Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus in den Schulen hervorgebracht.

 

Die Machbarkeit wurde seitens des Fachdienst 65 geprüft:

 

CO2-Messgeräte

Mit Schreiben vom 09.10.2020 wurde vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Beschaffung und Förderung von CO2-Messgeräten für Schulen zur Unterstützung des richtigen Lüftungsverhalten und zur Verbesserung der Bekämpfung des Corona-Virus mitgeteilt.

 

Auf Grund der Nachfrage der Schulen und der überprüften Anzahl an Klassenräumen wurde ein Bedarf von 1.000 Geräten für den Regionalverband ermittelt.

 

Seitens des FD65 wurde verschiedene Geräte bewertet und das Ergebnis bei verschiedenen Firmen angefragt. Keine Firma war in der Lage die Geräte vor Ende März nächsten Jahres zu liefern. Selbst Teilmengen sind nicht schneller lieferbar.

 

Ein Händler ist in der Lage ein Gerät in ausreichender Stückzahl innerhalb von 25 Tagen zu beschaffen. Der Auftrag in Höhe von 113.946,80 € wurde auf Basis des Vergabeerlass 2020 umgehend erteilt, so dass eine Lieferung Ende November erfolgen sollte.

 

Die Anschaffungskosten für die CO2-Messgeräte werden bis zu einer Höhe von 100T€ vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport gefördert. Die restlichen 13.946,80€ werden aus nicht abgerufenen Aufwandsmitteln (Einzelgeräte unter 1000€) des Regionalverbandes gedeckt.

 

Auf Grund der Dringlichkeit der Beschaffung musste der Auftrag sofort erteilt werden, um die angefragte Stückzahl noch abrufen zu können. Dies wurde daher mit Anordnung des Regionalverbandsdirektors in dringenden Fällen nach § 180 i. V. m.

§ 213 Abs. 6 KSVG vollzogen.