Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0912/2020 | ||
Art: | Tischvorlage | ||
Datum: | 09.11.2020 | ||
Betreff: | Anordnung des Regionalverbandsdirektors in dringenden Fällen für das Haushaltsjahr 2020 (§ 180 Abs. 1 i.V.m. § 213 Abs. 6 KSVG) hier: überplanmäßige Aufwendungen im Budget 65000 Bauamt |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 225 KB |
Sachverhalt
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden mehrere mögliche Maßnahmen an
den Fachdienst 65 herangetragen und geprüft. Dies betrifft die Beschaffung von
CO2-Meldern, der Einbau von Lüftungsanlagen sowie die Beschaffung von mobilen
Luftfilteranlagen.
Die steigenden Infektionszahlen haben seitens der Politik und seitens
der Öffentlichkeit die Diskussion verschiedener möglicher Maßnahmen zur
Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus in den Schulen hervorgebracht.
Die Machbarkeit wurde seitens des Fachdienst 65 geprüft:
CO2-Messgeräte
Mit Schreiben vom 09.10.2020 wurde vom Ministerium für Inneres, Bauen
und Sport die Beschaffung und Förderung von CO2-Messgeräten für Schulen zur
Unterstützung des richtigen Lüftungsverhalten und zur Verbesserung der
Bekämpfung des Corona-Virus mitgeteilt.
Auf Grund der Nachfrage der Schulen und der überprüften Anzahl an
Klassenräumen wurde ein Bedarf von 1.000 Geräten für den Regionalverband
ermittelt.
Seitens des FD65 wurde verschiedene Geräte bewertet und das Ergebnis bei
verschiedenen Firmen angefragt. Keine Firma war in der Lage die Geräte vor Ende
März nächsten Jahres zu liefern. Selbst Teilmengen sind nicht schneller
lieferbar.
Ein Händler ist in der Lage ein Gerät in ausreichender Stückzahl
innerhalb von 25 Tagen zu beschaffen. Der Auftrag in Höhe von 113.946,80 €
wurde auf Basis des Vergabeerlass 2020 umgehend erteilt, so dass eine Lieferung
Ende November erfolgen sollte.
Die
Anschaffungskosten für die CO2-Messgeräte werden bis zu einer Höhe von 100T€
vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport gefördert. Die restlichen
13.946,80€ werden aus nicht abgerufenen Aufwandsmitteln (Einzelgeräte unter
1000€) des Regionalverbandes gedeckt.
Auf Grund der Dringlichkeit der Beschaffung musste der Auftrag sofort erteilt werden, um die angefragte Stückzahl noch abrufen zu können. Dies wurde daher mit Anordnung des Regionalverbandsdirektors in dringenden Fällen nach § 180 i. V. m.
§ 213 Abs. 6 KSVG vollzogen.