Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 0994/2021 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 07.01.2021 | ||
Betreff: | Kooperationsvertrag über die Arbeit der Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege in Trägerschaft des bfw-Unternehmen für Bildung zwischen dem Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw) und dem Regionalverband |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 458 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
Die Regionalversammlung beschließt
den Kooperationsvertrag über die Arbeit der
Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege in Trägerschaft des
bfw-Unternehmen für Bildung zwischen dem Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige
Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw) und dem Regionalverband Saarbrücken über
die Laufzeit 01.01.2021 bis zum
31.12.2025.
Sachverhalt:
Neuer Sachverhalt:
Im letzten
Gremienlauf musste die Vorlage aufgrund eines Berechnungsfehlers des Trägers
bei der Tarifumstellung vor Beschlussfassung in der Regionalversammlung
zurückgezogen werden. Dem Träger wäre ansonsten ein Finanzierungsdefizit
entstanden.
Folgende Änderungen
haben sich ergeben:
Aufgrund
einer Umstellung auf den SuE-Tarif kam es beim Träger zu einer unvollständigen
Berechnung der Personalkosten. Dies wurde erst während des letzten Gremienlaufs
bemerkt, so dass die Vorlage zurückgezogen werden musste. In der aktuellen Vorlage sind die neu
berechneten Personalkosten berücksichtigt. Des weiteren wurde der Eigenanteil
des Trägers von 5 % der anerkannten Personalkosten auf „mindestens 2,5 % der anerkannten Personalkosten“ geändert.
Für
das Jahr 2021 steigt der vom Regionalverband zu tragende Förderanteil auf
437.997,00 € und für das Jahr 2022 steigt der Förderanteil laut Wirtschaftsplan
des Trägers auf 477.463,00 €.
Für das Jahr 2021
entstehen dadurch Mehrkosten in Höhe von 62.999,00 € und für das Jahr 2022 entstehen Mehrkosten in Höhe von 46.771,00 €.
Mittel sind im Haushalt vorhanden.
Sachverhalt:
Seit
dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der
Tagesbetreuung (TAG) von 2005 und dem Kinderförderungsgesetz (KiföG 2008) ist
die Kindertagespflege eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform und der
Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt. Die Kindertagespflege
dient wie eine Kindertageseinrichtung dem Auftrag der Erziehung, Bildung und
Betreuung von Kindern.
Das
SGB VIII verpflichtet die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und
Jugendhilfe dazu ausreichend Plätze für Kinder in Tagesbetreuung vorzuhalten.
Den Kommunen kommt daher auch beim Ausbau der Kindertagespflege eine zentrale
Rolle zu. Um dieser Aufgabe und dem Anspruch gerecht zu werden ist eine
entsprechende Fachberatung vorzuhalten.
Als
Nachfolgeeinrichtung der Kinderbetreuungsbörse Saarbrücken/ Völklingen[1] wurde der Servicestelle
Anfang 2016 die Fachberatung für die Kindertagespflege vom Jugendamt des
Regionalverbandes Saarbrücken übertragen.
Seit
Beginn im Jahr 2016 hat die Servicestelle die Prozesse der Fachberatung
Kindertagespflege weiterentwickelt und optimiert. Die Servicestelle steht
Eltern, Erziehungsberechtigten, Kindertagespflegepersonen, Interessierten und
pädagogischen Fachkräften von Institutionen in allen Fragen zur Kinderbetreuung
und Kindertagespflege an den Standorten Saarbrücken und in Völklingen
ganzjährig zur Verfügung. Im Januar 2020 erfolgte die Zusammenlegung der
Standorte Völklingen und Saarbrücken. Die neuen und zentral gelegenen
Räumlichkeiten befinden sich in der Futterstraße 3, 66111 Saarbrücken.
Bisherige
Aufgaben der Servicestelle:
-
Beratung
und Begleitung der Tagespflegepersonen (Erstkontakt, Hausbesuche usw.)
-
Beratung
der Eltern und Vermittlung an Tagespflegepersonen
-
Beratung
zum Kita- Planer
-
Konfliktberatung,
Krisenintervention, Schutzauftrag
-
Besonderer
Beratungsbedarf bei Inklusion, Interkulturalität und belastenden Familien
-
Besonderer
Beratungsbedarf bei speziellen Formen der Kindertagespflege (bspw.
Großtagespflegestellen (mit Festanstellung)
-
Qualitätssicherung
und Evaluation
-
Gewinnung
von Interessierten und Information
-
Eignungsfeststellung
und fortlaufende Eigungsüberprüfung
-
Qualifizierungen
-
Öffentlichkeitsarbeit
-
Zusammenarbeit
mit Kooperations- und Netzwerkpartnern
-
Fort-
und Weiterbildung
-
Verwaltung
Insgesamt
ist seit dem Jahr 2016 ein Aufgabenzuwachs der Servicestelle durch
Fallzahlsteigerung und Anwachsen der Zahl an Tagespflegepersonen zu
verzeichnen. Die Anzahl der zu beratenden Tagespflegepersonen ist seit dem Jahr
2016 um 24 % angewachsen:
01/
2016: 143 Tagespflegepersonen
01/
2017: 155 Tagespflegepersonen
01/
2018: 164 Tagespflegepersonen
01/
2019: 165 Tagespflegepersonen
01/2020: 177
Tagespflegepersonen
Durch
die Entstehung von Großtagespflegestellen in Festanstellung wurde neben der
Beratung und Begleitung von Tagespflegepersonen inzwischen auch eine Beratung
und Begleitung für Freie Träger notwendig.
Es
kann ein deutlicher quantitativer und qualitativer Aufwachs in allen
Aufgabenbereichen der Servicestelle seit 2016 im Regionalverband Saarbrücken
verzeichnet werden.
Ende
des Jahres 2021 läuft das Bundesprogramm ProKindertagespflege aus. Der
Regionalverband Saarbrücken hat sich durch Teilnahme am Bundesprogramm
verpflichtet, nach 5 Jahren Anschubfinanzierung die zukünftigen Qualifizierungen
zur Kindertagespflegeperson nach den bestehenden Qualitätsstandards und jetzt
auch mit „Kontinuierlicher Kursbegleitung“ durchzuführen. Zusätzlich sollen
noch folgende Themenfelder, die im Bundesprogramm vorbereitet werden, in
Zusammenarbeit mit der Servicestelle kontinuierlich weitergeführt, gefestigt
und ausgebaut werden:
-
Vertretungsmodell
implementieren und begleiten, um dauerhafte Vertretungslösungen bereit zu
stellen
-
Inklusion:
Fachspezifische Angebote, Beratung und Begleitung der Kindertagespflegepersonen;
kontinuierliche Angebote wie Fortbildung, Material und Vernetzung. Es zeigt
sich eine erhöhte Aufnahme von Kindern mit besonderem Bedarf in der
Kindertagespflege (U3 sowie Ü3), da Kitas deren Aufnahme nicht ermöglichen und
heilpädagogische Plätze belegt sind. Kindertagespflegepersonen benötigen
hierbei besondere und intensive Unterstützung, um die Kinder betreuen zu können
und deren Recht auf Bildung und Teilhabe zu gewährleisten.
-
Imageförderung
und Profilschärfung der Kindertagespflege im Regionalverband Saarbrücken:
Fachkräftegewinnung und Bindung, Imagekampagnen, Netzwerkarbeit, Erreichen von
bestimmten Zielgruppen wie Familien mit Fluchthintergrund
-
Konzepterstellung
Elternarbeit: regelmäßige Erhebung der Elternzufriedenheit
Weitere
zusätzliche Aufgaben, die mit Verlängerung des Kooperationsvertrages ab 2021
verabredet wurden:
-
Höhere
Frequenz an Hausbesuchen bei den Kindertagespflegepersonen (mind. einmal pro
Jahr pro Tagespflegeperson). Die bisherige Besuchsfrequenz entsprach weder den
bundesweiten Fachempfehlungen, noch den Anforderungen des Kinderschutzes.
-
Konzepterstellung
Beschwerdemanagement
-
Erstellung
eines Orientierungsrahmens zur Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und der
Servicestelle
-
Erarbeiten
von Standards zu Großtagespflegestellen
-
Erarbeitung
eines Kinderschutzkonzeptes
Neu
ab 2021 ist auch die Verabredung von jährlichen Zielvereinbarungen zur
Verbesserung der Arbeit der Servicestelle.
Die
oben beschriebenen zusätzlichen Aufgabenfelder machen in der Folge eine
Personalaufstockung der Servicestelle notwendig:
-
Von
bisher 4,08 Vollzeitstellen auf 5,05 Vollzeitstellen ab 1.1.2021
-
Und nach
Auslaufen des Bundesprogramms ab 1.1.2022 auf 5,75 Vollzeitstellen.
Der
vom Regionalverband zu tragende Förderanteil für die Servicestelle
Kinderbetreuung und Kindertagespflege belief sich im Jahr 2020 auf 324.726,96
€.
Für
das 2021 steigt der vom Regionalverband zu tragende Förderanteil auf 437.997,00
€ jährlich (Gesamtausgaben abzüglich Einnahmen).
Für
das Jahr 2022 beläuft sich die Fördersumme laut Wirtschaftsplan des Trägers auf
477.463,00 €.
Haushaltsmittel
stehen im Produktkonto 36110.531826 zur Verfügung.
Die Mehrkosten können
über nicht verbrauchte Mittel aus anderen Produktkonten im Deckungskreis
abgedeckt werden.
[1] Auf Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Soziales wurde die finanzielle Förderung der Servicestelle nach dem ersten Halbjahr 2019 in Völklingen eingestellt. Im Dezember 2019 wurde der Standort in Völklingen geschlossen.