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Name:0994/2021  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:07.01.2021  
Betreff:Kooperationsvertrag über die Arbeit der Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege in Trägerschaft des bfw-Unternehmen für Bildung zwischen dem Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw) und dem Regionalverband
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

Die Regionalversammlung beschließt

 

den Kooperationsvertrag über die Arbeit der Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege in Trägerschaft des bfw-Unternehmen für Bildung zwischen dem Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw) und dem Regionalverband Saarbrücken über die Laufzeit 01.01.2021 bis zum 31.12.2025.

 


Sachverhalt:

 

Neuer Sachverhalt:

 

Im letzten Gremienlauf musste die Vorlage aufgrund eines Berechnungsfehlers des Trägers bei der Tarifumstellung vor Beschlussfassung in der Regionalversammlung zurückgezogen werden. Dem Träger wäre ansonsten ein Finanzierungsdefizit entstanden.

 

Folgende Änderungen haben sich ergeben:

 

Aufgrund einer Umstellung auf den SuE-Tarif kam es beim Träger zu einer unvollständigen Berechnung der Personalkosten. Dies wurde erst während des letzten Gremienlaufs bemerkt, so dass die Vorlage zurückgezogen werden musste. In der aktuellen Vorlage sind die neu berechneten Personalkosten berücksichtigt. Des weiteren wurde der Eigenanteil des Trägers von 5 % der anerkannten Personalkosten auf „mindestens 2,5 % der anerkannten Personalkosten“ geändert.

Für das Jahr 2021 steigt der vom Regionalverband zu tragende Förderanteil auf 437.997,00 € und für das Jahr 2022 steigt der Förderanteil laut Wirtschaftsplan des Trägers auf 477.463,00 €.

 

Für das Jahr 2021 entstehen dadurch Mehrkosten in Höhe von 62.999,00 € und für das Jahr 2022 entstehen Mehrkosten in Höhe von 46.771,00 €. Mittel sind im Haushalt vorhanden.

 

Sachverhalt:

 

Seit dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung (TAG) von 2005 und dem Kinderförderungsgesetz (KiföG 2008) ist die Kindertagespflege eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform und der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt. Die Kindertagespflege dient wie eine Kindertageseinrichtung dem Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.

 

Das SGB VIII verpflichtet die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe dazu ausreichend Plätze für Kinder in Tagesbetreuung vorzuhalten. Den Kommunen kommt daher auch beim Ausbau der Kindertagespflege eine zentrale Rolle zu. Um dieser Aufgabe und dem Anspruch gerecht zu werden ist eine entsprechende Fachberatung vorzuhalten.

 

Als Nachfolgeeinrichtung der Kinderbetreuungsbörse Saarbrücken/ Völklingen[1] wurde der Servicestelle Anfang 2016 die Fachberatung für die Kindertagespflege vom Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken übertragen.

 

Seit Beginn im Jahr 2016 hat die Servicestelle die Prozesse der Fachberatung Kindertagespflege weiterentwickelt und optimiert. Die Servicestelle steht Eltern, Erziehungsberechtigten, Kindertagespflegepersonen, Interessierten und pädagogischen Fachkräften von Institutionen in allen Fragen zur Kinderbetreuung und Kindertagespflege an den Standorten Saarbrücken und in Völklingen ganzjährig zur Verfügung. Im Januar 2020 erfolgte die Zusammenlegung der Standorte Völklingen und Saarbrücken. Die neuen und zentral gelegenen Räumlichkeiten befinden sich in der Futterstraße 3, 66111 Saarbrücken.

 

Bisherige Aufgaben der Servicestelle:

 

-          Beratung und Begleitung der Tagespflegepersonen (Erstkontakt, Hausbesuche usw.)

-          Beratung der Eltern und Vermittlung an Tagespflegepersonen

-          Beratung zum Kita- Planer

-          Konfliktberatung, Krisenintervention, Schutzauftrag

-          Besonderer Beratungsbedarf bei Inklusion, Interkulturalität und belastenden Familien

-          Besonderer Beratungsbedarf bei speziellen Formen der Kindertagespflege (bspw. Großtagespflegestellen (mit Festanstellung)

-          Qualitätssicherung und Evaluation

-          Gewinnung von Interessierten und Information

-          Eignungsfeststellung und fortlaufende Eigungsüberprüfung

-          Qualifizierungen

-          Öffentlichkeitsarbeit

-          Zusammenarbeit mit Kooperations- und Netzwerkpartnern

-          Fort- und Weiterbildung

-          Verwaltung

 

Insgesamt ist seit dem Jahr 2016 ein Aufgabenzuwachs der Servicestelle durch Fallzahlsteigerung und Anwachsen der Zahl an Tagespflegepersonen zu verzeichnen. Die Anzahl der zu beratenden Tagespflegepersonen ist seit dem Jahr 2016 um 24 % angewachsen:

 

01/ 2016: 143 Tagespflegepersonen

01/ 2017: 155 Tagespflegepersonen

01/ 2018: 164 Tagespflegepersonen

01/ 2019: 165 Tagespflegepersonen

01/2020:  177 Tagespflegepersonen

 

Durch die Entstehung von Großtagespflegestellen in Festanstellung wurde neben der Beratung und Begleitung von Tagespflegepersonen inzwischen auch eine Beratung und Begleitung für Freie Träger notwendig.

 

Es kann ein deutlicher quantitativer und qualitativer Aufwachs in allen Aufgabenbereichen der Servicestelle seit 2016 im Regionalverband Saarbrücken verzeichnet werden. 

 

Ende des Jahres 2021 läuft das Bundesprogramm ProKindertagespflege aus. Der Regionalverband Saarbrücken hat sich durch Teilnahme am Bundesprogramm verpflichtet, nach 5 Jahren Anschubfinanzierung die zukünftigen Qualifizierungen zur Kindertagespflegeperson nach den bestehenden Qualitätsstandards und jetzt auch mit „Kontinuierlicher Kursbegleitung“ durchzuführen. Zusätzlich sollen noch folgende Themenfelder, die im Bundesprogramm vorbereitet werden, in Zusammenarbeit mit der Servicestelle kontinuierlich weitergeführt, gefestigt und ausgebaut werden:

 

-          Vertretungsmodell implementieren und begleiten, um dauerhafte Vertretungslösungen bereit zu stellen

-          Inklusion: Fachspezifische Angebote, Beratung und Begleitung der Kindertagespflegepersonen; kontinuierliche Angebote wie Fortbildung, Material und Vernetzung. Es zeigt sich eine erhöhte Aufnahme von Kindern mit besonderem Bedarf in der Kindertagespflege (U3 sowie Ü3), da Kitas deren Aufnahme nicht ermöglichen und heilpädagogische Plätze belegt sind. Kindertagespflegepersonen benötigen hierbei besondere und intensive Unterstützung, um die Kinder betreuen zu können und deren Recht auf Bildung und Teilhabe zu gewährleisten.

-          Imageförderung und Profilschärfung der Kindertagespflege im Regionalverband Saarbrücken: Fachkräftegewinnung und Bindung, Imagekampagnen, Netzwerkarbeit, Erreichen von bestimmten Zielgruppen wie Familien mit Fluchthintergrund

-          Konzepterstellung Elternarbeit: regelmäßige Erhebung der Elternzufriedenheit

 

Weitere zusätzliche Aufgaben, die mit Verlängerung des Kooperationsvertrages ab 2021 verabredet wurden:

 

-          Höhere Frequenz an Hausbesuchen bei den Kindertagespflegepersonen (mind. einmal pro Jahr pro Tagespflegeperson). Die bisherige Besuchsfrequenz entsprach weder den bundesweiten Fachempfehlungen, noch den Anforderungen des Kinderschutzes.

-          Konzepterstellung Beschwerdemanagement

-          Erstellung eines Orientierungsrahmens zur Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und der Servicestelle

-          Erarbeiten von Standards zu Großtagespflegestellen

-          Erarbeitung eines Kinderschutzkonzeptes

 

Neu ab 2021 ist auch die Verabredung von jährlichen Zielvereinbarungen zur Verbesserung der Arbeit der Servicestelle.

 

Die oben beschriebenen zusätzlichen Aufgabenfelder machen in der Folge eine Personalaufstockung der Servicestelle notwendig:

 

 

-          Von bisher 4,08 Vollzeitstellen auf 5,05 Vollzeitstellen ab 1.1.2021

-          Und nach Auslaufen des Bundesprogramms ab 1.1.2022 auf 5,75 Vollzeitstellen.

 

Der vom Regionalverband zu tragende Förderanteil für die Servicestelle Kinderbetreuung und Kindertagespflege belief sich im Jahr 2020 auf 324.726,96 €.

 

Für das 2021 steigt der vom Regionalverband zu tragende Förderanteil auf 437.997,00 € jährlich (Gesamtausgaben abzüglich Einnahmen).

Für das Jahr 2022 beläuft sich die Fördersumme laut Wirtschaftsplan des Trägers auf 477.463,00 €.

 

Haushaltsmittel stehen im Produktkonto 36110.531826 zur Verfügung. Die Mehrkosten können über nicht verbrauchte Mittel aus anderen Produktkonten im Deckungskreis abgedeckt werden.

 

 

 

 



[1] Auf Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Soziales wurde die finanzielle Förderung der Servicestelle nach dem ersten Halbjahr 2019 in Völklingen eingestellt. Im Dezember 2019 wurde der Standort in Völklingen geschlossen.