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Name:1003/2021  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:14.01.2021  
Betreff:Vorschulentwicklungsplan für den Regionalverband Saarbrücken Planungszeitraum 2021 – 2023
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt

 

die Maßnahmenplanung der Vorschulentwicklungsplanung und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung und Kultur herzustellen.

 


Sachverhalt:

Der Regionalverband ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe nach § 6 Saarländisches Kinderbetreuungs- und –bildungsgesetz (SKBBG) für die Vorschulentwicklungsplanung zuständig. Er hat in Zusammenarbeit mit den zugehörigen Gemeinden, den Trägern von Tageseinrichtungen und den sonstigen Stellen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, den Bedarf an Plätzen für Kinder in Kindertageseinrichtungen zu ermitteln. Sie berücksichtigen die vorhersehbare Bedarfsentwicklung und beschreiben die erforderlichen Maßnahmen in einem Entwicklungsplan, der mit dem Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) abzustimmen und alle drei Jahre fortzuschreiben ist. Der Entwicklungsplan ist dem Ministerium bis zum 15. September für die Folgejahre zur Abstimmung vorzulegen. Mit Schreiben vom 29.06.2020 hat das Ministerium für Bildung und Kultur die Frist für die Vorlage der Entwicklungsplanung 2021 – 2023 vom 15. September auf den 30. November 2020 verschoben. Zu diesem Termin erfolgte die Vorlage des Verwaltungsentwurfs der Maßnahmenplanung.

 

Die Vorschulentwicklungsplanung nimmt zwei Altersgruppen in den Blick. Zum einen die Altersgruppe der unter 3-Jährigen und zum anderen die Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen.

Das Platzangebot für die Altersgruppe der unter 3-Jährigen konnte von 2018 bis 2020 um 219 Plätze gesteigert werden. Der Versorgungsgrad liegt bei 31 % (nur Saarbrücken Steigerung um 90 Plätze – Versorgungsgrad 35 %).

Das Platzangebot für die Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen konnte im gleichen Zeitraum um 522 Plätze gesteigert werden (Saarbrücken 276 Plätze).

Die Zahl der im Regionalverband Saarbrücken lebenden Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren ist gegenüber 2018 weiter gestiegen.

Die Bedarfsermittlung für den KiGa-Bereich betrachtet vier Jahrgänge. Für das laufende KG-Jahr 2020/ 2021 sind 11.475 Kinder zu berücksichtigen, die zwischen dem 01.08.2014 und 31.07.2018 geboren sind und zum Stichtag 31.07.2020 im Regionalverband lebten.

Konnte früher davon ausgegangen werden, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht von allen Eltern unmittelbar mit Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes geltend gemacht wurde, ist inzwischen ein verändertes Nachfrageverhalten zu verzeichnen. Zum einen wird ein Drittel der Kinder bereits unter drei Jahren betreut und befindet sich zum vollendeten 3. Lebensjahr damit schon in Kindertagesbetreuung. Zum anderen nutzen berufstätige Mütter bei zunehmender Berufstätigkeit von Frauen häufig die Möglichkeit Elternzeit über eine Dauer von drei Jahren in Anspruch zu nehmen. Sind dann aber regelmäßig mit Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes auf einen Betreuungsplatz angewiesen um die Berufstätigkeit wieder aufnehmen zu können. Hinzu kommt, dass verstärkt die Chancen früher Bildung und Betreuung wahrgenommen werden, was einen früheren Zugang zu öffentlicher Betreuung nach sich zieht. Die seit August 2019 in 4 Stufen erfolgende Absenkung des Elternbeitrages und einhergehend die gesetzlich verankerte Geschwisterermäßigung wirken sich zudem Nachfrage steigernd aus. Der ermittelte Bedarf an KiGa-Plätzen basiert auf der Annahme, dass ein Angebot an Plätzen für Kinder aus 3,7 Jahrgängen ausreichend sein wird, den Bedarf zu decken. Mit der Vorschulentwicklungsplanung für 2018 – 2020 war diese Annahme von 3,5 auf 3,7 angepasst worden.

Der Bedarfsermittlung im Krippenbereich liegt die Zahl der Kinder unter drei Jahren zugrunde, die zum Stichtag 31.07.2020 im Regionalverband lebten. Das waren 8.747 Kinder. Der ermittelte Bedarf orientiert sich an den Ergebnissen der kommunalen Bedarfserhebung des Jahres 2013, welche für die einzelnen Umlandkommunen und auch einzelnen Stadtteile der Landeshauptstadt Saarbrücken unterschiedliche Bedarfe aufgezeigt hatten.

Aufgrund der skizzierten Entwicklung ist das inzwischen erreichte Platzangebot für beide Altersgruppen noch immer nicht ausreichend, um die ermittelten Bedarfe zu decken. Es bedarf weiterer Anstrengungen und Investitionen in den kommenden Jahren.

Entsprechende Finanzmittel sollten zur Verfügung stehen. So hat das Land hat 2019 ein 2. Landesprogramm und dazu entsprechende Richtlinien zur Förderung von Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege erlassen. Die Größenordnung der Mittel ist nicht beziffert. Entsprechende Zuwendungen werden landesseitig im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Investitionsmaßnahmen sollen bis zur Höhe von 40 % der Investitionskosten bezuschusst werden. 60 % der Investitionskosten sind durch die kommunale Ebene zu tragen, regelmäßig 30 % durch die Sitzkommune und 30 % durch den Jugendhilfeträger.

Parallel hat der Bund im Juli 2020 ein V. Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 – 2021 auf den Weg gebracht. Das 2007 eingerichtete Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" wurde dadurch um eine Milliarde Euro aufgestockt, um zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. Das Saarland profitiert von diesem Programm mit 10,37 Mio. €. Mit den noch zu erlassenden Richtlinien des Landes, die bis Ende Januar 2021 erwartet werden, soll die Grundlage geschaffen werden, Investitionsmaßnahmen zur Schaffung oder Ausstattung neuer Betreuungsplätze bis zu 90 % der Gesamtkosten zu bezuschussen.

Die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Investitionsmittel des Regionalverbandes werden jeweils im Rahmen der Aufstellung der Haushalte 2021 ff. in den Produktkonten 36510.781200 und 36510.781800 abgebildet und zum Beschluss vorgelegt. Im Haushalt 2021 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 3 Mio. € zur Verfügung. Weitere 3,5 Mio. € können von 2020 nach 2021 übertragen werden. Die entsprechenden Mittel wurden aufgrund von Verzögerungen in der Umsetzung geplanter Maßnahmen nicht abgerufen.

 

Eine detaillierte Betrachtung des zusätzlichen Platzbedarfs in den einzelnen Kommunen des Regionalverbandes (Bedarfsermittlung auf der Grundlage der Meldedaten zum 31.07.2020) und die Skizzierung möglicher Maßnahmen zur Schaffung des zusätzlichen Angebotes an Betreuungsplätzen bietet der als Anlage 1 beigefügte Vorschulentwicklungsplan 2021 – 2023. Am Ende dieses Dokuments sind Gesamtübersichten über das Angebot und die Entwicklung des Bedarfs an Kindergartenplätzen (3- bis 6-Jährige) und das Angebot und die Entwicklung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren angefügt.

Als Anlage 2 ist eine Übersicht über die laufenden und geplanten Maßnahmen im Zeitraum 2021 – 2023 beigefügt. Diese Übersicht enthält 79 Baumaßnahmen mit Informationen über die entstehenden Platzkapazitäten und voraussichtlichen Investitionskosten.

 

 

Anlage

 

  • VEP 2021 – 2023
  • Maßnahmen VEP 2021 - 2023