Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 1003/2021 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 14.01.2021 | ||
Betreff: | Vorschulentwicklungsplan für den Regionalverband Saarbrücken Planungszeitraum 2021 – 2023 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 251 KB | ||
Vorschulentwicklungsplanung_2021 - 2023_Vorlage JHA 1 MB |
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt,
der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
die
Regionalversammlung beschließt
die Maßnahmenplanung
der Vorschulentwicklungsplanung und beauftragt die Verwaltung auf dieser
Grundlage Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung und Kultur herzustellen.
Sachverhalt:
Der Regionalverband ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe nach § 6
Saarländisches Kinderbetreuungs- und –bildungsgesetz (SKBBG) für die
Vorschulentwicklungsplanung zuständig. Er hat in Zusammenarbeit mit den
zugehörigen Gemeinden, den Trägern von Tageseinrichtungen und den sonstigen
Stellen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer
Familien auswirkt, den Bedarf an Plätzen für Kinder in Kindertageseinrichtungen
zu ermitteln. Sie berücksichtigen die vorhersehbare Bedarfsentwicklung und
beschreiben die erforderlichen Maßnahmen in einem Entwicklungsplan, der mit dem
Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) abzustimmen und alle drei Jahre
fortzuschreiben ist. Der Entwicklungsplan ist dem Ministerium bis zum 15.
September für die Folgejahre zur Abstimmung vorzulegen. Mit Schreiben vom
29.06.2020 hat das Ministerium für Bildung und Kultur die Frist für die Vorlage
der Entwicklungsplanung 2021 – 2023 vom 15. September auf den 30. November 2020
verschoben. Zu diesem Termin erfolgte die Vorlage des Verwaltungsentwurfs der
Maßnahmenplanung.
Die
Vorschulentwicklungsplanung nimmt zwei Altersgruppen in den Blick. Zum einen
die Altersgruppe der unter 3-Jährigen und zum anderen die Altersgruppe der 3-
bis 6-Jährigen.
Das
Platzangebot für die Altersgruppe der unter 3-Jährigen konnte von 2018 bis 2020
um 219 Plätze gesteigert werden. Der Versorgungsgrad liegt bei 31 % (nur Saarbrücken
Steigerung um 90 Plätze – Versorgungsgrad 35 %).
Das
Platzangebot für die Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen konnte im gleichen
Zeitraum um 522 Plätze gesteigert werden (Saarbrücken 276 Plätze).
Die Zahl der im
Regionalverband Saarbrücken lebenden Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren ist
gegenüber 2018 weiter gestiegen.
Die Bedarfsermittlung für den KiGa-Bereich
betrachtet vier Jahrgänge. Für das laufende KG-Jahr 2020/ 2021 sind 11.475
Kinder zu berücksichtigen, die zwischen dem 01.08.2014 und 31.07.2018 geboren
sind und zum Stichtag 31.07.2020 im Regionalverband lebten.
Konnte früher
davon ausgegangen werden, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz
nicht von allen Eltern unmittelbar mit Vollendung des dritten Lebensjahres
ihres Kindes geltend gemacht wurde, ist inzwischen ein verändertes
Nachfrageverhalten zu verzeichnen. Zum einen wird ein Drittel der Kinder
bereits unter drei Jahren betreut und befindet sich zum vollendeten 3.
Lebensjahr damit schon in Kindertagesbetreuung. Zum anderen nutzen berufstätige
Mütter bei zunehmender Berufstätigkeit von Frauen häufig die Möglichkeit
Elternzeit über eine Dauer von drei Jahren in Anspruch zu nehmen. Sind dann
aber regelmäßig mit Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes auf einen
Betreuungsplatz angewiesen um die Berufstätigkeit wieder aufnehmen zu können.
Hinzu kommt, dass verstärkt die Chancen früher Bildung und Betreuung
wahrgenommen werden, was einen früheren Zugang zu öffentlicher Betreuung nach
sich zieht. Die seit August 2019 in 4 Stufen erfolgende Absenkung des
Elternbeitrages und einhergehend die gesetzlich verankerte
Geschwisterermäßigung wirken sich zudem Nachfrage steigernd aus. Der ermittelte
Bedarf an KiGa-Plätzen basiert auf der Annahme, dass ein Angebot an Plätzen für
Kinder aus 3,7 Jahrgängen ausreichend sein wird, den Bedarf zu decken. Mit der
Vorschulentwicklungsplanung für 2018 – 2020 war diese Annahme von 3,5 auf 3,7
angepasst worden.
Der Bedarfsermittlung im Krippenbereich
liegt die Zahl der Kinder unter drei Jahren zugrunde, die zum Stichtag
31.07.2020 im Regionalverband lebten. Das waren 8.747 Kinder. Der ermittelte
Bedarf orientiert sich an den Ergebnissen der kommunalen Bedarfserhebung des
Jahres 2013, welche für die einzelnen Umlandkommunen und auch einzelnen Stadtteile
der Landeshauptstadt Saarbrücken unterschiedliche Bedarfe aufgezeigt hatten.
Aufgrund der
skizzierten Entwicklung ist das inzwischen erreichte Platzangebot für beide
Altersgruppen noch immer nicht ausreichend, um die ermittelten Bedarfe zu
decken. Es bedarf weiterer Anstrengungen und Investitionen in den kommenden
Jahren.
Entsprechende
Finanzmittel sollten zur Verfügung stehen. So hat das Land hat 2019 ein 2.
Landesprogramm und dazu entsprechende Richtlinien zur Förderung von
Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in
Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege erlassen. Die Größenordnung
der Mittel ist nicht beziffert. Entsprechende Zuwendungen werden landesseitig
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Investitionsmaßnahmen sollen
bis zur Höhe von 40 % der Investitionskosten bezuschusst werden. 60 % der
Investitionskosten sind durch die kommunale Ebene zu tragen, regelmäßig 30 %
durch die Sitzkommune und 30 % durch den Jugendhilfeträger.
Parallel hat der Bund im Juli 2020 ein V. Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 – 2021
auf den Weg gebracht. Das 2007 eingerichtete Sondervermögen
"Kinderbetreuungsausbau" wurde dadurch um eine Milliarde Euro
aufgestockt, um zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. Das Saarland
profitiert von diesem Programm mit 10,37 Mio. €. Mit den noch zu erlassenden
Richtlinien des Landes, die bis Ende Januar 2021 erwartet werden, soll die
Grundlage geschaffen werden, Investitionsmaßnahmen zur Schaffung oder
Ausstattung neuer Betreuungsplätze bis zu 90 % der Gesamtkosten zu
bezuschussen.
Die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Investitionsmittel des
Regionalverbandes werden jeweils im Rahmen der Aufstellung der Haushalte 2021
ff. in den Produktkonten 36510.781200 und 36510.781800 abgebildet und zum
Beschluss vorgelegt. Im Haushalt 2021 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 3
Mio. € zur Verfügung. Weitere 3,5 Mio. € können von 2020 nach 2021 übertragen
werden. Die entsprechenden Mittel wurden aufgrund von Verzögerungen in der
Umsetzung geplanter Maßnahmen nicht abgerufen.
Eine detaillierte
Betrachtung des zusätzlichen Platzbedarfs in den einzelnen Kommunen des
Regionalverbandes (Bedarfsermittlung auf der Grundlage der Meldedaten zum
31.07.2020) und die Skizzierung möglicher Maßnahmen zur Schaffung des
zusätzlichen Angebotes an Betreuungsplätzen bietet der als Anlage 1
beigefügte Vorschulentwicklungsplan 2021
– 2023. Am Ende dieses Dokuments sind Gesamtübersichten über das Angebot
und die Entwicklung des Bedarfs an Kindergartenplätzen (3- bis 6-Jährige) und
das Angebot und die Entwicklung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder
unter drei Jahren angefügt.
Als Anlage 2
ist eine Übersicht über die laufenden
und geplanten Maßnahmen im Zeitraum 2021 – 2023 beigefügt. Diese Übersicht
enthält 79 Baumaßnahmen mit Informationen über die entstehenden
Platzkapazitäten und voraussichtlichen Investitionskosten.
Anlage