Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0068/2021 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 04.03.2021 | ||
Betreff: | Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Heusweiler, Ortsteil Heusweiler, Bereich "2. Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg", Änderungs- und Auslegungsbeschluss |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 1 MB |
Beschlussvorschlag:
Der
Kooperationsrat beschließt:
·
den
Flächennutzungsplan im dargestellten Bereich zu ändern in „Gewerbliche Baufläche“ statt „Grünfläche“ und
„Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“ sowie „Gewerbliche Baufläche“
statt „Fläche für die Landwirtschaft“
·
die
Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und
·
die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur
Auslegung durchzuführen.
Übersichtsplan
Sachverhalt:
Die Jeras GmbH hat bei der Gemeinde Heusweiler den Antrag auf
Erweiterung des Firmengeländes gestellt, wofür ein Bebauungsplanverfahren
notwendig wurde. Der derzeitige Flächennutzungsplan des Regionalverbandes
stellt für den Erweiterungsbereich in Teilen „Fläche für die Landwirtschaft“,
„Grünfläche“ oder „Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“ dar. Somit ist
das Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB nicht erfüllt.
Mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens ging ein Beschluss zur
Beauftragung des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken am
09.10.2020 zur Änderung des Flächennutzungsplanes von den derzeitigen
Darstellungen des Geltungsbereichs als „Fläche für die Landwirtschaft“,
„Grünfläche“ oder „Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“ zu „Gewerbliche
Baufläche“ einher.
Das Bebauungsplanverfahren zielt darauf ab, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Erweiterung des Firmengeländes der Jeras GmbH zu
schaffen. In der Interkommunalen Wirtschaftsflächenuntersuchung des
Regionalverbandes Saarbrücken (2020) wurde die Fläche südlich des bereits
entwickelten Gewerbeparks Schacht Dilsburg als Potenzialfläche identifiziert.
Die
Fläche der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Dilsburg liegt südlich des
bereits bestehenden Gewerbegebiets Dilsburg. Die Fläche, welche im Zuge des
Verfahrens entwickelt werden soll, beträgt 2,4 ha. Die Größe der
nordwestlichen Teilfläche der Planänderung beträgt 0,4 ha, die südliche 2,0 ha.
Die beiden Teilflächen liegen am südwestlichen Rand des Siedlungskörpers von
Heusweiler. Sie sollen das bereits
bestehende Gewerbegebiet Dilsburg nach Südosten, Osten und Nordwesten hin
erweitern. Es handelt sich um eine
standortgebundene Erweiterung des Gewerbegebiets, da die Firma Jeras ihr
Gelände vergrößern möchte. Die Erschließung der Erweiterung des Gewerbegebiets
Dilsburg wird somit lediglich über das Firmengelände gewährleistet sein.
Im
südlichen Teilbereich der Erweiterung ist derzeit landwirtschaftliche Nutzung
vorhanden. Er wird westlich von Wald begrenzt. Im Osten und Süden grenzt
landwirtschaftlich genutzte Fläche, im Sinne von Ackerfläche, an.
Der nordöstliche
Teil ist als Grünfläche bzw. Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung
ausgewiesen. Ein Teil dieser Fläche war früher eine Halde und wird derzeit als
Lager- bzw. Stellfläche durch die Jeras GmbH genutzt. Durch das Luftbild ist zu
erkennen, dass dort zum Zeitpunkt der Aufnahme (April 2020) LKW geparkt und
Schutt gelagert wurden. Die Fläche erweitert das Gewerbegebiet in westlicher
Richtung. Auf den anderen drei Seiten wird die Teilfläche durch Wald begrenzt.
Westlich des Plangebiets verläuft wenige Meter weiter der Rödelbach.
Kartenausschnitt
mit Genehmigung des LVK (LB/024/86) |
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Aktuelle FNP-Darstellungen |
Neue FNP-Darstellungen |
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Fläche
für die Landwirtschaft |
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Grünfläche |
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Gewerbliche
Baufläche |
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Wohnbaufläche |
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Wald |
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Fläche
für Maßnahmen zur Biotopentwicklung |
Ergebnis
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom
30.11.2020 bis 08.01.2021 im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans
„Erweiterung Betriebsgelände, Fa. Jeras“ seitens der Gemeinde Heusweiler. Im
Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden Anregungen vorgebracht (s. Anlage 2).
Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
Die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 16.11.2020 bis 14.12.2020 statt. Im
Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden Anregungen vorgebracht (s. Anlage 2).
Link
zu den Anlagen
https://bit.ly/2Xw8h2Y
Es
wird empfohlen den Änderungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Anlagen
Anlage
1
Begründung und Umweltbericht zur Änderung
des Flächennutzungsplans in Heusweiler, Ortsteil Heusweiler, Bereich „2.
Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“
Anlage 2
Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB), durchgeführt von der Gemeinde Heusweiler
&
Abwägung der
Stellungnahmen zum Planvorentwurf aus der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB)