Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 0144/2021 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 21.04.2021 | ||
Betreff: | Förderung der Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V. (vormals Huren-selbsthilfe e.V.), Saarbrücken in 2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 241 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
der Regionalverbandsausschuss beschließt
der vorgeschlagenen Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 31.893,24 € für die Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V., zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Verein unterstützt seit seiner Gründung im März 1990
die berufliche Wiedereingliederung von ehemaligen Prostituierten und betreibt
hierzu in Saarbrücken die Beratungsstellen für
·
Prostituierte und
·
Migrantinnen.
Die Beratungsstelle für Prostituierte wird seit 1993
gemeinsam vom Land, der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Regionalverband
Saarbrücken gefördert.
Die Finanzierung ist wie folgt geregelt:
Von den anerkannten Personalkosten zzgl. max. 15% davon als
Sachkosten übernimmt der Träger einen Eigenanteil von mind. 5%. An den
verbleibenden Kosten beteiligen sich das Land mit 47,5 %, die Stadt Saarbrücken
und der Regionalverband jeweils mit 23,75%.
Finanzierung:
Laut Kosten- und Finanzierungsplan vom 26.05.2020 ergeben
sich für das Jahr 2021 folgende, vorläufige Kosten:
Personalkosten 118.587,33
€
+
Sachkosten (max. 15% der PK) 15.700,00
€
=
Gesamtkosten 134.287,33
€
./. Trägeranteil (min. 5% der
Gesamtausgaben) 6.714,37
€
=
Finanzierungsbedarf 127.572,96
€
Zuschuss Land (47,5 %) 63.786,48 €
Zuschuss Stadt Saarbrücken (23,75 %) 31.893,24 €
Zuschuss Regionalverband (23,75 %) 31.893,24 €
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die
erforderlichen Mittel zur Förderung der Beratungsstelle für Prostituierte der
Aldona e.V. eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des
errechneten Zuschussbetrages.
Im Jahr 2020 wurden 46 Personen aus den Vorjahren weiter
betreut und beraten; in 2019 waren es 33 Personen. Im Vergleich zum Vorjahr
(271 Beratungen) wurden 487 Beratungen in Anspruch genommen. In den Vordergrund
sind bei den Beratungsinhalten vor allem die Themen Existenzsicherung, Schulden
und Umstiegsperspektiven gerückt. Aufgrund des Arbeitsverbotes für
Sexarbeiterinnen in 2020 war es kaum möglich aufsuchend tätig zu sein. In 2019
waren es noch 426 Kontakte zu Sexarbeiterinnen, in 2020 ist die Anzahl der
Kontakte auf 81 zurückgegangen. Die Zahlen der Klientinnen sind in etwa
gleichgeblieben.
Im Rahmen der Umsetzung der Aufgaben nach dem
Prostituiertenschutzgesetz ist die Aldona e.V. ein wichtiger Partner. Bei den
Beratungen wird stets auf die kompetente Hilfe des Vereins verwiesen.
Die Verwaltung beantragt die
Auszahlungsfreigabe des errechneten Zuschussbetrages.