BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0144/2021  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:21.04.2021  
Betreff:Förderung der Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V. (vormals Huren-selbsthilfe e.V.), Saarbrücken in 2021
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 241 KB Vorlage 241 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /

der Regionalverbandsausschuss beschließt

der vorgeschlagenen Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 31.893,24 € für die Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V., zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Verein unterstützt seit seiner Gründung im März 1990 die berufliche Wiedereingliederung von ehemaligen Prostituierten und betreibt hierzu in Saarbrücken die Beratungsstellen für

·         Prostituierte und

·         Migrantinnen.

 

Die Beratungsstelle für Prostituierte wird seit 1993 gemeinsam vom Land, der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Regionalverband Saarbrücken gefördert.

 

Die Finanzierung ist wie folgt geregelt:

Von den anerkannten Personalkosten zzgl. max. 15% davon als Sachkosten übernimmt der Träger einen Eigenanteil von mind. 5%. An den verbleibenden Kosten beteiligen sich das Land mit 47,5 %, die Stadt Saarbrücken und der Regionalverband jeweils mit 23,75%.

 

 

Finanzierung:

 

Laut Kosten- und Finanzierungsplan vom 26.05.2020 ergeben sich für das Jahr 2021 folgende, vorläufige Kosten:

 

Personalkosten                                                                                          118.587,33 €

+  Sachkosten (max. 15% der PK)                                                            15.700,00 €

=  Gesamtkosten                                                                                       134.287,33 €

./. Trägeranteil (min. 5% der Gesamtausgaben)                                       6.714,37 €

=  Finanzierungsbedarf                                                                             127.572,96 €

 

Zuschuss Land                                           (47,5 %)                                  63.786,48 €

Zuschuss Stadt Saarbrücken                   (23,75 %)                                31.893,24 €

Zuschuss Regionalverband                      (23,75 %)                                31.893,24 €

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung der Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V. eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des errechneten Zuschussbetrages.

 

Im Jahr 2020 wurden 46 Personen aus den Vorjahren weiter betreut und beraten; in 2019 waren es 33 Personen. Im Vergleich zum Vorjahr (271 Beratungen) wurden 487 Beratungen in Anspruch genommen. In den Vordergrund sind bei den Beratungsinhalten vor allem die Themen Existenzsicherung, Schulden und Umstiegsperspektiven gerückt. Aufgrund des Arbeitsverbotes für Sexarbeiterinnen in 2020 war es kaum möglich aufsuchend tätig zu sein. In 2019 waren es noch 426 Kontakte zu Sexarbeiterinnen, in 2020 ist die Anzahl der Kontakte auf 81 zurückgegangen. Die Zahlen der Klientinnen sind in etwa gleichgeblieben.

 

Im Rahmen der Umsetzung der Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz ist die Aldona e.V. ein wichtiger Partner. Bei den Beratungen wird stets auf die kompetente Hilfe des Vereins verwiesen.

 

Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des errechneten Zuschussbetrages.