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Name:0146/2021  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:21.04.2021  
Betreff:Förderung des Betreuungsvereins Saarbrücken und Saar e.V. im Diakonischen Werk an der Saar in Saarbrücken im Jahr 2021
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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /

der Regionalverbandsauschuss beschließt

die Förderung des Betreuungsvereins Saarbrücken und Saar e.V. im Diakonischen Werk an der Saar in Saarbrücken im Jahr 2021 in Höhe von 36.122.84 €.

 

 


Sachverhalt:

Der vorgenannte Betreuungsverein wird seit 1992 gemeinsam vom Land und dem Regionalverband Saarbrücken gefördert. Die Zuwendungen sollen den anerkannten Betreuungsverein vor allem in die Lage versetzen, sich mit Hilfe hauptamtlicher Fachkräfte planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter zu bemühen, diese in ihre Aufgaben einzuführen, sie zu beaufsichtigen, fortzubilden und zu beraten. Außerdem soll ein ständiger Erfahrungsaustausch unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht werden. Der Betreuungsverein Saarbrücken und Saar e.V. im Diakonischen Werk an der Saar nimmt seine Aufgaben war; die Zusammenarbeit verläuft positiv.

 

 

Die Finanzierung ist wie folgt geregelt:

Nach den “Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Förderung von Betreuungsvereinen vom 01.10.2020“ können die Betreuungsvereine eine Landeszuwendung bis zu 40% der zuwendungsfähigen Personalkosten einer hauptamtlichen Fachkraft und der zuwendungsfähigen Sachkosten bzw. der jährlich vom Ministerium mitzuteilenden Höchstförderbeträge erhalten, sofern, im vorliegenden Fall, der Regionalverband Saarbrücken ebenfalls eine Zuwendung mindestens in Höhe der Landesförderung erbringt. Ihm wurde zugestanden, pro 100.000 Einwohner eine hauptamtliche Fachkraft zu fördern. Ausgehend von etwa 350.000 Einwohnern im Regionalverband Saarbrücken bedeutet dies, dass 3,5 hauptamtliche Fachkraftstellen gefördert werden können. Der Personalschlüssel ist seit 2003 mit 3,5 geförderten Stellen ausgeschöpft. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.

 

Im vorliegenden Fall wurden für die Querschnittsarbeit 1,25 Planstellen genehmigt.

 

 

Laut Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich folgende, vorläufige Kosten:

 

Personalkosten                                                                                          80.932,11 €

+ Sachkosten                                                                                             18.559,13 €

= Gesamtkosten                                                                                       99.491,24 €

 

Hiervon werden gemäß dem bereits erteilten Zuwendungsbescheid des Landes Gesamtausgaben in Höhe von 95.932,10 € als zuwendungsfähig angesehen.

 

Unter Berücksichtigung des prozentualen Anteils der Personalkosten und des Höchstbetrages an Sachkosten können folgende Aufwendungen als Zuwendung berücksichtigt werden.

 

Personalkosten                                                                                          32.372,84 €

+ Sachkosten                                                                                                3.750,00 €

= Gesamtkosten                                                                                       36.122,84 €

 

Dieser Betrag stellt den zu fördernden Höchstbetrag dar.

Die entsprechende Endabrechnung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises im kommenden Jahr.

 

Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des Zuschussbetrages in Höhe von 36.122,84 €.