Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0147/2021 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 21.04.2021 | ||
Betreff: | Förderung der Fördergemeinschaft katholischer Betreuungsvereine im Regionalverband Saarbrücken e.V. in Völklingen im Jahr 2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 229 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
der Regionalverbandsauschuss beschließt
die Förderung der Fördergemeinschaft katholischer Betreuungsvereine im Regional-verband Saarbrücken e.V. in Völklingen im Jahr 2021 in Höhe von 45.018,60 €.
Sachverhalt:
Der vorgenannte Betreuungsverein wird seit 1992 gemeinsam
vom Land und dem Regionalverband Saarbrücken gefördert. Die Zuwendungen sollen
den anerkannten Betreuungsverein vor allem in die Lage versetzen, sich mit
Hilfe hauptamtlicher Fachkräfte planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher
Mitarbeiter zu bemühen, diese in ihre Aufgaben einzuführen, sie zu beaufsichtigen,
fortzubilden und zu beraten. Außerdem soll ein ständiger Erfahrungsaustausch
unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht werden. Die
Fördergemeinschaft katholischer Betreuungsvereine im Regionalverband
Saarbrücken e.V. in Völklingen nimmt ihre Aufgaben wahr; die Zusammenarbeit
verläuft positiv.
Die Finanzierung ist wie folgt geregelt:
Nach den “Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für
Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Förderung von
Betreuungsvereinen vom 01.10.2020“ können die Betreuungsvereine eine
Landeszuwendung bis zu 40% der zuwendungsfähigen Personalkosten einer
hauptamtlichen Fachkraft und der zuwendungsfähigen Sachkosten bzw. der jährlich
vom Ministerium mitzuteilenden Höchstförderbeträge erhalten, sofern, im vorliegenden
Fall, der Regionalverband Saarbrücken ebenfalls eine Zuwendung mindestens in
Höhe der Landesförderung erbringt. Ihm wurde zugestanden, pro 100.000 Einwohner
eine hauptamtliche Fachkraft zu fördern. Ausgehend von etwa 350.000 Einwohnern
im Regionalverband Saarbrücken bedeutet dies, dass 3,5 hauptamtliche
Fachkraftstellen gefördert werden können. Der Personalschlüssel ist seit 2003
mit 3,5 geförderten Stellen ausgeschöpft. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von
Zuwendungen besteht nicht.
Im vorliegenden Fall wurden für die Querschnittsarbeit 1,5
Planstellen genehmigt.
Laut Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich folgende,
vorläufige Kosten:
Personalkosten 106.253,28
€
+ Sachkosten 16.000,00
€
=
Gesamtkosten 122.253,28
€
Hiervon werden gemäß dem
bereits erteilten Zuwendungsbescheid des Landes Gesamtausgaben in Höhe von
119.296,50 € als zuwendungsfähig angesehen.
Unter Berücksichtigung des
prozentualen Anteils der Personalkosten und des Höchstbetrages an Sachkosten
können folgende Aufwendungen als Zuwendung berücksichtigt werden.
Personalkosten 40.518,60
€
+
Sachkosten 4.500,00
€
= Gesamtkosten 45.018,60
€
Dieser Betrag stellt den zu fördernden Höchstbetrag dar.
Die entsprechende Endabrechnung erfolgt nach Prüfung des
Verwendungsnachweises im kommenden Jahr.
Die Verwaltung
beantragt die Auszahlungsfreigabe des Zuschussbetrages in Höhe von 45.018,60 €.