BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0178/2021  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:04.05.2021  
Betreff:Dritte Stufe der Absenkung der Elternbeiträge im Bereich der Kindertagespflege
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt

 

die Neufassung der Anlage zur Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Regionalverband Saarbrücken gemäß des im Rundschreiben 082/ 2021 des Landkreistages des Saarlandes dargestellten Entwurfs.

 

 


Sachverhalt:

 

In der Regionalversammlung am 02.10.2019 wurde die Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Regionalverband Saarbrücken beschlossen.

Bei der Heranziehung der Eltern zu den Kosten wurde dort der landesweiten Regelung zur Absenkung des Elternbeitrages in der Kindertagesbetreuung Rechnung getragen und der Kostenbeitrag zur Kindertagespflege ab 01.08.2019 in einem ersten Schritt von maximal 350 Euro pro Monat auf maximal 300 Euro pro Monat abgesenkt. Weitere Absenkungen sollten künftig jährlich zwischen den Kreisen und dem Regionalverband beraten und den Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.

 

Aktuell haben sich die Kreise und der Regionalverband Saarbrücken auf Initiative des Landkreistages des Saarlandes auf eine dritte Stufe der Beitragssenkung im Bereich der Kindertagespflege analog zum Gute-Kita-Gesetz verständigt. Demnach soll der Elternbeitrag ab 01.08.2021 von maximal 250 Euro auf maximal 210 Euro abgesenkt werden. Es bedarf dazu einer Neufassung der Anlage zur Satzung.

 

Haushaltsrelevanz: Die dritte Stufe der Absenkung der Elternbeiträge ab 01.08.2021 wird im Haushaltsjahr 2022 zu Mindereinnahmen in Höhe von voraussichtlich 82.000,00 € führen.

Ausblick: Ab 01.08.2022 ist eine vorerst letzte Absenkung der Elternbeiträge auf dann 205,00 € vorgesehen. Die dazu notwendigen weiteren Änderungen der Anlage zur Satzung werden entsprechend in 2022 zum Beschluss vorgelegt.

 

 

Anlage:

 

-       Rundschreiben 082/ 2021 des Landkreistages des Saarlandes

-       Entwurf der Anlage zur Satzung