Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0178/2021 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 04.05.2021 | ||
Betreff: | Dritte Stufe der Absenkung der Elternbeiträge im Bereich der Kindertagespflege |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 221 KB |
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt,
der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
die Regionalversammlung
beschließt
die Neufassung der Anlage
zur Satzung über Leistungen und
Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Regionalverband Saarbrücken gemäß
des im Rundschreiben 082/ 2021 des Landkreistages des Saarlandes dargestellten
Entwurfs.
Sachverhalt:
In der Regionalversammlung am 02.10.2019
wurde die Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege
im Regionalverband Saarbrücken beschlossen.
Bei der Heranziehung der Eltern zu den
Kosten wurde dort der landesweiten Regelung zur Absenkung des Elternbeitrages
in der Kindertagesbetreuung Rechnung getragen und der Kostenbeitrag zur
Kindertagespflege ab 01.08.2019 in einem ersten Schritt von maximal 350 Euro
pro Monat auf maximal 300 Euro pro Monat abgesenkt. Weitere Absenkungen sollten
künftig jährlich zwischen den Kreisen und dem Regionalverband beraten und den
Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.
Aktuell haben sich die Kreise und der
Regionalverband Saarbrücken auf Initiative des Landkreistages des Saarlandes
auf eine dritte Stufe der Beitragssenkung im Bereich der Kindertagespflege
analog zum Gute-Kita-Gesetz verständigt. Demnach soll der Elternbeitrag ab
01.08.2021 von maximal 250 Euro auf maximal 210 Euro abgesenkt werden. Es
bedarf dazu einer Neufassung der Anlage zur Satzung.
Haushaltsrelevanz: Die dritte Stufe der
Absenkung der Elternbeiträge ab 01.08.2021 wird im Haushaltsjahr 2022 zu
Mindereinnahmen in Höhe von voraussichtlich 82.000,00 € führen.
Ausblick: Ab 01.08.2022 ist eine vorerst
letzte Absenkung der Elternbeiträge auf dann 205,00 € vorgesehen. Die dazu
notwendigen weiteren Änderungen der Anlage zur Satzung werden entsprechend in
2022 zum Beschluss vorgelegt.
Anlage:
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Rundschreiben
082/ 2021 des Landkreistages des Saarlandes
-
Entwurf
der Anlage zur Satzung