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Name:0067/2009  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:22.10.2009  
Betreff:Euregio - Rat - Berufung von Mitgliedern
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Regionalversammlung beschließt folgende sechs Personen als Vertreter/innen des Regionalverbandes Saarbrücken in die Mitgliederversammlung von EuRegio,
(EuRegio - Rat) zu entsenden.

Fraktionen

Vertreters/Vertreterinnen

Stellvertreter/innen

CDU

Manfred Maurer

Peter Walz

SPD

Karlheinz Wiesen

Thomas Gramm

DIE LINKE

Sigurd Gilcher

Mario Bender

B’90/ DIE GRÜNEN

Manfred Jost

Ralf Hektor

FDP

Henning Michel

Roland König

Verwaltungsspitze

Elfriede Nikodemus

 

 

 


Sachverhalt:

 

Am 29. April 1987 hat der Stadtverbandstag einstimmig den Beschluss gefasst, der kommunalen Arbeitsgemeinschaft COMREGIO beizutreten. Diese Arbeitsgemeinschaft wurde am 15. Februar 1995 in die EuRegio SaarLor-LuxRhein a.s.b.l. umgegründet. Am 2. Februar 1995 beschloss der damalige Stadtverbandsausschuss einstimmig seinen Beitritt zu diesem gemeinnützigen Verein mit Sitz in Luxembourg. Der Verein versteht sich als kommunale Interessengemeinschaft auf der Ebene der Großregion gegenüber den staatlichen und europäischen Stellen. Er hat die Aufgabe, die kommunale grenzüberschreitende Zusammenarbeit seiner Mitglieder zu fördern. Dazu soll EuRegio zur Koordinations- und Informationsstelle ausgebaut werden. Der derzeitige Präsident ist Herr Günter Schwarz, Landrat des Kreises Trier.

 

Der Regionalverband kann sechs Mitglieder in den Euregio – Rat entsenden. Dies ist verbunden mit der Beitragszahlung, die sich nach der Zahl der Vertreter richtet (6 x 300 € = 1800 € pro Jahr). Die Beitragszahlung wird in der Haushaltsstelle 11120.552000 - Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten bereitgestellt.

 

Die Aufwendungen in 2010 in Höhe von 3.330,00 € bestehen dann aus den Beiträgen zum Verein Zukunft SaarMoselle Avenier (1.500,00 € - wohl letztmalig in diesem Haushaltsjahr) und dem Beitrag zur Euregio.

 

Der Regionalverband war bisher in der Generalversammlung durch die Verwaltungsspitze (bisher die Regionalverbandsbeigeordnete) und je einen Vertreter der Fraktionen vertreten. Die Verwaltung schlägt vor, dieses Prinzip vorerst beizubehalten.

 

Nach seiner Neukonstituierung muss die Regionalversammlung ihre Vertreter in der Generalversammlung neu bestimmen, d.h. Vertreter aus der Regionalversammlung benennen.