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Name: | 0185/2021 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 07.05.2021 | ||
Betreff: | Förderung der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH (DHS) im Jahr 2021 für die Bereiche Drogenhilfezentrum Saarbrücken (DHZ), Brauerstraße und Psychosoziale Beratungsstellen Saarbrücken und Völklingen (PSB) |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 299 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
Der Regionalverbandsausschuss beschließt,
die Förderung der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH (DHS) im Jahr 2021 für den Bereich Drogenhilfezentrum in der Brauerstraße in Höhe von 327.755,66 € und der Psychosozialen Beratungsstellen Saarbrücken und Völklingen (PSB) in Höhe von insgesamt 196.929,30 €.
Sachverhalt:
Das Drogenhilfezentrum (DHZ) in der Brauerstraße sowie die
Psychosozialen Beratungsstellen Saarbrücken und Völklingen (PSB) sind
Anlaufstellen für Konsumenten illegaler Drogen (vorwiegend Opiate und deren
Derivaten sowie Kokain) oder missbräuchlich verwendeter Medikamente (vorwiegend
aus der Gruppe der Benzodiazepine), die in unterschiedlichen Mischformen meist
intravenös appliziert werden.
Übergeordnetes Ziel ist es, Konsumenten illegaler Drogen
geeignete Ausstiegs- und Überlebenshilfen zur Verfügung zu stellen. Die
negativen Begleiterscheinungen des Konsums illegaler Drogen sollen abgemildert
und weitere Schädigungen vermieden werden. Das Leistungsspektrum der
Einrichtung umfasst sowohl die Herausführung von Drogenkonsumenten aus der
Abhängigkeit durch Ausstiegsberatung und lebenspraktischen Hilfen als auch
Überlebenshilfeangebote einschließlich der Infektionsprophylaxe.
Die Angebote der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH (DHS) sind
darüber hinaus geeignet, den Schutz der Allgemeinheit vor den Auswirkungen
einer offenen Drogenszene zu verbessern.
Grundlage für die Förderung der Drogenhilfe Saarbrücken
gGmbH im Bereich des Drogenhilfezentrums
(Brauerstraße) ist der
öffentlich-rechtliche Vertrag vom 31.05.1999 zwischen dem Saarland, der Stadt
Saarbrücken, dem Regionalverband Saarbrücken und dem Träger.
Danach ist die Finanzierung des Drogenhilfezentrums Saarbrücken der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH
wie folgt geregelt:
Von den anerkannten Personal- und Sachkosten, abzüglich
evtl. Einnahmen, übernimmt das Land 45%. An den verbleibenden Kosten beteiligen
sich die Stadt Saarbrücken mit 30% und der Regionalverband Saarbrücken mit 70%.
Hier bedarf es keiner Beschlussfassung über die Förderung
durch die Gremien des Regionalverbands Saarbrücken.
Zum 01.01.2015 erfolgte eine Betriebsübernahme der
Aktionsgemeinschaft Drogenberatung e.V. (AGD) durch die Drogenhilfezentrum
Saarbrücken gGmbH – DHZ (inzwischen umbenannt in Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH
– DHS) und wird jetzt unter Psychosozialer Beratungsstelle (PSB Saarbrücken)
geführt.
Grundlage für die Förderung der PSB ist eine
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land, den Städten Saarbrücken und
Völklingen, dem Regionalverband Saarbrücken und dem damaligen Träger (AGD). Es
bedarf einer separaten Beschlussfassung durch die Gremien des Regionalverbands
Saarbrücken.
Aufgrund eines Prüfergebnisses
zur bisherigen Finanzierung der Suchtkrankenhilfe durch den Rechnungshof des
Saarlandes hat sich das Land für eine Neuorganisation dieses Bereiches
entschieden. Das Land übernimmt ab 2021 die Förderung des Bereiches der
Suchtprävention und der Regionalverband Saarbrücken den Bereich der
Suchtberatung. Im Zuge der Neuordnung der Suchtkrankenhilfe sieht die
Finanzierung ab dem Jahr 2021 eine klare Trennung der Personal- und Sachkosten
im Bereich der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH in Beratung und Prävention vor. Dies betrifft die Psychosozialen
Beratungsstellen in Völklingen und Saarbrücken. Die Finanzierung des
Drogenhilfezentrums Saarbrücken der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH bleibt
hiervon unberührt; der Finanzierungsanteil des Landes ist nach wie vor 45 %.
Bis zum Abschluss einer neuen
Leistungsvereinbarung, behält die o. a. Kooperationsvereinbarung weiterhin ihre
Gültigkeit.
Die Finanzierung der beiden Psychosozialen Beratungsstellen (PSB) war bisher wie folgt geregelt:
a)
PSB
Saarbrücken:
Von den anerkannten Personal- und Sachkosten,
abzüglich evtl. Einnahmen, übernimmt das Land 35%. An den verbleibenden Kosten
beteiligen sich die Stadt Saarbrücken mit 30% und der Regionalverband
Saarbrücken mit 70%.
b)
PSB Völklingen
Von den anerkannten Personal- und Sachkosten,
abzüglich evtl. Einnahmen, übernimmt das Land 35%. An den verbleibenden Kosten
beteiligen sich die Stadt Völklingen mit einem Festbetrag in Höhe von 10.000,00
€, der Regionalverband Saarbrücken trägt den Rest.
Finanzierung
2021
Aus dem vorgelegten Wirtschaftsplan der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH ergeben sich für 2021 folgende, vorläufige Kosten:
DHZ Saarbrücken, Brauerstraße
Personalkosten 379.773,17
€
+ anteilige
Personalkosten (Geschäftsführer und Verwaltungskräfte) 74.013,52 €
+ Honorarkosten 179.680,00
€
+ Sachkosten 229.846,71
€
=
Gesamtausgaben 863.313,40
€
./.
Einnahmen 12.000,00
€
=
Finanzierungsbedarf 851.313,40€
./. Anteil
Land (45 %) 383.091,03
€
=
Finanzbedarfsrest 468.222,37
€
Anteil
Landeshauptstadt (30 %) 140.466,71
€
Anteil Regionalverband (70 %) 327.755,66
€
PSB Saarbrücken und Völklingen
Personalkosten 223.026,98
€
+ anteilige
Personalkosten (Geschäftsführer und Verwaltungskräfte) 34.372,04 €
+ Honorarkosten
und Aufwandskosten (Arzt wg. Ambulanter Reha
Sucht (ARS)) 31.884,31
€
+ Sachkosten 39.157,23
€
=
Gesamtausgaben 328.440,57
€
./.
Einnahmen 37.113,00
€
=
Finanzbedarfsrest 291.327,57
€
./. Anteil
Stadt Völklingen (Festbetrag = 10.000,00 €) 10.000,00
€
./. Anteil
LHS (30 % von 281.327,57 €) 84.398,27
€
= Finanzierungsbedarf Regionalverband 196.929,30
€
Im Zuge der Neuordnung der Suchtkrankenhilfe ab 2021 wurden
im Rahmen der Haushaltsberatungen im Haushalt die erforderlichen Mittel zur
Gesamtförderung der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH (DHS) eingeplant; die Auszahlung
für das Drogenhilfezentrum (DHZ) in der Brauerstraße kann vertragsgemäß
veranlasst werden.
Die Weiterfinanzierung der
Psychosozialen Beratungsstellen Saarbrücken und Völklingen wurde vom
Regionalverbandausschuss in seiner Sitzung am 08.10.2020 einstimmig
beschlossen.
Die Förderung der PSB Saarbrücken und Völklingen wird von der Verwaltung befürwortet. Entsprechende Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.