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Name:0185/2021  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:07.05.2021  
Betreff:Förderung der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH (DHS) im Jahr 2021 für die Bereiche Drogenhilfezentrum Saarbrücken (DHZ), Brauerstraße und Psychosoziale Beratungsstellen Saarbrücken und Völklingen (PSB)
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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /

Der Regionalverbandsausschuss beschließt,

die Förderung der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH (DHS) im Jahr 2021 für den Bereich Drogenhilfezentrum in der Brauerstraße in Höhe von 327.755,66 € und der Psychosozialen Beratungsstellen Saarbrücken und Völklingen (PSB) in Höhe von insgesamt 196.929,30 €.

 

 


Sachverhalt:

Das Drogenhilfezentrum (DHZ) in der Brauerstraße sowie die Psychosozialen Beratungsstellen Saarbrücken und Völklingen (PSB) sind Anlaufstellen für Konsumenten illegaler Drogen (vorwiegend Opiate und deren Derivaten sowie Kokain) oder missbräuchlich verwendeter Medikamente (vorwiegend aus der Gruppe der Benzodiazepine), die in unterschiedlichen Mischformen meist intravenös appliziert werden.

 

Übergeordnetes Ziel ist es, Konsumenten illegaler Drogen geeignete Ausstiegs- und Überlebenshilfen zur Verfügung zu stellen. Die negativen Begleiterscheinungen des Konsums illegaler Drogen sollen abgemildert und weitere Schädigungen vermieden werden. Das Leistungsspektrum der Einrichtung umfasst sowohl die Herausführung von Drogenkonsumenten aus der Abhängigkeit durch Ausstiegsberatung und lebenspraktischen Hilfen als auch Überlebenshilfeangebote einschließlich der Infektionsprophylaxe.

 

Die Angebote der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH (DHS) sind darüber hinaus geeignet, den Schutz der Allgemeinheit vor den Auswirkungen einer offenen Drogenszene zu verbessern.

Grundlage für die Förderung der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH im Bereich des Drogenhilfezentrums (Brauerstraße) ist der öffentlich-rechtliche Vertrag vom 31.05.1999 zwischen dem Saarland, der Stadt Saarbrücken, dem Regionalverband Saarbrücken und dem Träger.

 

Danach ist die Finanzierung des Drogenhilfezentrums Saarbrücken der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH wie folgt geregelt:

Von den anerkannten Personal- und Sachkosten, abzüglich evtl. Einnahmen, übernimmt das Land 45%. An den verbleibenden Kosten beteiligen sich die Stadt Saarbrücken mit 30% und der Regionalverband Saarbrücken mit 70%.

Hier bedarf es keiner Beschlussfassung über die Förderung durch die Gremien des Regionalverbands Saarbrücken.

 

Zum 01.01.2015 erfolgte eine Betriebsübernahme der Aktionsgemeinschaft Drogenberatung e.V. (AGD) durch die Drogenhilfezentrum Saarbrücken gGmbH – DHZ (inzwischen umbenannt in Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH – DHS) und wird jetzt unter Psychosozialer Beratungsstelle (PSB Saarbrücken) geführt.

 

Grundlage für die Förderung der PSB ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land, den Städten Saarbrücken und Völklingen, dem Regionalverband Saarbrücken und dem damaligen Träger (AGD). Es bedarf einer separaten Beschlussfassung durch die Gremien des Regionalverbands Saarbrücken.

 

Aufgrund eines Prüfergebnisses zur bisherigen Finanzierung der Suchtkrankenhilfe durch den Rechnungshof des Saarlandes hat sich das Land für eine Neuorganisation dieses Bereiches entschieden. Das Land übernimmt ab 2021 die Förderung des Bereiches der Suchtprävention und der Regionalverband Saarbrücken den Bereich der Suchtberatung. Im Zuge der Neuordnung der Suchtkrankenhilfe sieht die Finanzierung ab dem Jahr 2021 eine klare Trennung der Personal- und Sachkosten im Bereich der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH in Beratung und Prävention vor. Dies betrifft die Psychosozialen Beratungsstellen in Völklingen und Saarbrücken. Die Finanzierung des Drogenhilfezentrums Saarbrücken der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH bleibt hiervon unberührt; der Finanzierungsanteil des Landes ist nach wie vor 45 %.

 

Bis zum Abschluss einer neuen Leistungsvereinbarung, behält die o. a. Kooperationsvereinbarung weiterhin ihre Gültigkeit.

 

Die Finanzierung der beiden Psychosozialen Beratungsstellen (PSB) war bisher wie folgt geregelt:

 

a)     PSB Saarbrücken:

Von den anerkannten Personal- und Sachkosten, abzüglich evtl. Einnahmen, übernimmt das Land 35%. An den verbleibenden Kosten beteiligen sich die Stadt Saarbrücken mit 30% und der Regionalverband Saarbrücken mit 70%.

 

b)     PSB Völklingen

Von den anerkannten Personal- und Sachkosten, abzüglich evtl. Einnahmen, übernimmt das Land 35%. An den verbleibenden Kosten beteiligen sich die Stadt Völklingen mit einem Festbetrag in Höhe von 10.000,00 €, der Regionalverband Saarbrücken trägt den Rest.

 

Finanzierung 2021

Aus dem vorgelegten Wirtschaftsplan der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH ergeben sich für 2021 folgende, vorläufige Kosten:

 

DHZ Saarbrücken, Brauerstraße

 

       Personalkosten                                                                                       379.773,17 €

       + anteilige Personalkosten (Geschäftsführer und Verwaltungskräfte)    74.013,52 €

       + Honorarkosten                                                                                     179.680,00 €

       + Sachkosten                                                                                          229.846,71 €

       = Gesamtausgaben                                                                                863.313,40 €

       ./. Einnahmen                                                                                            12.000,00 €

       = Finanzierungsbedarf                                                                            851.313,40€

       ./. Anteil Land (45 %)                                                                              383.091,03 €

       = Finanzbedarfsrest                                                                                468.222,37 €

       Anteil Landeshauptstadt (30 %)                                                             140.466,71 €

       Anteil Regionalverband (70 %)                                                            327.755,66 €

 

PSB Saarbrücken und Völklingen

 

          Personalkosten                                                                                                                         223.026,98 €

       + anteilige Personalkosten (Geschäftsführer und Verwaltungskräfte)    34.372,04 €

       + Honorarkosten und Aufwandskosten (Arzt wg. Ambulanter Reha

          Sucht (ARS))                                                                                          31.884,31 €

       + Sachkosten                                                                                            39.157,23 €

       = Gesamtausgaben                                                                                328.440,57 €

       ./. Einnahmen                                                                                            37.113,00 €

       = Finanzbedarfsrest                                                                                291.327,57 €

       ./. Anteil Stadt Völklingen (Festbetrag = 10.000,00 €)                             10.000,00 €

       ./. Anteil LHS (30 % von 281.327,57 €)                                                    84.398,27 €

       = Finanzierungsbedarf Regionalverband                                           196.929,30 €

 

 

Im Zuge der Neuordnung der Suchtkrankenhilfe ab 2021 wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Gesamtförderung der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH (DHS) eingeplant; die Auszahlung für das Drogenhilfezentrum (DHZ) in der Brauerstraße kann vertragsgemäß veranlasst werden.

 

Die Weiterfinanzierung der Psychosozialen Beratungsstellen Saarbrücken und Völklingen wurde vom Regionalverbandausschuss in seiner Sitzung am 08.10.2020 einstimmig beschlossen.

 

Die Förderung der PSB Saarbrücken und Völklingen wird von der Verwaltung befürwortet. Entsprechende Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.