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Name:0187/2021  
Art:Informationsvorlage  
Datum:10.05.2021  
Betreff:Aktualisierung des Klimaschutzkonzeptes und Beantragung Klimaschutzmanagement für den Regionalverband Saarbrücken
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Sachverhalt:

 

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung wurde das Klimaschutzkonzept und das Klima-schutzmanagement bereits durch den zuständigen Fachausschuss vorberaten und hat der Regionalversammlung (Sitzung am 27.05.2021) die folgende Beschlussfassung empfohlen".

 

  • die Umsetzung des als Anlage beigefügten Klimaschutzkonzeptes und
  • die Errichtung eines Klimaschutzcontrollings sowie
  • die Verwaltung wird mit der Antragstellung zur Förderung eines Klimaschutzmanagements im Rahmen der Kommunalrichtlinie beauftragt und
  • die Verwaltung soll einen Vorschlag zur Förderung der „Ausgewählten Klimaschutzmaßnahme“ erarbeiten.

 

Europa hat Ende 2020 nochmals die Ziele des Klimaabkommens von Paris durch ambitioniertere Maßnahmen gestärkt. Auch die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang ihre Ziele für 2030 verschärft auf eine Reduktion der Treibhausgase

um 55 % gegenüber 1990. Die Bundesregierung handelt, sei es im Bereich der Stromerzeugung durch die Stärkung des Ende 2020 beschlossenen EEG oder die Bepreisung von fossilen Treibstoffen (Heizöl, Erdgas u.a.m.), geregelt durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das ab dem 01.01.2021 Gültigkeit hat. Zudem müssen die Vorgaben der EU (wie die Energieeffizienzrichtlinie oder die Erneuerbaren Energierichtlinie II) in nationales Recht überführt werden.

 

 

 

Was kann der Regionalverband als Teil der staatlichen Ebene nun zur Erreichung dieser ambitionierten Ziele beitragen?

 

Die Energiewende erfolgt vor Ort – dezentral und unter Beteiligung der regionalen Akteur*innen. Es stellt sich nicht mehr die Frage, ob Veränderung passiert oder wann und was verändert werden muss, sondern die Frage des „Wie“. Frühzeitig getroffene Entscheidungen aller Akteur*innen helfen dabei, die Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um so die negativen Auswirkungen möglichst gering zu halten.

 

Der Regionalverband Saarbrücken hat im Jahr 2014 im Rahmen des Programmes zur Nationalen Klimaschutzinitiative „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten

in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ ein integriertes Klimaschutzkonzept (KSK) und drei Teilkonzepte erstellt. Viele Maßnahmen des Konzeptes darin sind umgesetzt, andere nicht. Das selbst gesteckte Ziel des Regionalverbandes einer THG Verminderung um 40 % bis 2020 wurde knapp verfehlt. Die Minderung betrug etwa 35 %. Der Regionalverband Saarbrücken möchte die ambitionierten Ziele des Klimaschutzes weiterhin erreichen und hat daher die Ausarbeitung neuer und angepasster Maßnahmen auf den Weg gebracht. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2020 von der Verbandsversammlung entschieden, das Klimaschutzkonzept zu aktualisieren und fortzuschreiben.

 

Durch eine Änderung und Ergänzung der Förderrichtlinie eröffnete sich 2020 doch eine Möglichkeit, das Klimaschutzmanagement (Personal- und Sachmittel) über drei Jahre mit bis zu 65% fördern zu lassen. Das fortgeschriebene Klimaschutzkonzept wird als wichtige Grundlage und als Roadmap für das Klimaschutzmanagement dienen. Voraussetzung ist die Aktualisierung des integrierten Klimaschutzkonzeptes als Fördergrundlage, dessen Beschluss zur Umsetzung sowie der Beschluss zur Einrichtung eines Klimaschutzcontrollings durch das oberste Gremium der Gebietskörperschaft, hier die Regionalversammlung.

 

Das Ziel der Aktualisierung des Klimaschutzkonzepts ist es, neben der Analyse und Bewertung der aktuellen energetischen Situation, eine Strategie mit notwendigen, umsetzungsfähigen und praxisorientierten Maßnahmen für den Regionalverband Saarbrücken zu entwickeln. Die Maßnahmenentwicklung stellt den Kern des hier vorliegenden Konzeptes dar. Die Maßnahmenvorschläge sind im Anhang dezidiert dargestellt und wurden in mehreren Treffen mit verschiedenen Akteur*innen des Regionalverbandes entwickelt. Hierzu fand auch eine Einbindung der Städte und Gemeinden sowie Fraktionen der Regionalversammlung in Form eines Online-Workshops statt.

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht als reiner Aufgabenkatalog für den Klimaschutzmanager zu verstehen. Die Bewältigung dieser Jahrhundertaufgabe ist Aufgabe aller relevanten Stellen im Regionalverband. Eine andere Grundlage der Maßnahmenentwicklung ist die Erstellung einer aktuellen Energie- und CO2-Bilanz sowie die Auswertung der Umsetzung des bestehenden Klimaschutzkonzeptes. Darauf aufbauend werden ein Referenzszenario und ein Klimaschutzszenario modelliert. Mithilfe der Szenarien werden die möglichen Zielpfade zur Erreichung des Klimaschutzziels bis zum Jahr 2050 untersucht. Es zeigt sich, je eher mit der Einsparung von THG Emissionen angefangen wird, desto größer ist die Chance der Zielerreichung und desto größer ist die Generationengerechtigkeit. Es nützt nichts, erst ab 2040 die Einsparungen vorzunehmen. Vervollständigt wird das Konzept durch je ein Kapitel zum Klimaschutzcontrolling und zur Kommunikation.

 

 

Die Maßnahmen gliedern sich dabei auf folgende Handlungsfelder auf.

 

·         Energieeffizienz

·         Erneuerbare Energie

·         Mobilität und Verkehr

·         Beschaffung und Ernährung

·         Kommunikation und Bildung

·         Querschnittsthemen

 

Die Maßnahmen sind dabei grundsätzlich dazu geeignet, das Klimaschutzszenario zu erreichen, welches die beschlossenen Ziele der Bundesregierung auf die Ebene des Regionalverbandes herunterbricht und umsetzt.

 

Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes:

 

Die haushaltswirksame Umsetzung von darin vorgeschlagenen Maßnahmen bedarf je nach Kostenintensität einer jeweiligen separaten Beschlussfassung in den Gremien und Mitteleinstellung. Dies erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen bzw. bei kostenintensiven Maßnahmen jeweils im Rahmen der zuständigen Ausschüsse.

 

Errichtung eines Klimaschutzcontrollings:

 

Das Controlling der Umsetzung sowie des Erfolgs der Maßnahmen hat zwei verschiedene Dimensionen.

1. Controlling der THG Zielerreichung

2. Controlling der Maßnahmenumsetzung

 

Für das Controlling der Zieldimension 1 wurde eine Software angeschafft (ecospeed), die es ermöglicht, die zahlenmäßige Zielerreichung zu prüfen, ohne hierfür größere Personal- oder Finanzkapazitäten zu binden. Alle benötigten Statistiken inkl. der Szenarien wurden im Rahmen der Erstellung des Controllingkonzeptes zur Vereinfachung schon in die Software eingepflegt.

 

Zur Steuerung der Zieldimension 2 wurden die Maßnahmen mit Meilensteinen und Zeithorizonten hinterlegt. Somit ist der Umsetzungsstand der Maßnahmen leicht mit dem Maßnahmenplan zu vergleichen.

 

Es findet ein jährliches Reporting an die Gremien des Regionalverbandes Saarbrücken durch das Klimaschutzmanagement statt (siehe Maßnahme KoBi 5.9).

 

Förderantrag Klimaschutzmanagement:

 

Zum Haushaltsjahr 2020 wurden Personalmittel zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts (sog. Klimaschutzmanagement) eingestellt. Aufgrund des Alters des integrierten Klimaschutzkonzepts war bisher keine Förderung von Seiten des Bundes im Rahmen des Programmes zur Nationalen Klimaschutzinitiative mehr möglich. Durch eine Änderung und Ergänzung der Förderrichtlinie eröffnet sich nunmehr doch eine Möglichkeit, das Klimaschutzmanagement (Personal- und Sachmittel) über drei Jahre mit bis zu 65% (für finanzschwache Kommunen) fördern zu lassen. Dies wurde schriftlich vom Zuwendungsgeber bestätigt.

 

Für das laufende Haushaltsjahr stehen im Produkt 5600 - Klimaschutz rd. 27.500 Euro (ohne die ebenso eingestellten Personalkosten) zur Verfügung. Dieser Betrag ist auch derzeit noch in der mittelfristigen Finanzplanung einkalkuliert.

 

Zusammen mit den zu veranschlagenden Personalkosten für eine Vollzeitstelle ergeben sich voraussichtliche förderfähige Gesamtkosten in Höhe von rund 100.000 – 110.000 €, je nach Qualifikation der einzustellenden Person.

 

Davon würden nach aktueller Förderlage, 65% für die Dauer von 3 Jahren vom Bund übernommen, so dass noch ca. 35.000 bis 38.500 € Eigenanteil durch Kofinanzierung zu leisten wären, der bereits im Haushalt 2021 verfügbar ist. Durch die Förderung entstünde somit ein freies Potential in Höhe von rd. 200.000 € durch die Förderung des Klimaschutzmanagements.

 

Reinvestition der eingesparten Haushaltsmittel in ein "Kommunales Netzwerk"

 

Die Verwaltung plant die eingesparten Mittel zu einem Teil in den Aufbau und den Betrieb eines "Kommunales Netzwerkes" mit den Städten und Gemeinden des Regionalverbandes zu reinvestieren, wie sie z.B. bereits in den Landkreisen Saarlouis oder St. Wendel und vielen anderen Landkreisen und Regionen Deutschlands existieren. Dieses kann zudem separat mit bis zu 60% gefördert werden. Die Einsparungen könnten dann zur Deckung der noch verbleibenden 40% Kofinanzierungsbeitrag durch die Kommunen verwendet werden.

 

Somit würde ein direktes und auf die Städte und Gemeinden zielgerichtetes Angebot geschaffen, für das die Städte und Gemeinden dann keinen eigenen Kofinanzierungsbeitrag mehr leisten müssten. Dieser Schritt würde direkt an mehrere Maßnahmen aus dem bisherigen Klimaschutzkonzept anknüpfen (insb. Energiemanagement und -controlling, Erfahrungsaustausch zur Ennergieeffizienz und zum Klimaschutz).

 

Gefördert wird der Aufbau und der Betrieb kommunaler Netzwerke zu folgenden Themenbereiche:

 

  • Klimaschutz,
  • Energieeffizienz,
  • Ressourceneffizienz und
  • klimafreundliche Mobilität.

 

Im Landkreis St. Wendel will man seit 2018 durch das Netzwerk gemeinsam die Energiekosten in den eigenen Liegenschaften dauerhaft senken und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Hier liegen große energetische und finanzielle Einsparpotentiale. Erfahrungswerte zeigen, dass sich Arbeitsaufwand und Energieverbrauch der Kommunen durch die Netzwerkarbeit deutlich reduzieren lassen und Klimaschutzprojekte gemeinsamer, schneller und erfolgreicher umgesetzt werden können.

 

Insbesondere das Thema Energiemanagement und -controlling erhielt die meiste Zustimmung innerhalb der Befragung der Städte und Gemeinden im Rahmen der AG Klimaschutz, die der Regionalverband Saarbrücken durchgeführt hat. Hier könnte ein Schwerpunkt liegen. Die genaue thematische Ausgestaltung obliegt allen Netzwerkteilnehmern.

 

Neben Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüssen, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind, können grundsätzlich auch noch folgende Organisationen Mitglied in einem solchen Netzwerk werden.

 

  • Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung; für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt,
  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten und Schulen bzw. deren Träger,
  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Träger,
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen,
  • öffentliche und freie, gemeinnützige Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch anerkannt sind, bzw. deren Träger
  • kulturelle Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft,
  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, die im Vereinsregister eingetragen sind,
  • Werkstätten für behinderte Menschen bzw. deren Träger. 

 

Hierdurch bieten sich diverse Ansätze für eine thematische Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung eine Netzwerkarbeit.

 

Das Thema „Kommunales Netzwerk“ soll dabei auch bereits in die Antragstellung des Klimaschutzmanagements einfließen und später von diesem unterstützt werden (siehe auch Maßnahme KoBi 5.3 des Klimaschutzkonzeptes).

 

Zusatzförderung: Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme

 

Gefördert wird eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme aus dem vom obersten Entscheidungsgremium beschlossenen Klimaschutzkonzept, die Vorbildcharakter besitzt und einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Durch die Maßnahme wird eine Investition getätigt, bei der die besten verfügbaren Technologien zum Einsatz kommen. Vorhandene gesetzliche Mindeststandards, die im Handlungsfeld der Maßnahme gegebenenfalls bestehen, müssen durch die Maßnahme deutlich übertroffen werden.

 

Die Regelförderquote beträgt hier maximal 50 Prozent, die maximale Zuwendungssumme beträgt 200.000 Euro. Bei einer Antragstellung bis 31. Dezember 2021 erhöht sich diese Förderung um 10% auf 60%. Somit kann der Regionalverband Saarbrücken zusätzlich von einer Investitionsförderung von 200.000 Euro profitieren,

 

 

 

 

Anlage/n

Klimschutzkonzept (Bericht) für den Regionalverband Saarbrücken

Maßnahmenkatalog zum Klimaschutzkonzept

 

Abrufbar per Downloadlink unter:

https://cloud.rvsbr.de/go/klima2021