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Name:0068/2009  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:03.11.2009  
Betreff:Aufsichtsrat SHG Heilstätten GmbH
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Regionalversammlung schlägt der Gesellschafterversammlung der Saarland Heilstätten GmbH vor, folgende zwei weitere Vertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:

 

1. Herr Manfred Hayo  (CDU)

2. Herr Volker Schmidt (SPD)

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 114 (i. V. m. §§ 216, 189) KSVG vertritt der Regionalverbandsdirektor den Regionalverband Saarbrücken in der Gesellschafterversammlung oder in dem ent­sprechenden Organ eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem der Regionalverband Saarbrücken beteiligt ist. Dies gilt auch dann, wenn dem Regionalverband Saarbrücken das Recht eingeräumt wird, ein Mitglied des Aufsichtsrats oder entsprechenden Überwachungsorgans zu entsenden oder vorzuschlagen.

 

Dementsprechend hat der Regionalverbandsdirektor zunächst das erste Mandat in Gesellschafterversammlungen, Verbandsversammlungen, Aufsichtsräten o. ä. wahr­zunehmen. Erst wenn dem Regionalverband Saarbrücken weitere Vertreterinnen oder Vertreter in einem dieser Organe zustehen, werden diese von der Regionalversammlung widerruflich nach § 114 Abs. 2 KSVG bestellt.

 

Nach dem Gesellschaftsvertrag besteht der Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern. Acht von ihnen werden von den Gesellschaftern, vier von den wahlberechtigten Arbeitnehmern der Gesellschaft gewählt. Von den acht durch die Gesellschafter in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitgliedern entfallen drei Mitglieder auf den Regionalverband Saarbrücken.

Danach wird der Regionalverband Saarbrücken im Aufsichtsrat vertreten durch den Regionalverbandsdirektor und zwei weitere Vertreterinnen/Vertreter, die von der Regionalversammlung der Gesellschafterversammlung der SHG GmbH zur Wahl vorzuschlagen sind.

Die derzeitige Amtszeit der bisherigen beiden Vertreter des Regionalverbandes im Aufsichtsrat, Herrn Heribert Kiefer und Herrn Engelbert Thiel, läuft durch Wahl der Gesellschafterversammlung noch bis zum Jahr 2011.

Der Gesellschaftsvertrag regelt in § 10, dass von den Gesellschaftern gewählte Aufsichtsratsmitglieder von den Gesellschaftern vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden können.

Herr Heribert Kiefer und Herr Engelbert Thiel haben ihre Mitgliedschaft im Aufsichtrat der SHG Heilstätten GmbH mit Wirkung zum 31.12.2009 niedergelegt. Daher muss zum 01.01.2010 eine Neubesetzung erfolgen.

Seitens der CDU-Fraktion wurde hierfür Herr Manfred Hayo vorgeschlagen, seitens der SPD-Fraktion Herr Volker Schmidt.