Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0068/2009 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 03.11.2009 | ||
Betreff: | Aufsichtsrat SHG Heilstätten GmbH |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 91 KB |
Beschlussvorschlag:
Die Regionalversammlung schlägt der Gesellschafterversammlung der Saarland Heilstätten GmbH vor, folgende zwei weitere Vertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:
1. Herr
Manfred Hayo (CDU)
2. Herr Volker Schmidt (SPD)
Sachverhalt:
Gem. §
114 (i. V. m. §§ 216, 189) KSVG vertritt der Regionalverbandsdirektor den
Regionalverband Saarbrücken in der Gesellschafterversammlung oder in dem entsprechenden
Organ eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem der
Regionalverband Saarbrücken beteiligt ist. Dies gilt auch dann, wenn dem
Regionalverband Saarbrücken das Recht eingeräumt wird, ein Mitglied des
Aufsichtsrats oder entsprechenden Überwachungsorgans zu entsenden oder
vorzuschlagen.
Dementsprechend
hat der Regionalverbandsdirektor zunächst das erste Mandat in
Gesellschafterversammlungen, Verbandsversammlungen, Aufsichtsräten o. ä. wahrzunehmen.
Erst wenn dem Regionalverband Saarbrücken weitere Vertreterinnen oder Vertreter
in einem dieser Organe zustehen, werden diese von der Regionalversammlung
widerruflich nach § 114 Abs. 2 KSVG bestellt.
Nach
dem Gesellschaftsvertrag besteht der Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern. Acht
von ihnen werden von den Gesellschaftern, vier von den wahlberechtigten
Arbeitnehmern der Gesellschaft gewählt. Von den acht durch die Gesellschafter
in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitgliedern entfallen drei Mitglieder auf
den Regionalverband Saarbrücken.
Danach
wird der Regionalverband Saarbrücken im Aufsichtsrat vertreten durch den
Regionalverbandsdirektor und zwei weitere Vertreterinnen/Vertreter, die von der
Regionalversammlung der Gesellschafterversammlung der SHG GmbH zur Wahl
vorzuschlagen sind.
Die
derzeitige Amtszeit der bisherigen beiden Vertreter des Regionalverbandes im
Aufsichtsrat, Herrn Heribert Kiefer und Herrn Engelbert Thiel, läuft durch Wahl
der Gesellschafterversammlung noch bis zum Jahr 2011.
Der
Gesellschaftsvertrag regelt in § 10, dass von den Gesellschaftern gewählte
Aufsichtsratsmitglieder von den Gesellschaftern vor Ablauf der Amtszeit
abberufen werden können.
Herr
Heribert Kiefer und Herr Engelbert Thiel haben ihre Mitgliedschaft im
Aufsichtrat der SHG Heilstätten GmbH mit Wirkung zum 31.12.2009 niedergelegt.
Daher muss zum 01.01.2010 eine Neubesetzung erfolgen.
Seitens der CDU-Fraktion wurde hierfür Herr Manfred Hayo vorgeschlagen, seitens der SPD-Fraktion Herr Volker Schmidt.