Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0200/2021 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 18.05.2021 | ||
Betreff: | Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Sucht-kranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen in Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in 2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 236 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
Der Regionalverbandsausschuss beschließt
im Haushaltsjahr 2021 eine Förderung des psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für
Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen in Trägerschaft
des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in Höhe 49.650,87 €.
Sachverhalt:
Die vorbezeichnete
Beratungsstelle ist in der Nebenstelle des Caritasverbandes in der Poststraße
5–9, 66333 Völklingen, untergebracht. Ihr Einzugsgebiet erstreckt sich auf die
Mittelstadt Völklingen, die Stadt Püttlingen und die Gemeinde Großrosseln.
Die Einrichtung
wendet sich mit ihrem Angebot an Menschen mit süchtigem Verhalten, wobei der
zahlenmäßig größte Teil der Klienten Probleme mit Alkohol hat. Hinzu kommt
häufig noch eine Abhängigkeit von mehreren Suchtmitteln.
Ein besonderer
Schwerpunkt liegt in der Arbeit mit deren Angehörigen bzw. Bezugs- und
Kontaktpersonen. Unabhängig davon, ob der Betroffene selbst Hilfe sucht, können
sich ihre Angehörigen, Partner und Freunde an die Beratungsstelle wenden,
ebenso Arbeitgeber und Multiplikatoren.
Laut Jahresbericht
2020 suchten 106 Personen die PSB auf. Insgesamt erfolgten jedoch 779 Kontakte.
41 % der Hilfesuchenden mit Alkoholproblematik waren Frauen. 20 % der Klienten
waren Rentner/-innen.
Die Finanzierung
wurde bisher zwischen den Kooperationspartnern wie folgt vereinbart:
Von den anerkannten Personalkosten zuzüglich max. 10% der
PK als Sachkosten übernimmt der Träger einen Eigenanteil von min. ⅓. An den verbleibenden Kosten beteiligten
sich das Land mit einem Festbetrag in Höhe von 10.226,00 € und der
Regionalverband mit einer Restfinanzierung. Die Stadt Völklingen hat ab 2014,
ohne Absprache mit den Kooperationspartnern, die Förderung ersatzlos
eingestellt. Der bisherige Anteil der Stadt Völklingen wird vom RVS im Rahmen
der Restfinanzierung nicht übernommen.
Durch die Neuordnung der
Suchtkrankenhilfe im Saarland übernimmt das Land ab 2021 die Förderung des Bereiches
der Suchtprävention und die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken den
Bereich der Suchtberatung.
Die Psychosoziale
Beratungsstelle in Völklingen des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung
e.V. bietet nur Beratung und keine Prävention an.
Die Weiterfinanzierung wurde
vom Regionalverbandausschuss in seiner Sitzung am 08.10.2020 einstimmig
beschlossen. Durch den Wegfall des Anteils des Landes erhöht sich der
Finanzierungsbedarf des Regionalverbandes in 2021 um 10.226,00 €.
Finanzierung
Laut Kosten- und
Finanzierungsplan vom 28.05.2020 ergeben sich für das Jahr 2021 vorläufig und
vorbehaltlich nachträglicher Korrekturen folgende Kosten:
anrechenbare Personalkosten 93.234,43
€
+
anrechenbare Sachkosten 9.323,44
€
= Gesamtkosten 102.557,87
€
./. Trägeranteil (1/3 der Kosten) 34.185,96
€
= Restkosten 68.371,91
€
./. fiktiver Zuschuss der Mittelstadt Völklingen 15.000,00
€
./. Differenzbetrag (angegebene Eigenmittel i.H.v. 52.907 €
verringert um den
fiktiven Zuschuss VK und Trägeranteil) 3.721,04€
= Zuschuss
Regionalverband (Rest) 49.650,87 €
Im Zuge Neuordnung der Suchtkrankenhilfe ab 2021 wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des beantragten Zuschussbetrages in Höhe von 49.650,87 €.