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Name:0200/2021  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:18.05.2021  
Betreff:Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Sucht-kranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen in Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in 2021
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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /

Der Regionalverbandsausschuss beschließt

im Haushaltsjahr 2021 eine Förderung des psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen in Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in Höhe 49.650,87 €.

 

 


Sachverhalt:

Die vorbezeichnete Beratungsstelle ist in der Nebenstelle des Caritasverbandes in der Poststraße 5–9, 66333 Völklingen, untergebracht. Ihr Einzugsgebiet erstreckt sich auf die Mittelstadt Völklingen, die Stadt Püttlingen und die Gemeinde Großrosseln.

 

Die Einrichtung wendet sich mit ihrem Angebot an Menschen mit süchtigem Verhalten, wobei der zahlenmäßig größte Teil der Klienten Probleme mit Alkohol hat. Hinzu kommt häufig noch eine Abhängigkeit von mehreren Suchtmitteln.

 

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Arbeit mit deren Angehörigen bzw. Bezugs- und Kontaktpersonen. Unabhängig davon, ob der Betroffene selbst Hilfe sucht, können sich ihre Angehörigen, Partner und Freunde an die Beratungsstelle wenden, ebenso Arbeitgeber und Multiplikatoren.

 

Laut Jahresbericht 2020 suchten 106 Personen die PSB auf. Insgesamt erfolgten jedoch 779 Kontakte. 41 % der Hilfesuchenden mit Alkoholproblematik waren Frauen. 20 % der Klienten waren Rentner/-innen.

 

Die Finanzierung wurde bisher zwischen den Kooperationspartnern wie folgt vereinbart:

 

Von den anerkannten Personalkosten zuzüglich max. 10% der PK als Sachkosten übernimmt der Träger einen Eigenanteil von min. . An den verbleibenden Kosten beteiligten sich das Land mit einem Festbetrag in Höhe von 10.226,00 € und der Regionalverband mit einer Restfinanzierung. Die Stadt Völklingen hat ab 2014, ohne Absprache mit den Kooperationspartnern, die Förderung ersatzlos eingestellt. Der bisherige Anteil der Stadt Völklingen wird vom RVS im Rahmen der Restfinanzierung nicht übernommen.

 

Durch die Neuordnung der Suchtkrankenhilfe im Saarland übernimmt das Land ab 2021 die Förderung des Bereiches der Suchtprävention und die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken den Bereich der Suchtberatung.

 

Die Psychosoziale Beratungsstelle in Völklingen des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. bietet nur Beratung und keine Prävention an.

 

Die Weiterfinanzierung wurde vom Regionalverbandausschuss in seiner Sitzung am 08.10.2020 einstimmig beschlossen. Durch den Wegfall des Anteils des Landes erhöht sich der Finanzierungsbedarf des Regionalverbandes in 2021 um 10.226,00 €.

 

Finanzierung

 

Laut Kosten- und Finanzierungsplan vom 28.05.2020 ergeben sich für das Jahr 2021 vorläufig und vorbehaltlich nachträglicher Korrekturen folgende Kosten:

 

anrechenbare Personalkosten                                                                          93.234,43 €

+  anrechenbare Sachkosten                                                                              9.323,44 €

=  Gesamtkosten                                                                                               102.557,87 €

./. Trägeranteil (1/3 der Kosten)                                                                        34.185,96 €

=  Restkosten                                                                                                       68.371,91 €

./. fiktiver Zuschuss der Mittelstadt Völklingen                                               15.000,00 €

./. Differenzbetrag (angegebene Eigenmittel i.H.v. 52.907 €

    verringert um den fiktiven Zuschuss VK und Trägeranteil)                        3.721,04€

=  Zuschuss Regionalverband (Rest)                                                              49.650,87 €

 

Im Zuge Neuordnung der Suchtkrankenhilfe ab 2021 wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörige in Völklingen eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des beantragten Zuschussbetrages in Höhe von 49.650,87 €.