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Name: | 0072/2009 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 20.10.2009 | ||
Betreff: | Förderung der Beratungsstelle für Prostituierte der Hurenselbsthilfe e.V., Saarbrücken |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 106 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss beschließt,
der Hurenselbsthilfe e.V. Saarbrücken für das Jahr 2009 einen Zuschuss in Höhe von 10.410,00 € zu bewilligen. Auf diesen Betrag ist die bereits geleistete Abschlagszahlung in Höhe von 5.000,00 € und die Überzahlung aus 2008 anzurechnen.
Sachverhalt:
Der Verein unterstützt seit Gründung im März
1990 die berufliche Wiedereingliederung von ehemaligen Prostituierten. Hierzu
betreibt der Verein zwei
Beratungsstellen:
·
Beratungsstelle
für Prostituierte
·
Beratungsstelle
für Migrantinnen
Ausführliche
Informationen über die Arbeit der Hurenselbsthilfe e.V. können dem beigefügten
Jahresbericht 2008 entnommen werden.
Die „Beratungsstelle für Prostituierte“ wird seit 1993 gemeinsam vom
Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales, der Landeshauptstadt
Saarbrücken und dem Regionalverband Saarbrücken gefördert.
Die Finanzierung der Beratungsstelle ist wie folgt geregelt:
Von den anerkannten Personalkosten der hauptamtlichen Mitarbeiterin und
den anerkannten Sachkosten übernimmt der Verein einen Eigenanteil von 10 %. Die verbleibenden
Kosten werden in Höhe von 50 % vom Land, 25 % von der Landshauptstadt
Saarbrücken und 25 % vom Regionalverband Saarbrücken gefördert.
Haushalt 2008
Im jährlich zu führenden Verwendungsnachweis, der gegenüber dem
Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales geführt wird, sind folgende
Kosten ausgewiesen:
Personalkosten, 36.290,52
€
anerkannte Sachkosten (höchstens 15 % der Personalkosten) 5.443,58 €
Ausgaben gesamt 41.734,10
€
Trägeranteil (10%) 4.173,41
€
ergibt einen Finanzierungsbedarf von 37.560,69
€
Hieraus ergeben sich folgende Finanzierungsanteile
Land 50 % von 37.560,69 € 18.780,35
€
Stadt Saarbrücken 25 % von 37.560,69 € 9.390,17
€
Regionalverband Saarbrücken 25 % von 37.560,69 € 9.390,17 €
Der Anteil des Regionalverbandes beträgt demnach 9.390,17 €
Gemäß Beschluss des Regionalverbandsausschusses vom
13.11.2008 wurde der
Hurenselbsthilfe e.V. für 2008 ein
Förderbetrag in Höhe von 9.620,00 €
gewährt.
Es ergibt sich somit eine Überzahlung in Höhe von 229,83
€
die mit dem Zuschuss 2009 zu verrechnen ist.
Haushalt
2009
Laut Kosten- und Finanzierungsplan für das
Jahr 2009 ergeben sich folgende Kosten:
Personalkosten 40.234,38
€
Sachkosten (15 % der Personalkosten) 6.035,18 €
Ausgaben 46.269,56
€
Trägeranteil (10%)
4.626,96 €
verbleibender Fehlbedarf 41.642,60
€
Land 50 % von 41.642,60 € 20.821,30
€
Stadt Saarbrücken 25 % von 41.642,60 € 10.410,65
€
Regionalverband 25 % von 41.642,60 € 10.410,65
€
Der Zuschussbetrag 2009 des
Regionalverbandes Saarbrücken
beträgt demnach gerundet 10.410,00 €
Auf diesen Betrag ist die bereits geleistete
Abschlagszahlung in Höhe von 5.000,00 € und die Überzahlung aus 2008 in Höhe
von 229,83 € anzurechnen.
Der höhere Ansatz bei den Personalkosten im
Vergleich zum Vorjahr ist darauf zurückzuführen, dass sich, bedingt durch eine
längere Krankheit einer Mitarbeiterin, im Jahr 2008 geringere Personalkosten
ergeben haben was bereits bei der Berechnung des Zuschusses 2008 mit
berücksichtigt worden ist.
Im Haushalt 2009 des Regionalverbandes
Saarbrücken sind unter Kto. 31200-54200, (Leistungsbeteiligung bei Leistungen
zur Eingliederung von Arbeitsuchenden nach § 16 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 4 SGB
II), die erforderlichen Haushaltsmittel zur Förderung der „Beratungsstelle für
Prostituierte“ der Hurenselbsthilfe e.V. eingeplant.
Der Ausschuss für Soziale
Angelegenheiten hat in seiner Sitzung vom 12.10.09 o.g. Beschluss einstimmig empfohlen.
gez.
Peter Gillo