Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0265/2021 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 21.06.2021 | ||
Betreff: | Befristete Aufstockung der Schulsozialarbeit |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 218 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt,
der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
die Regionalversammlung
beschließt,
den Regionalverbandsdirektor
mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land zur befristeten Aufstockung
der Schulsozialarbeit in den Jahren 2021 und 2022 zu beauftragen.
Sachverhalt:
Das
Bildungsministerium beabsichtigt, den Landkreisen und dem Regionalverband
Saarbrücken ca. 1,8 Millionen Euro zur Aufstockung der Schulsozialarbeit im
Schuljahr 2021/ 2022 zur Verfügung zu stellen. Auf den Regionalverband
Saarbrücken entfielen davon ca. 660.000,00 Euro. Ein Eigenanteil der Kreise
wird für diese Aufstockung nicht gefordert. Das Land finanziert 100 % der
zusätzlichen Stellen. Bis zu 5 % des Budgets können für Sachkosten verwandt
werden. Eine Finanzierung von Overheadkosten ist in diesem Falle nicht
vorgesehen. Damit könnten für das kommende Schuljahr 9 - 10 zusätzliche Schulsozialarbeiter*innen-Stellen
an allen Schulformen geschaffen werden. Die Landesförderung soll über eine
Zuwendungsvereinbarung geregelt werden, die seit 16. Juni in einem ersten,
final noch nicht abgestimmten Entwurf vorliegt. Die Zuwendungsvereinbarung muss
vor Beginn des Schuljahres geschlossen werden und tritt mit Wirkung zum
01.08.2021 in Kraft.
Da
es sich um eine auf ein Schuljahr befristete Aufstockung des vorhandenen
Systems Schulsozialarbeit handelt, wird kein erneutes
Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Mit der Umsetzung sollen die an den
von Land und Regionalverband noch auszuwählenden Schwerpunktschulen tätigen
Träger beauftragt werden.
Weitere
Details werden in der Sitzung mündlich dargestellt.