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Name:0084/2009  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.11.2009  
Betreff:Gewährung von Zuschüssen an die staatlich anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Regionalverband Saarbrücken für das Jahr 2009
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Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss beschließt, an die staatlich anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Regionalverband Saarbrücken für das Jahr 2009 folgende Zuschüsse zu gewähren.

 

1.       Volkshochschule Sulzbach                                       8.776,57 €

2.       Volkshochschule Völklingen                                   52.863,48 €

3.       Evgl. Akademie                                                         2.522,09 €

4.       Evgl. Familienbildungsstätte                                    1.686,29 €

           - Diakonisches Werk -                                    


5.               KEB im Bistum Trier

- Fachstelle Saarbrücken -

(früher: Kath. Bildungswerk                                       6.063,76 €

- Region Saarbrücken -)

6.               Kath. Familienbildungsstätte                                    1.831,92 €

Saarbrücken e.V. Ursulinenstr.                        

7.               Arbeit und Leben                                                          686,86 €

8.               Landfrauenbildungseinrichtung des

Landesverbandes SaarlandFrauen e.V.                   569,02 €

                                                                                                   75.000,00 €

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Im Ergebnishaushalt des Regionalverbandes Saarbrücken, Produkt Kultur, sind für das Rechnungsjahr 2009 bei Fibukonto 25000.531806 „Zuschüsse zu Erwachsenenbildungseinrichtungen Dritter“ Mittel in Höhe von 75.000,00 € veranschlagt.

 

Die Anträge der 8 staatlich anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen sowie die zugehörigen Abrechnungsunterlagen liegen dem Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur zur Prüfung vor. Aufgrund der von dort mitgeteilten Zahlen ergeben sich entsprechend des 1984 vom Stadtverbandsausschuss gebilligten Verteilungsschlüssels die in der Anlage aufgeführten Zuwendungsbeträge.

 

 


Finanzierung: