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Name: | 0087/2009 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.11.2009 | ||
Betreff: | Investitionskosten der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein St. Nikolaus |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 136 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss beschließt, der vorgeschlagenen Gewährung des errechneten Investitionskostenzuschusses i.H.v. 40,00 € für die förderfähige Einrichtung des AWO-Ortsvereins St. Nikolaus zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Regionalverband Saarbrücken
gewährt als örtlicher Träger der Sozialhilfe u.a. Zuwendungen zu den
Investitionskosten der Träger von förderfähigen Einrichtungen im Rahmen der ihm
im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.
Grundlage für die Bezuschussung
sind die vom Stadtverband Saarbrücken erlassenen Richtlinien über die Gewährung
von Zuwendungen für Altenbegegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen vom 23.
November 2006.
Mit Schreiben vom 25.03.2009 hat der AWO-Ortsverein St.
Nikolaus für ihre förderfähige Einrichtung die Bewilligung eines Zuschusses zu
ihren Investitionskosten beantragt.
Begründet wurde der Antrag mit der
Notwendigkeit von Einrichtungserneuerung und -ergänzung.
Die Gesamtkosten der Einrichtungen
i. H. v. 1.051,83 € wurden ordnungsgemäß nachgewiesen. Gemäß Ziffer VI, Nr. 3 b
der bereits erwähnten Richtlinien gewährt der RVS für Einrichtung und
Renovierung bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 3.750,00 € . Im
vorliegenden Fall wären dies, nach entsprechender Anteilskürzung gem. Ziffer
VI, Nr. 4 der Richtlinien, ≈ 40,00 €.
Im Zuge der Haushaltsberatungen
wurden insgesamt 8.000,00 € für investive Maßnahmen der FFE’n eingeplant. Die
Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des auf der Grundlage der
SVS-Richtlinien errechneten Zuschussbetrages.