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Name:0087/2009  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.11.2009  
Betreff:Investitionskosten der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein St. Nikolaus
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Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss beschließt, der vorgeschlagenen Gewährung des errechneten Investitionskostenzuschusses i.H.v. 40,00 € für die förderfähige Einrichtung des AWO-Ortsvereins St. Nikolaus zuzustimmen.

 


Sachverhalt:

 

Der Regionalverband Saarbrücken gewährt als örtlicher Träger der Sozialhilfe u.a. Zuwendungen zu den Investitionskosten der Träger von förderfähigen Einrichtungen im Rahmen der ihm im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

 

Grundlage für die Bezuschussung sind die vom Stadtverband Saarbrücken erlassenen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Altenbegegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen vom 23. November 2006.

 

Mit Schreiben vom  25.03.2009 hat der AWO-Ortsverein St. Nikolaus für ihre förderfähige Einrichtung die Bewilligung eines Zuschusses zu ihren Investitionskosten beantragt.

 

Begründet wurde der Antrag mit der Notwendigkeit von Einrichtungserneuerung und -ergänzung.

 

Die Gesamtkosten der Einrichtungen i. H. v. 1.051,83 € wurden ordnungsgemäß nachgewiesen. Gemäß Ziffer VI, Nr. 3 b der bereits erwähnten Richtlinien gewährt der RVS für Einrichtung und Renovierung bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 3.750,00 € . Im vorliegenden Fall wären dies, nach entsprechender Anteilskürzung gem. Ziffer VI, Nr. 4 der Richtlinien, 40,00 €.

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden insgesamt 8.000,00 € für investive Maßnahmen der FFE’n eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des auf der Grundlage der SVS-Richtlinien errechneten Zuschussbetrages.