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Name:0090/2009  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.11.2009  
Betreff:Investitionskosten der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Luisenthal
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Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss beschließt, der vorgeschlagenen Gewährung des errechneten Investitionskostenzuschusses i.H.v. 1.200,00 € für die förderfähige Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt, OV Luisenthal zuzustimmen. 

 


Sachverhalt:

 

Der Regionalverband Saarbrücken gewährt als örtlicher Träger der Sozialhilfe u.a. Zuwendungen zu den Investitionskosten der Träger von förderfähigen Einrichtungen im Rahmen der ihm im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

 

Grundlage für die Bezuschussung sind die vom Stadtverband Saarbrücken erlassenen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Altenbegegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen vom 23. November 2006.

 

Mit Schreiben vom 09.04.2009 hat der AWO-OV Luisenthal für seine förderfähige Einrichtung die Bewilligung eines Zuschusses zu ihren Investitionskosten beantragt.

 

Begründet wurde der Antrag mit der Erforderlichkeit einer Teppichbodenerneuerung und der Neuanschaffung einer großen Kaffeemaschine für die Teeküche der ABS.

 

Die Gesamtkosten für die Renovierung und die Einrichtungsanschaffung i.H.v. 2.381,27 € wurden ordnungsgemäß nachgewiesen. Gemäß Ziffer VI Nr. 3b der bereits erwähnten Richtlinien gewährt der RVS für Einrichtung und Renovierung bis zu 50% der nachzuweisenden Kosten, maximal 3.750,00 €. Im vorliegenden Fall wären dies  1.200,00 €.

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden insgesamt 8.000,00 € für investive Maßnahmen der FFE’n eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des auf der Grundlage der SVS-Richtlinien errechneten Zuschussbetrages.