Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0090/2009 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.11.2009 | ||
Betreff: | Investitionskosten der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Luisenthal |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 136 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss beschließt, der vorgeschlagenen Gewährung des errechneten Investitionskostenzuschusses i.H.v. 1.200,00 € für die förderfähige Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt, OV Luisenthal zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Regionalverband Saarbrücken
gewährt als örtlicher Träger der Sozialhilfe u.a. Zuwendungen zu den
Investitionskosten der Träger von förderfähigen Einrichtungen im Rahmen der ihm
im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.
Grundlage für die Bezuschussung
sind die vom Stadtverband Saarbrücken erlassenen Richtlinien über die Gewährung
von Zuwendungen für Altenbegegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen vom 23.
November 2006.
Mit Schreiben vom 09.04.2009 hat
der AWO-OV Luisenthal für seine förderfähige Einrichtung die Bewilligung eines
Zuschusses zu ihren Investitionskosten beantragt.
Begründet wurde der Antrag mit der
Erforderlichkeit einer Teppichbodenerneuerung und der Neuanschaffung einer
großen Kaffeemaschine für die Teeküche der ABS.
Die Gesamtkosten für die
Renovierung und die Einrichtungsanschaffung i.H.v. 2.381,27 € wurden
ordnungsgemäß nachgewiesen. Gemäß Ziffer VI Nr. 3b der bereits erwähnten
Richtlinien gewährt der RVS für Einrichtung und Renovierung bis zu 50% der
nachzuweisenden Kosten, maximal 3.750,00 €. Im vorliegenden Fall wären
dies ≈ 1.200,00 €.
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden insgesamt 8.000,00 € für investive Maßnahmen der FFE’n eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des auf der Grundlage der SVS-Richtlinien errechneten Zuschussbetrages.