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Name:0091/2009  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.11.2009  
Betreff:Investitionskosten der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Großrosseln
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Sachverhalt:

 

Der Regionalverband Saarbrücken gewährt als örtlicher Träger der Sozialhilfe u.a. Zuwendungen zu den Investitionskosten der Träger von förderfähigen Einrichtungen im Rahmen der ihm im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

 

Grundlage für die Bezuschussung sind die vom Stadtverband Saarbrücken erlassenen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Altenbegegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen vom 23. November 2006.

 

Mit Schreiben vom 16.04.2009 hat  der AWO-OV Großrosseln für seine förderfähige Einrichtung die Bewilligung eines Zuschusses zu ihren Investitionskosten beantragt.

 

Begründet wurde der Antrag damit, dass die neuangeschafften Einrichtungsgegenstände zur Durchführung der Seniorentreffen erforderlich waren.

 

Die Gesamtkosten für die Einrichtungsgegenstände i.H.v. 513,59 € wurden ordnungsgemäß nachgewiesen. Gemäß Ziffer VI, Nr. 3b der bereits erwähnten Richtlinien gewährt der RVS für Einrichtungen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. 3.750,00 € . Im vorliegenden Fall wären dies  260,00 €.

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden insgesamt 8.000,00 € für investive Maßnahmen der FFE’n eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des auf der Grundlage der SVS-Richtlinien errechneten Zuschussbetrages.