Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0091/2009 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.11.2009 | ||
Betreff: | Investitionskosten der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Großrosseln |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 136 KB |
Sachverhalt:
Der Regionalverband Saarbrücken
gewährt als örtlicher Träger der Sozialhilfe u.a. Zuwendungen zu den
Investitionskosten der Träger von förderfähigen Einrichtungen im Rahmen der ihm
im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.
Grundlage für die Bezuschussung
sind die vom Stadtverband Saarbrücken erlassenen Richtlinien über die Gewährung
von Zuwendungen für Altenbegegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen vom 23.
November 2006.
Mit Schreiben vom 16.04.2009
hat der AWO-OV Großrosseln für seine
förderfähige Einrichtung die Bewilligung eines Zuschusses zu ihren
Investitionskosten beantragt.
Begründet wurde der Antrag damit,
dass die neuangeschafften Einrichtungsgegenstände zur Durchführung der
Seniorentreffen erforderlich waren.
Die Gesamtkosten für die
Einrichtungsgegenstände i.H.v. 513,59 € wurden ordnungsgemäß nachgewiesen.
Gemäß Ziffer VI, Nr. 3b der bereits erwähnten Richtlinien gewährt der RVS für
Einrichtungen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. 3.750,00 € . Im
vorliegenden Fall wären dies ≈ 260,00 €.
Im Zuge der Haushaltsberatungen
wurden insgesamt 8.000,00 € für investive Maßnahmen der FFE’n eingeplant. Die
Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des auf der Grundlage der
SVS-Richtlinien errechneten Zuschussbetrages.