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Name: | 0092/2009 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.11.2009 | ||
Betreff: | Investitionskosten des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein St. Johann |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 136 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss beschließt, der vorgeschlagenen Gewährung des errechneten Investitionskostenzuschusses i.H.v. 1.550,00 € für die förderfähige Einrichtung des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein St. Johann, zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Regionalverband Saarbrücken
gewährt als örtlicher Träger der Sozialhilfe u.a. Zuwendungen zu den
Investitionskosten der Träger von förderfähigen Einrichtungen im Rahmen der ihm
im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.
Grundlage für die Bezuschussung
sind die vom Stadtverband Saarbrücken erlassenen Richtlinien über die Gewährung
von Zuwendungen für Altenbegegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen vom 23.
November 2006.
Mit Schreiben vom 27.03.2009 hat
der DRK-OV St. Johann für seine förderfähige Einrichtung die Bewilligung eines
Zuschusses zu ihren Investitionskosten beantragt.
Begründet wurde der Antrag damit,
dass die Renovierung der Teeküche und der Behindertentoilette dringend
erforderlich gewesen sei.
Die Gesamtkosten der
Gesamtrenovierung i.H.v. 5.218,77 € wurden ordnungsgemäß nachgewiesen. Gemäß
Ziffer VI der bereits erwähnten Richtlinien gewährt der RVS für die allgemeine
Renovierung (Nr. 3b) bis zu 50% und für die Renovierung von Sondereinrichtungen
(Nr. 3c) bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten. Im vorliegenden Fall wären
dies, nach entsprechender Anteilskürzung gem. Ziffer VI, Nr. 4 der Richtlinien, ≈ 1.550,00 €.
Im Zuge der Haushaltsberatungen
wurden insgesamt 8.000,00 € für investive Maßnahmen der FFE’n eingeplant. Die
Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des auf der Grundlage der
SVS-Richtlinien errechneten Zuschussbetrages.