BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0092/2009  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.11.2009  
Betreff:Investitionskosten des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein St. Johann
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 136 KB Vorlage 136 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss beschließt, der vorgeschlagenen Gewährung des errechneten Investitionskostenzuschusses i.H.v. 1.550,00 € für die förderfähige Einrichtung des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein St. Johann, zuzustimmen.

 


Sachverhalt:

 

Der Regionalverband Saarbrücken gewährt als örtlicher Träger der Sozialhilfe u.a. Zuwendungen zu den Investitionskosten der Träger von förderfähigen Einrichtungen im Rahmen der ihm im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

 

Grundlage für die Bezuschussung sind die vom Stadtverband Saarbrücken erlassenen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Altenbegegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen vom 23. November 2006.

 

Mit Schreiben vom 27.03.2009 hat der DRK-OV St. Johann für seine förderfähige Einrichtung die Bewilligung eines Zuschusses zu ihren Investitionskosten beantragt.

 

Begründet wurde der Antrag damit, dass die Renovierung der Teeküche und der Behindertentoilette dringend erforderlich gewesen sei.

 

Die Gesamtkosten der Gesamtrenovierung i.H.v. 5.218,77 € wurden ordnungsgemäß nachgewiesen. Gemäß Ziffer VI der bereits erwähnten Richtlinien gewährt der RVS für die allgemeine Renovierung (Nr. 3b) bis zu 50% und für die Renovierung von Sondereinrichtungen (Nr. 3c) bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten. Im vorliegenden Fall wären dies, nach entsprechender Anteilskürzung gem. Ziffer VI, Nr. 4 der Richtlinien,  1.550,00 €.

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden insgesamt 8.000,00 € für investive Maßnahmen der FFE’n eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des auf der Grundlage der SVS-Richtlinien errechneten Zuschussbetrages.