Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0093/2009 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.11.2009 | ||
Betreff: | Investitionskosten der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Sitterswald |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 136 KB |
Sachverhalt:
Der Regionalverband Saarbrücken
gewährt als örtlicher Träger der Sozialhilfe u.a. Zuwendungen zu den
Investitionskosten der Träger von förderfähigen Einrichtungen im Rahmen der ihm
im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.
Grundlage für die Bezuschussung
sind die vom Stadtverband Saarbrücken erlassenen Richtlinien über die Gewährung
von Zuwendungen für Altenbegegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen vom 23.
November 2006.
Mit Schreiben vom 18.06.2009 hat
der AWO-OV Sitterswald für seine förderfähige Einrichtung die Bewilligung eines
Zuschusses zu den entstandenen Investitionskosten beantragt.
Begründet wird der Antrag mit
erforderlich gewordenen Renovierungsarbeiten (Sanierung und Instandsetzung).
Die Gesamtkosten der Renovierung
i.H.v. 3.903,19 € wurden ordnungsgemäß
nachgewiesen. Gemäß Ziffer VI, Nr. 3b der bereits erwähnten Richtlinien gewährt
der RVS für Renovierungsmaßnahmen bis zu 50% der nachzuweisenden Kosten,
höchstens jedoch 3.750,00 € . Im vorliegenden Fall wären dies, nach
entsprechender Anteilskürzung gem. Ziffer VI, Nr. 4 der Richtlinien, ≈ 420,00 €.
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden insgesamt 8.000,00 € für investive Maßnahmen der FFE’n eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des auf der Grundlage der SVS-Richtlinien errechneten Zuschussbetrages.