BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0093/2009  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.11.2009  
Betreff:Investitionskosten der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Sitterswald
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Sachverhalt:

 

Der Regionalverband Saarbrücken gewährt als örtlicher Träger der Sozialhilfe u.a. Zuwendungen zu den Investitionskosten der Träger von förderfähigen Einrichtungen im Rahmen der ihm im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

 

Grundlage für die Bezuschussung sind die vom Stadtverband Saarbrücken erlassenen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Altenbegegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen vom 23. November 2006.

 

Mit Schreiben vom 18.06.2009 hat der AWO-OV Sitterswald für seine förderfähige Einrichtung die Bewilligung eines Zuschusses zu den entstandenen Investitionskosten beantragt.

 

Begründet wird der Antrag mit erforderlich gewordenen Renovierungsarbeiten (Sanierung und Instandsetzung).

 

Die Gesamtkosten der Renovierung i.H.v.  3.903,19 € wurden ordnungsgemäß nachgewiesen. Gemäß Ziffer VI, Nr. 3b der bereits erwähnten Richtlinien gewährt der RVS für Renovierungsmaßnahmen bis zu 50% der nachzuweisenden Kosten, höchstens jedoch 3.750,00 € . Im vorliegenden Fall wären dies, nach entsprechender Anteilskürzung gem. Ziffer VI, Nr. 4 der Richtlinien, 420,00 €.

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden insgesamt 8.000,00 € für investive Maßnahmen der FFE’n eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des auf der Grundlage der SVS-Richtlinien errechneten Zuschussbetrages.